Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47886
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Regen
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
Der Hauptvertrag beinhaltet die Vergabe Planungs- und Bauleistungen von neuen Stellwerken auf der Strecke 5634, für die Stellbereiche der Betriebsstellen Grafling km 89,5 bis Bay. Eisenstein km 134,5 in der DSTW-Stellwerkstechnologie. Zusätzlich ist der Ersatz und Anbindung von 17 BÜ auf dem Streckenabschnitt geplant.
Entgegen der vertraglich geschuldeten Leistung -1 Container Bedienraum für 2 Plätze - soll die Ausführung auf Leistungsänderungswunsch (gemäß Besprechungsprotokoll) des AG wie folgt ausgeführt werden:
- Planungsleistung des neuen Bediengebäudes (Außenabmessung ca. 22m x 15m) (4 Plätze anstatt 2 Plätze; Sanitärbereich; Aufenthaltsraum) inkl. der Außenanlage (Parkfläche, Aufstellflächen) und Zuwegung
- schlüsselfertige Erstellung des Bediengebäudes (mit Walmdach)
Zusammengefasst: Modulgebäude inkl. Zusammenhangsleistungen
Die im Vertrag angenommene temporäre Zwischenlösung für die Bedienplätze der FdL für die Strecke 5634, 5820 und 5821 bis zum Umzug in eine andere Bedienzentrale wurde im Zuge von Abstimmungen mit dem Betreiber (Betrieb DB Netz Regensburg), der Infrastrukturplanung (PUS DB Netz Regensburg) und dem Betriebsrat neu festgelegt. Im Bediengebäude werden 4 Bedienarbeitsplätze zu je 1 Haupt- und Reservearbeitsplatz für Fdl- und TuZ-Arbeitsplatz für die Strecke 5821 und 9581 und einen Lernarbeitsplatz erforderlich.
Die erhöhte Anzahl des Personals zur Sicherstellung des Betriebes und gem. d. in der BSS vorgeschriebenen Verfügbarkeit von 99,95%, macht den Mehrbedarf an Geb.-Einrichtungen (u.a. Sanitäreinrichtungen etc.) sowohl aus technischen aber auch aus ergonomischen und Arbeitsschutz-Gründen erforderlich.