Schnellläuferprogramm - 3400 Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47887
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 3400 Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schnellläuferprogramm - 3400 Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Germersheim
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Zur Umsetzung des Betriebsprogramms und zur Erhaltung der Kapazität, insbesondere bei Havarie und Instandhaltung, ist auf dem Streckenabschnitt Speyer-Schifferstadt die Funktionalität des Fahrens im Gegengleis herzustellen und damit der Streckenabschnitt mit Gleiswechselbetrieb (GWB) auszurüsten.
Zur Umsetzung des Betriebsprogramms und zur Schaffung von Kapazität, insbesondere bei Havarie und Instandhaltung, ist auf dem Streckenabschnitt Speyer-Schifferstadt die Funktionalität des Fahrens im Gegengleis herzustellen und damit der Streckenabschnitt mit GWB auszurüsten.
Im Bestand (Relaisstellwerk) erfolgt zwischen Speyer und Schifferstadt signalisiertes Befahren im Gegengleis mit Zs 8-Signalisierung. Unter ESTW/ DSTW-Technik gibt es keine Zs8-Signalisierung. Hier stellt die Zs 6-Signalisierung und damit Einrichtung eines GWB eine adäquate sicherungstechnische Lösung dar. Diese Leistung kann nur durch den bereits beauftragten AN erbracht werden. Die Realisierung von Zugstraßen mit Signalisierung Zs6 im ESTW-A Speyer ist technisch nur möglich, wenn im benachbarten Stellwerk Schifferstadt die entsprechende signaltechnische Anpassung erfolgt. Andernfalls könnten Fahrten im GWB künftig nur mit Befehl erfolgen, was im Vergleich zum Bestand einen sicherheitlichen Rückschritt bedeutet.