Schnellläuferprogramm - 3400 Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47887
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 3400 Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schnellläuferprogramm - 3400 Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Germersheim
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Wörth (Rhein) / Germersheim-Philippsburg-Speyer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Der Hauptvertrag beinhaltet die Errichtung von Bedienplätzen für die neuen ESTW-A aus der regionalen Bedienzentrale Neustadt a.d.W. Nach Abschluss des Punktewertverfahrens wurde die Anzahl der künftigen Fdl und die Anzahl der Bedienplätze mit 15 festgelegt . Mit der regionalen Infrastrukturplanung, dem Betrieb und den Interessenvertretern wurde entschieden, die 3 Bedienplätze in das neu zu errichtende ESTW-A Germersheim zu integrieren und das ESTW-A zu einem ESTW-Z zu ändern.
Nach Abschluss des Punktewertverfahrens durch den Bereich Betrieb der DB Netz AG wurde die Zahl der künftigen Fdl mit 15 und die Anzahl der Bedienplätze mit 3 festgelegt. Mit der regionalen Infrastrukturplanung, dem Betrieb und den Interessenvertretern wurde dann entschieden, die 3 Bedienplätze in das neu zu errichtende ESTW-A Germersheim zu integrieren und das ESTW-A zu einem ESTW-Z zu erweitern. Für das ESTW-Z ist ein deutlich größeres Gebäude zu errichten. Die Vergrößerung ggü. dem ESTW-A resultiert aus dem Bedienraum und den Sozialräumen (Küche, Dusche). Auf Grund des größeren Platzbedarfes für die ESTW-Z, ist der Rückbau von Bestandsgebäuden in größerem Umfang notwendig. Da die Errichtung des ursprünglich geplanten ESTW-A bereits beim AN beauftragt ist, ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, die Erweiterung des Gebäudes an einen anderen AN zu beauftragen.