Vergabe AST-Buchungszentrale Referenznummer der Bekanntmachung: NVV AST-Buchungszentrale
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe AST-Buchungszentrale
Für den Betrieb der AST-Buchungszentrale benötigt der NVV einen Dienstleister, der die gesamte Abwicklung und Bearbeitung telefonischer Buchungen von bedarfsgesteuerten Verkehren im NVV-Gebiet sowie weiterer damit einhergehender Leistungen übernimmt.
Der NVV nimmt als Verkehrsverbund im Rahmen der Vorgaben der Aufgabenträger die Belange des Schienenpersonennahverkehrs, des Verbundbusverkehrs und des regionalen Busnahverkehrs wahr und berücksichtigt dabei auch flexible Bedienungsformen. Dazu zählen z. B. Bedarfsverkehre wie AnrufSammelTaxi (AST) sowie andere Formen von "On-Demand-Verkehren" wie beispielsweise die Anmeldung von Bedarfshalten für bestimmte Buslinien oder das fahrplanlose "MEGMobil". Räumlich umfasst das Gebiet des NVV die Landkreise Kassel, Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und das Stadtgebiet Kassel.
Die AST-Buchung ist sowohl online direkt in der elektronischen Fahrplanauskunft unter www.nvv.de als auch telefonisch möglich. Die telefonische Buchung erfolgt je nach Landkreis und Linie derzeit über die gebührenfreie Rufnummer des NVV-ServiceTelefons 0800-939-0800, die Rufnummer der Mobilitätsvermittlung 05631 5062088 und die Rufnummer des beauftragten AST-Unternehmens 0561 8102381.
Ausschließlich die über die Rufnummer des NVV-ServiceTelefons 0800-939-0800 eingehenden Anrufe werden zur AST-Buchungszentrale weitergeleitet und dort bearbeitet. Neben den oben genannten Landkreisen gilt dies ab dem 01.06.2022 zusätzlich für die Buchungen der AST-Linien im Stadtgebiet Kassel.
Das AST-Angebot umfasst aktuell ca. 55 reine AST-Linien und ca. 70 Buslinien mit zeitlich begrenztem AST-Angebot, die von rd. 15 verschiedenen AST-Unternehmen und 5 Busunternehmen bedient werden (Stand 22.12.2021). Zudem werden derzeit über die AST-Buchungszentrale buchungspflichtige Bedarfshalte auf 2 Buslinien und Fahrten für das fahrplanlose "MEGMobil" in Melsungen (Schwalm-Eder-Kreis) gebucht.
Zur Annahme und Bearbeitung dieser Buchungen wird aktuell die Buchungssoftware "AnSaT" der Fa. Eckardt Software Management ESM GmbH verwendet.
Optional hat der AG das Recht, den Vertrag 2-mal um jeweils ein Jahr zu verlängern; längstens bis zum 31.05.2028. Diese Option ist bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums schriftlich (auch in Textform) auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bieterkreis wird auf Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Blindenwerkstätten und Integrationsunternehmen beschränkt (§ 118 GWB, Ziff. 2.4 des Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (unter anderem des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) vom 10.08.2021). Zum Nachweis ist mit dem Angebot der Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid (§ 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG) und die Registrierungsnummer (abrufbar unter:
www.rehadat-wfbm.de ) mitzuteilen.
2. Der Bewerber erklärt, dass keine Vergabesperre verhängt worden ist und dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; dafür sind die abrufbaren Formulare zu verwenden (Eigenerklärungen).
3. Der Bewerber hat die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach §§ 4, 6 HVTG abzugeben; dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden (Eigenerklärung).
4. Der Bewerber gibt die Höhe der durchschnittlichen Honorarumsätze des Unternehmens (insgesamt) sowie die durchschnittliche Zahl der festangestellten und der freien Mitarbeiter an (separate Darstellung), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung).
Für den Fall, dass der Bewerber sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
5. Der Bewerber stellt mindestens zwei (höchstens drei) Referenzaufträge für vergleichbare Leistungen aus den letzten 3-5 Betriebsjahren im Bereich der Buchung, Bearbeitung und Abwicklung von AST-Fahrten oder vergleichbaren bedarfsgesteuerten Verkehrsangeboten dar, mit ausführlichen Angaben, möglichst in tabellarischer Form, zu den konkreten Leistungsinhalten, dem*der Vertragspartner*in und Ansprechpartner*in, dem Leistungszeitraum, der Buchungssoftware und der Größenordnung (Buchungsvolumen), die seit 2015 erbracht wurden. Zu nennen sind der Auftraggeber, dessen Ansprechpartner (mit Telefonnummer) und der Projektleiter des Bewerbers.
Für den Fall, dass der Bewerber sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
Mit dem Angebot ist eine Beschreibung der technischen Ausstattung des CallCenters sowie der IT (inkl. Notfallplan bei Internetstörungen oder anderen technischen Betriebsstörungen) und der Maßnahmen zum Datenschutz ("TOM") vorzulegen. Die Beschreibung muss plausibel machen, dass die ausgeschriebenen Leistungen mit den beschriebenen Ressourcen vertragsgerecht erbracht werden können. Diese Anforderung ist eine Ausführungsbedingung (§ 128 Abs. 2 BGB), deren Nichterfüllung den Ausschluss des Angebots von der Wertung nach sich ziehen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WRKE0
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.