Projekte Berlin - Dresden, Projektsteuerungsleistungen; hier: Termin- und Kostensteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53023
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekte Berlin - Dresden, Projektsteuerungsleistungen; hier: Termin- und Kostensteuerung
Los 1 - Übertragene Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Los 1 - Übertragene Leistungen
NT1:Zur Vorbereitung der komplexen Bauphasenwechsel von 3 Bauzuständen ist die Erstellung von Realisierungskonzepten für die Bauphasen 2.7, 3.3 und 3.6 zur Koordinierung und Sicherstellung der Leistungen einzelner Fachgewerke im Zusammenspiel mit den Abnahmehandlungen erforderlich.
Die Leistungen der Realisierungskonzepte im Zusammenhang mit den Bauphasenwechseln stehen in direktem Zusammenhang mit den beauftragten Projektsteuerungsleistungen und können nicht getrennt davon erbracht werden.
Die Erstellung der Realisierungskonzepte kann sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN erbracht werden. Mit den Projektsteuerungsleistungen ist für die gesamte Bauzeit die Firma Drees & Sommer SE beauftragt, weshalb für die speziellen Projektsteuerungsleistungen für die komplexen Bauphasenwechsel die Beauftragung eines weiteren AN nicht praktikabel ist. Eindeutige Schnittstellen zu den beauftragten Leistungen sind nicht abgrenzbar. Weiterhin wäre aufgrund von Ausschreibungsfristen bei der Beauftragung Dritter mit nicht tolerierbaren Auswirkungen auf die Inbetriebnahme folgender Bauzustände zu rechnen.