Herstellung und Lieferung von Kunststoffschwellen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52780
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Kunststoffschwellen
Herstellung und Lieferung von Kunststoffschwellen
Gleisschwellen aus Kunststoff
Bundesweit
Der Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung umfasst die Herstellung und Lieferung von Kunststoffschwellen
1 x 12 Monate (01.05.2024 - 30.04.2025) (einseitige Option des AG)
1 x 12 Monate (01.05.2024 - 30.04.2025) (einseitige Option des AG)
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Flachschwellen aus Kunststoff
bundesweit
Herstellung und Lieferung von Kunststoffschwellen
1 x 12 Monate (01.05.2024 - 30.04.2025) (einseitige Option des AG)
1 x 12 Monate (01.05.2024 - 30.04.2025) (einseitige Option des AG)
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Weichenschwellen aus Kunststoff
bundesweit
Der Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung umfasst die Herstellung und Lieferung von Kunststoffschwellen
1 x 12 Monate (01.05.2024 - 30.04.2025) (einseitige Option des AG)
1 x 12 Monate (01.05.2024 - 30.04.2025) (einseitige Option des AG)
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Brückenbalken aus Kunststoff
bundesweit
Der Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung umfasst die Herstellung und Lieferung von Kunststoffschwellen
1 x 12 Monate (01.05.2024 - 30.04.2025) (einseitige Option des AG)
1 x 12 Monate (01.05.2024 - 30.04.2025) (einseitige Option des AG)
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 21FEI52780 bereitgestellt) oder
-Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
-Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
-Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister.
-Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können.
-Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
-Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
-Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
-Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-
5 / 8
und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages beider Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
-Erklärung, dass
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AGoder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. diesversucht hat.
-Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, ob
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftigwegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Weitere Anforderungen siehe VI.3.
Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 21FEI52780 bereitgestellt) oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
— Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Angabe, ob eine Regelzulassung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) bereits vorliegt. Wenn eine Regelzulassung noch nicht vorliegt, muss der Bewerber erklären, dass er im Rahmen des Zumutbaren alles Erforderliche tun wird, um die Regelzulassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) schnellstmöglich zu erhalten. Die Regelzulassung des EBA ist eine Liefervoraussetzung. Ohne diese kann kein Abruf erfolgen.
- Sofern keine Regelzulassung vorliegt: Teilnahmeanforderungen ist mindestens eine EBA-Zulassung zur Betriebserprobung. Wenn diese nicht vorliegt, kann der Bieter nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und scheidet aus dem Wettbewerb aus.
- Angabe, ob eine Anwenderfreigabe der DB Netz AG vorliegt. Wenn noch keine Anwenderfreigabe vorliegt, muss der Bewerber erklären, dass er im Rahmen des Zumutbaren alles Erforderliche tun wird, um die Anwenderfreigabe schnellstmöglich zu erhalten. Die Anwenderfreigabe ist eine Liefervoraussetzung. Ohne diese kann kein Abruf erfolgen.
- Angabe, ob eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) der DB bereits vorliegt. Wenn eine HPQ noch nicht vorliegt, muss der Bewerber erklären, dass er im Rahmen des Zumutbaren alles Erforderliche tun wird, um die HPQ schnellst-möglich zu erhalten. Die HPQ ist eine Liefervoraussetzung. Ohne diese kann kein Abruf erfolgen.
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
- Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltzertifikats nach ISO 14001 oder vergleichbar
Teilnahmeanforderungen ist mindestens eine EBA-Zulassung zur Betriebserprobung. Wenn diese nicht vorliegt, kann der Bieter nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und scheidet aus dem Wettbewerb aus.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie einen ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrages zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
— Erklärung über die Tätigkeit als Vorstand, Geschäftsführer bzw. Person der Geschäftsleitung, Konzernführungskraft von deutschen und ausländischen DB-Konzerngesellschaften und politisch exponierter Stellung
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (Transporteure gelten als Nachunternehmer);
— Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Herstellkapazitäten in Bezug auf die Leistungen der Lose 1 bis 4 beabsichtigt, fremde Unternehmen mit der Fertigung von Kunststoffschwellen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Erklärung des Bewerbers, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise des/der fremden Unternehmen(s) vorlegen wird (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s),
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3),
c) Angabe, ob eine Herstellerbezogene Produktqualifikation vorliegt.
Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem.§ 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nur die unter III.1.1. bis III.1.3. und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1) herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.