PFZ Pfalznetz Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEF45685
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
PFZ Pfalznetz
Beschaffung von bis zu 55 batterie-elektrischen Triebzügen (BEMU) für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen
Kaiserslautern
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen,betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren batterie-elektrischen Triebfahrzeugen (BEMU) einschließlich Ersatzteilversorgung für Verkehre der Verkehrsausschreibung Pfalznetz Los 1.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Instandhaltung des Energiespeichersystems entweder selbst vorzunehmen oder als Option zu vergeben.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Netzes ist ab Dezember 2024 geplant.
Es werden insbesondere für die Qualitätsüberwachung und -begleitung durch den Auftraggeber zusätzliche vom Auftragnehmer zu erfüllende Anforderungen vorgesehen, je nachdem ob der Auftragnehmer ein neu entwickeltes Fahrzeug anbietet oder ein Fahrzeug aufgrund einer bestehenden Plattform mit wesentlichen Änderungen. Näheres ergibt sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Zusätzlich ermöglicht der Auftraggeber den Bietern, ein vom Auftraggeber vorgegebenes Finanzierungsmodell in Anspruch zu nehmen.
Die Bekanntmachung bzw. die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PFZ Pfalznetz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform einzureichen.
Die in Ziffer IV.2.2 aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes:
Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen.
Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen.
Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO).
Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich.
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: "PFZ Verpflichtungserklärung") zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z.B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Der Bewerber wird gebeten , das Datenblatt BEMU Simulationsparameter (verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG: PFZ Datenblatt BEMU Simulationsparameter) für das batterie-elektrische Triebzugkonzept auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen, auf dessen Basis ein späteres Fahrzeugangebot erfolgen soll.
Der Bewerber wird zudem gebeten, ein fahrdynamisches Datenblatt für die Einstellung der Triebzüge in die Systeme der DB-Netz AG auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen, auf dessen Basis ein späteres Fahrzeugangebot erfolgen soll.
Hinweis an Bewerber: Dei beiden letztgenannten Dokumente haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der Eignungsprüfung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.