PFZ Pfalznetz Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEF45685

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

PFZ Pfalznetz

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEF45685
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34620000 Schienenfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von bis zu 55 batterie-elektrischen Triebzügen (BEMU) für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34620000 Schienenfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kaiserslautern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen,betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren batterie-elektrischen Triebfahrzeugen (BEMU) einschließlich Ersatzteilversorgung für Verkehre der Verkehrsausschreibung Pfalznetz Los 1.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Instandhaltung des Energiespeichersystems entweder selbst vorzunehmen oder als Option zu vergeben.

Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Netzes ist ab Dezember 2024 geplant.

Es werden insbesondere für die Qualitätsüberwachung und -begleitung durch den Auftraggeber zusätzliche vom Auftragnehmer zu erfüllende Anforderungen vorgesehen, je nachdem ob der Auftragnehmer ein neu entwickeltes Fahrzeug anbietet oder ein Fahrzeug aufgrund einer bestehenden Plattform mit wesentlichen Änderungen. Näheres ergibt sich aus den Beschaffungsunterlagen.

Zusätzlich ermöglicht der Auftraggeber den Bietern, ein vom Auftraggeber vorgegebenes Finanzierungsmodell in Anspruch zu nehmen.

Die Bekanntmachung bzw. die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 163-397190
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

PFZ Pfalznetz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/07/2021
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform einzureichen.

Die in Ziffer IV.2.2 aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.

Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.

Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.

Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes:

Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen.

Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen.

Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO).

Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich.

Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: "PFZ Verpflichtungserklärung") zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z.B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.

Der Bewerber wird gebeten , das Datenblatt BEMU Simulationsparameter (verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG: PFZ Datenblatt BEMU Simulationsparameter) für das batterie-elektrische Triebzugkonzept auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen, auf dessen Basis ein späteres Fahrzeugangebot erfolgen soll.

Der Bewerber wird zudem gebeten, ein fahrdynamisches Datenblatt für die Einstellung der Triebzüge in die Systeme der DB-Netz AG auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen, auf dessen Basis ein späteres Fahrzeugangebot erfolgen soll.

Hinweis an Bewerber: Dei beiden letztgenannten Dokumente haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der Eignungsprüfung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/12/2021

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