2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45224
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
33 - Es soll aufgrund der baulichen Bestandssituation im Bereich der neuen Technikräume Elektro im Heiztunnel, nach Anforderungen der brandschutzverantwortlichen und des Brandschutzgutachters die Decken aller Räume mit freitragenden F90 Decken ausgestattet werden.
33 - Es soll aufgrund der baulichen Bestandssituation im Bereich der neuen Technikräume Elektro im Heiztunnel, nach Anforderungen der brandschutzverantwortlichen und des Brandschutzgutachters die Decken aller Räume mit freitragenden F90 Decken ausgestattet werden.
Die Maßnahme ist technisch notwendig, da aufgrund des Deckenanschlusses der Elektroraumwände an die bestehende Asbestplattendecke im Heiztunnel brandschutztechnisch nicht ausreichend ist. Aus deisem Grund ist als Ergänzung eine Brandschutzdecke F90-A von unten /innen (EI 90 i->o, A2-s1,d0) in den Elektroräumen zu erstellen. Wenn die Maßnahme nicht umgesetzt worden wäre, hätten die Elektroräume im Heiztunnel nicht in Betrieb genommen werden können, da ein möglicher Brandüberschlag durch die hohl liegenden Asbestdecken und die eingezogenen Stahlträger aus den Technikräumen in den angrenzenden Flur Bereich nicht zu vermeiden gewesen wäre.