Spezialvermessung GVP Prüfung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA56280
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialvermessung GVP Prüfung
Überprüfung der Gleisvermarkungspiunkte bzgl. Positionsänderung.
- Los 1 Geodätische Überprüfung der Positionen der Gleisvermarkungspunkte
- Los 2 Geodätische Überprüfung der Positionen der Gleisvermarkungspunkte
und Neuberechnung der Ablagemaße im Querfeld der Gleisvermarkung
Der Auftraggeber beabsichtigt mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten geschätzten Gesamtwert liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger als die unter geschätzter Gesamtwert genannte Summe zu beauftragen.
Die Leistungsbeschreibung (Datei „Anhang AII Leistungsbeschreibung.pdf“) finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Zuschlagskriterienmatrix) im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 21FEA56280 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „21FEA56280“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen
Los 1 und 2
Geodätische Überprüfung der Positionen der Gleisvermarkungspunkte
Gleisvermarkungspunkte (GVP) stellen ein trassennahes Festpunktfeld zur Überprüfung der Soll-Lage und Soll-Höhe von Gleisen und Weichen dar. Ausgehend von den GVP sind die Abstandsmaße (Lage und Höhe) zur Soll-Trasse in den Bestandsnachweisen (insb. Trassenpläne) ausgewiesen.
Veränderungen an der der Position der Vermarkungsträger (Lage, Setzung, …) wirken sich direkt auf das GVP-Festpunktfeld und somit auch auf die Abstandsmaße aus.
Los 1 dient der Überprüfung und ggf. Korrektur des GVP-Festpunktfeldes (innere Homogenität des Festpunktfeldes).
Der Auftraggeber behält sich die ein- oder mehrmalige Verlängerung um bis zu insgesamt 4 Jahre vor.
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine derzeit noch unbekannte Anzahl von Rahmenverträgen abzuschließen (vsl. fünfzehn Rahmenverträge), wobei der auf Rang 2 stehende Rahmenvertragspartner nur dann zum Zuge kommen kann, wenn der auf Rang 1 befindliche Rahmenvertragspartner, d.h., dessen Angebot in der Gesamtbetrachtung das wirtschaftlichste ist, erklärt, nicht leisten zu können. Für den auf Rang 3 stehenden Rahmenvertragspartner gilt das Vorstehende entsprechend in Bezug auf die auf Rang 1 bzw. 2 befindliche Rahmenvertragspartner.
Geodätische Überprüfung der Positionen der Gleisvermarkungspunkte und Neuberechnung der Ablagemaße im Querfeld der Gleisvermarkung
Gleisvermarkungspunkte (GVP) stellen ein trassennahes Festpunktfeld zur Überprüfung der Soll-Lage und Soll-Höhe von Gleisen und Weichen dar. Ausgehend von den GVP sind die Abstandsmaße (Lage und Höhe) zur Soll-Trasse in den Bestandsnachweisen (insb. Trassenpläne) ausgewiesen.
Veränderungen an der der Position der Vermarkungsträger (Lage, Setzung, …) wirken sich direkt auf das GVP-Festpunktfeld und somit auch auf die Abstandsmaße aus.
Los 1 dient der Überprüfung und ggf. Korrektur des GVP-Festpunktfeldes (innere Homogenität des Festpunktfeldes).
Los 2 umfasst die Leistungen nach Los 1 und zusätzlich bei veränderten GVP die Neuberechnung der Abstandsmaße zur Soll-Trasse.
Der Auftraggeber behält sich die ein- oder mehrmalige Verlängerung um bis zu insgesamt 4 Jahre vor.
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine derzeit noch unbekannte Anzahl von Rahmenverträgen abzuschließen (vsl. fünfzehn Rahmenverträge), wobei der auf Rang 2 stehende Rahmenvertragspartner nur dann zum Zuge kommen kann, wenn der auf Rang 1 befindliche Rahmenvertragspartner, d.h., dessen Angebot in der Gesamtbetrachtung das wirtschaftlichste ist, erklärt, nicht leisten zu können. Für den auf Rang 3 stehenden Rahmenvertragspartner gilt das Vorstehende entsprechend in Bezug auf die auf Rang 1 bzw. 2 befindliche Rahmenvertragspartner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien (Datei „Anhang B1 Eigungskriterien.xls“) finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Zuschlagskriterienmatrix) im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 21FEA56280 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „21FEA56280“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.
1. Der Bewerber hat eine Wirtschaftsauskunft (z.B. Bürgel), die nicht älter als 3 Monate sein darf, vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Eignung anhand dieser Auskünfte beurteilen.
2. Es darf kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren dem Unternehmen anhängig sein (entsprechende Erklärung ist abzugeben, und falls später im Rahmen einer genaueren Bewertung seitens des Auftraggebers gefordert, sind ergänzend auch entsprechende Nachweise beizubringen).
Bitte füllen Sie die Bietereigenerklärung aus! Diese ist auch zum Nachweis nach Ziffer III auszufüllen.
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 1 zu ihrem Teilnahmeantrag bei.
Bewertung:
Eine negative oder fehlende Angabe in der Wirtschaftsauskunft / Bietereigenerklärung können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
3. Der Bewerber hat eine aussagekräftige Darstellung der Konzern- / Firmenverbundstruktur vorzulegen. Er hat insbesondere auf im selben Segment tätige Töchter / Beteiligungen hinzuweisen.
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 2 zu ihrem Teilnahmeantrag bei.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
Sofern sich ein Unternehmen sowohl als Einzelbewerber als auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren beteiligen, kann dies aus Gründen des Geheimwettbewerbs zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Ein Unternehmen kann im Falle einer solchen Doppelbeteiligung vom Auftraggeber aufgefordert werden, eine Erklärung abzugeben, dass und aus welchen Gründen der Geheimwettbewerb nicht tangiert wird.
Zuverlässigkeit (Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB)
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
Bitte füllen Sie die Bietereigenerklärung aus! Diese ist auch zum Nachweis nach Ziffer Ib auszufüllen.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 17 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung:
Eine negative oder fehlende Angabe in der Bietereigenerklärung kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Formale Kriterien
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
1. Die Besprechung aller Leistungen erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Beherrschung der deutschen Sprache in mindestens der Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Eine entsprechende Zusicherung ist abzugeben.
2. Alle elektronisch übergebenen Unterlagen müssen in einem PC-lesbaren Format vorliegen.
Eine zustimmende Erklärung ist zu IV.1 und IV.2 abzugeben.
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 18 zu ihrem Teilnahmeantrag bei.
Bewertung:
Werden diese formalen Kriterien nicht erfüllt, so erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
3. Der Teilnahmeantrag ist in strukturierter Form, d.h. unter Bezugnahme auf die Numeratur dieses Dokuments abzugeben. Nicht diesen Anforderungen entsprechende Teilnahmeanträge können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Bewertung: Der Teilnahmeantrag ist in der entsprechenden Form abzugeben
a) Erfahrungen
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
Der Bewerber muss über einschlägige Erfahrungen bei der Durchführung von Vermessungen im Bereich von Bahnanlagen nachweisen.
- Mindestens fünf Referenz-Beispiele sind mit exakter Ortsangabe und den geforderten geodätischen Leistungen zu benennen.
- Die Beispiele müssen Leistungen betreffen, die in den letzten 24 Monaten ausgeführt wurden.
- Es sind die Kontaktdaten der Auftraggeber mit anzugeben.
- Die für den Einkauf verantwortliche Stelle der Deutsche Bahn AG behält sich vor, Kontakt zu diesen Personen aufzunehmen, um die Referenzen zu überprüfen. Eine schriftliche Zusicherung, dass der Bewerber sich diesen Regeln unterwirft, ist abzugeben.
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 3 zu ihrem Teilnahmeantrag bei.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
b) Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
Der Bewerber muss die Anforderungen zum Schutz gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb kennen. Hierzu gehören insb. Regelungen aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften.
- Eine schriftliche Zusicherung, dass diese Kenntnisse vorhanden sind, ist abzugeben.
- Es sind mindestens drei Maßnahmen nachzuweisen, in denen der Bieter unter diesen Bedingungen tätig war (z. B. durch Kopien der Sicherungs-pläne -Seite 1-, in welcher der Bieter unter „1.1 Ausführender Unternehmer“ genannt ist).
Fügen sie diese Nachweise als Anlage 4 zu ihrem Teilnahmeantrag bei.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
c) Datenformate
nachzuweisen von Bietern Los 2
Der Bewerber muss die Datenformate der DB und deren Inhalte, insbesondere
- TRA-, GRA- und KF-Dateien und
- GND-Dateien
kennen sowie, interpretieren und aktualisieren kann und im Umgang damit versiert ist. Für den Fall, dass er diese Erklärungen nicht vollständig abgeben kann, ist nachvollziehbar darzulegen, wie der Bewerber sich diese Kenntnisse für den Fall der Zuschlagserteilung aneignet.
Nachrichtlich sind dieser Vergabe Beispiele beigefügt. Sie dienen ausschließlich der Information und haben keinen verbindlichen Charakter.
- Eine entsprechende schriftliche Versicherung ist abzugeben.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 5 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
d) Pläne
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
Der Bewerber muss die Trassen- und Weichenhöhenpläne der DB und deren Inhalte kennen und interpretieren können.
Eine entsprechende schriftliche Versicherung ist abzugeben.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 6 zu ihrem Teilnahmeantrag bei.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
e) Gleisvermarkung erstellen
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
Der Bewerber muss nachweisen, dass er Erfahrungen mit der Erstellung von Gleisvermarkungen nach Richtlinienfamilie 88301 hat. Hierzu gehören insb. Bolzenvermarkungen (z. B. an Oberleitungsmasten) und Bodenvermarkungen. Alternativ sind gleichwertige Erfahrungen nachzuweisen.
- Der Bewerber muss drei Projekte nachweisen, bei denen er solche Vermarkungen im Eisenbahnnetz ausgeführt hat. Die Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers sind zu nennen.
- Die für den Einkauf verantwortliche Stelle der Deutsche Bahn AG behält sich vor, Kontakt zu diesen Personen aufzunehmen, um die Referenzen zu überprüfen. Eine schriftliche Zusicherung, dass der Bewerber sich diesen Regeln unterwirft, ist abzugeben. Eine schriftliche Zusicherung, dass der Bewerber sich diesen Regeln unterwirft, ist abzugeben.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 7 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
f) Vermessungsgeräte
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
f1) Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die erforderlichen Messgeräte (Tachymeter, Nivellier, …) und Messhilfsmittel (Prismenhalter für Mastbolzen und für Bodenpunkte, …) verfügt. Die Messgeräte und -systeme müssen den Anforderungen der Ril 883.6000 genügen.
Verfügbarkeit bedeutet den Besitz am Messgerät (Kauf oder Leasing) und unverzügliche Einsetzbarkeit im Auftragsfall.
- Der Bewerber muss die zum Einsatz kommenden Messgeräte nachweisen. Erforderliche Angaben sind:
- Hersteller
- Gerätetyp,-modell
- Seriennummer
- letztes Kalibrierungsprotokoll gemäß Ril 883.6000
- Genauigkeitsangaben dieser Messgeräte
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 8 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
f2) Der Bewerber muss sich verpflichten, bei Ausfall oder Ersatzbeschaffung eines Messgerätes nur solche einzusetzen, die mindestens für die gleichwertigen Genauigkeiten spezifiziert sind.
- Eine entsprechende Erklärung ist beizufügen.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 9 seinem Teilnahmeantrag beifügt.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
g) Auswertungen
g1) Koordinatenberechnungen
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
Der Bewerber mit den Anforderungen an die Ausgleichung der Vermessungsergebnisse zur Überprüfung und ggf. Neubestimmung der Koordinaten der Gleisvermarkungspunkte vertraut sein.
- Eine entsprechende Erklärung ist beizufügen.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 10 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
g2) Berechnung der Querfeldmaße
nachzuweisen von Bietern Los 2
Der Bewerber mit den Anforderungen an die Berechnung der Querfeldbemaßungen unter Verwendung der übergebenen Soll-Trassierungsdaten umfassend vertraut sein.
- Eine entsprechende Erklärung ist beizufügen.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 11 seinem Teilnahmeantrag beifügen
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
h) Personal
nachzuweisen von Bietern Los 1 und/oder Los 2
h1) Für die Ausführung aller Arbeiten steht ab Beauftragung in der Regel ein Zeitraum von 8 Wochen ab Beauftragung zur Verfügung.
Der Bewerber muss sicherstellen, dass die in der Einzelbeauftragung genannten Lieferfristen eingehalten werden.
Der Bewerber muss zustimmen, dass er bei wiederholter Überschreitung der in der Einzelbeauftragung genannten Lieferfristen von weiteren Beauftragungen durch den Auftraggeber zeitweise oder gänzlich ausgeschlossen wird.
- Eine entsprechende Erklärung ist beizufügen.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 12 seinem Teilnahmeantrag bei.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
h2) Der Bewerber muss sämtliche Arbeiten nach diesem Vertrag höchstselbst und mit eigenem Personal ausführen.
- Eine schriftliche Bestätigung ist abzugeben.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 13 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
h3) Der Bewerber muss nachweisen, dass er im Auftragsfall über ausreichend Personal mit den erforderlichen Qualifikationen gemäß Ril 883.3250 verfügt.
Die Mitarbeiter sind namentlich zu benennen.
- Die Qualifikationsnachweise für die verantwortlichen Mitarbeiter
des Bewerbers sind beizufügen.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 14 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
h4) Für die Ausführung örtlicher Arbeiten, auch Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten, dürfen aus Gründen der Unfallverhütung nur Mitarbeiter eingesetzt werden, welche die deutsche Sprache in mindestens der Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachenbeherrschen.
- Eine entsprechende Verpflichtung des AN ist beizufügen
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 15 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
h5) Der Bewerber verpflichtet sich, im Falle eines Wechsels der verantwortlichen Mitarbeiter dies unverzüglich und unaufgefordert der vertragsschießenden Stelle des Auftraggebers mitzuteilen. Für neue verantwortliche Mitarbeiter ist zugleich der Nachweis mindestens gleicher Qualifikation und Erfüllung der Anforderungen gemäß Ril 883.3250 (Anlage A III zu den Bewerbungsbedingungen) zu führen.
- Eine schriftliche Zusicherung, dass der Bewerber sich diesen Regeln
unterwirft, ist abzugeben.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 16 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
h5) Der Bewerber verpflichtet sich, im Falle eines Wechsels der verantwortlichen Mitarbeiter dies unverzüglich und unaufgefordert der vertragsschießenden Stelle des Auftraggebers mitzuteilen. Für neue verantwortliche Mitarbeiter ist zugleich der Nachweis mindestens gleicher Qualifikation und Erfüllung der Anforderungen gemäß Ril 883.3250 (Anlage A III zu den Bewerbungsbedingungen) zu führen.
- Eine schriftliche Zusicherung, dass der Bewerber sich diesen Regeln
unterwirft, ist abzugeben.
Der Bewerber muss diese Nachweise als Anlage 16 seinem Teilnahmeantrag beifügen.
Bewertung: „geeignet“ oder „nicht geeignet“
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— alle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen,
— alle in der Anlage „Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.xls“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen,
— nur diejenigen Bewerber oder Bietergemeinschaften, die die in der Anlage „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise vollständig vorlegen, die genannten Mindestanforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert,
— maßgeblich zur Wahrung der Fristen sind immer der Zeitpunkt des Uploads sowie die Einreichung im Bieterportal der Deutschen Bahn AG,
— der Auftraggeber wird mehrere Rahmenverträge schließen. Diese werden nach ihrer Rangfolge beauftragt. D. h. erst wenn der wirtschaftlichste RV-Partner nicht leisten kann, werden die nachgeordneten in ihrer Rangfolge beauftragt.
Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.
Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.
Bietergemeinschaft deutschen Rechts oder gleichwertig. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter mit Abgabe des Teilnahmeantrages benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Schätz- und Höchstwerte :
Der Schätzwert beträgt Los 1: 2.800.000€ / Los 2: 1.400.000€ und der Höchstwert beträgt :Los 1: 4.000.000€/Los 2: 3.000.000€ . Beim Schätzwert handelt es sich um eine reine Schätzung und nicht um eine verbindliche Angabe. Dieser wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Die Schätz- und Höchstwerte sind nicht mit einer Mindestabnahmeverpflichtung gegenüber einem Auftragnehmer im Zuschlagsfalle verbunden. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte und Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.