Sicherheitseinrichtungen Hauptzufahrt, BPOLAST ROF Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0434-2021-2142
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitseinrichtungen Hauptzufahrt, BPOLAST ROF
Metallbauarbeiten (DIN 18 360), Zaun-, Tor- und Schrankenbauarbeiten;
Alheimer Kaserne
Dickenrücker Straße 30
36199 Rotenburg an der Fulda
2 St elektrische Schranken
2 St elektrische Flügeltore
1 St Drehtoranlage mechanisch
1 St Fussgängerzugangstor
25 m Stabgitterzaun mit Übersteigschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Abschnitt IV: Verfahren
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.