ABS 46/2 BA 2 Rodungsarbeiten 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53286
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 BA 2 Rodungsarbeiten 2021/2022
Rodung der Flächen im gesamten Bauabschnitt 2 - insgesamt ca. 6.900 Bäume fällen und Wurzelstöcke roden.
Los 1: Sterkrader Straße/Jägerstraße Dinslaken bis zum Kreisverkehr Küpperstraße/Marshallstraße in Dinslaken
Los 2: Kreisverkehr Küpperstraße/Marshallstraße in Dinslaken bis zur Weseler Str. in Dinslaken
Los 3: Weseler Str. in Dinslaken bis Rahmstraße
Los 4: Rahmstraße bis inklusive den Bereichen an der Grenzstraße
Los 1: Sterkrader Straße/Jägerstraße Dinslaken bis zum Kreisverkehr Küpperstraße/Marshallstraße in Dinslaken
Los 1: Sterkrader Straße/Jägerstraße Dinslaken bis zum Kreisverkehr Küpperstraße/Marshallstraße in Dinslaken
Die Flächen der geplanten Bauwerke, des geplanten neuen Gleises, der geplanten Lärmschutzwand, der geplanten Baustraßen und der geplanten BE-Flächen sind zu roden. Das Gehölze ist zu entsorgen. Vor den Arbeiten werden diese Flächen vom AG eingemessen.
Los 2: Kreisverkehr Küpperstraße/Marshallstraße in Dinslaken bis zur Weseler Str. in Dinslaken
Los 2: Kreisverkehr Küpperstraße/Marshallstraße in Dinslaken bis zur Weseler Str. in Dinslaken
Die Flächen der geplanten Bauwerke, des geplanten neunen Gleises, der geplanten Lärmschutzwand, der geplanten Baustraßen und der geplanten BE-Flächen ist zu roden. Das Gehölze ist zu entsorgen. Vor den Arbeiten werden diese Flächen vom AG eingemessen.
Los 3: Weseler Str. in Dinslaken bis Rahmstraße
Los 3: Weseler Str. in Dinslaken bis Rahmstraße
Die Flächen der geplanten Bauwerke, des geplanten neunen Gleises, der geplanten Lärmschutzwand, der geplanten Baustraßen und der geplanten BE-Flächen ist zu roden. Das Gehölze ist zu entsorgen. Vor den Arbeiten werden diese Flächen vom AG eingemessen.
Los 4: Rahmstraße bis inklusive den Bereichen an der Grenzstraße
Los 4: Rahmstraße bis inklusive den Bereichen an der Grenzstraße
Die Flächen der geplanten Bauwerke, des geplanten neunen Gleises, der geplanten Lärmschutzwand, der geplanten Baustraßen und der geplanten BE-Flächen ist zu roden. Das Gehölze ist zu entsorgen. Vor den Arbeiten werden diese Flächen vom AG eingemessen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Sterkrader Straße/Jägerstraße Dinslaken bis zum Kreisverkehr Küpperstraße/Marshallstraße in Dinslaken
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Kreisverkehr Küpperstraße/Marshallstraße in Dinslaken bis zur Weseler Str. in Dinslaken
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Weseler Str. in Dinslaken bis Rahmstraße
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4: Rahmstraße bis inklusive den Bereichen an der Grenzstraße
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. L3 Leser Lietz Landschaftsarchitekten
2. Schüßler Plan
3. POYRY
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.