BÜ - 2263 Wesel – Bocholt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52278
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BÜ - 2263 Wesel – Bocholt
Los 1: Neubau BÜ 5,2, km 5,224 „ Zum Weißenstein 1“
- 110 m² Straßenbau, 10 Fundamente, 60 m Kabelführungs-systeme, 400 m Kabelverlegung
Los 2: Neubau BÜ 5,9, km 5,926 „ Feldweg“
- 120 m² Straßenbau, 10 Fundamente, 90 m Kabelführungs-systeme, 400 m Kabelverlegung
Los 3: Kabelverlegung und Anpassung von Einschaltstrecken von km 1,587 bis km 8,612
- 550 m Kabelführungssystem, 10.250 m Kabelverlegung
Los 4: Rückbau BÜ 3,5, km 3,560 „ Auf dem Heiken“
- 17 m² Rückbau BÜ-Befestigung, 30 m Zaun
Los 1: Neubau BÜ 5,2, km 5,224 „ Zum Weißenstein 1“
Neubau BÜ 5,2, km 5,224 „ Zum Weißenstein 1“
Los 2: Neubau BÜ 5,9, km 5,926 „ Feldweg“
Neubau BÜ 5,9, km 5,926 „ Feldweg“
Los 3: Kabelverlegung und Anpassung von Einschaltstrecken von km 1,587 bis km 8,612
Kabelverlegung und Anpassung von Einschaltstrecken von km 1,587 bis km 8,612
Los 4: Rückbau BÜ 3,5, km 3,560 „ Auf dem Heiken“
Rückbau BÜ 3,5, km 3,560 „ Auf dem Heiken“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Neubau BÜ 5,2, km 5,224 „ Zum Weißenstein 1“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertswalde
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01561
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Neubau BÜ 5,9, km 5,926 „ Feldweg“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Kabelverlegung und Anpassung von Einschaltstrecken von km 1,587 bis km 8,612
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4: Rückbau BÜ 3,5, km 3,560 „ Auf dem Heiken“
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Pintsch GmbH
2. SPETTMANN + KAHR Rodzinski . Grunwald . Lagemann GmbH & Co. KG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.