ESTW Flieden Kabeltiefbauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36273
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flieden Kabeltiefbauleistungen
Neuerrichtung des ESTW Flieden; Kabeltiefbauleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Flieden Kabeltiefbauleistungen
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. ISB Rhein-Main GmbH, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt am Main
2. WSP Infrastructure Engineering GmbH, Marienstraße 9-11, 30171 Hannover
3. SMR Systems Management Rail GmbH, Martin-Luther-Straße 111, 10825 Berlin
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flieden
Neuerrichtung des ESTW Flieden; Kabeltiefbauleistungen
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Nachtrag 23: Zusätzliche Leistungen Kabeltiefbau; Spurplananpassung 2022
Zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung sind auf Anordnung des AG folgende zusätzliche Leistungen erforderlich:
- Der Bau von Geländern und Podesten ist bereits Bestandteil des HV. Allerdings wurden einzelne Standorte im LV nicht berücksichtigt. Daher entsteht nun eine zusätzliche Leistung die zwingend für die Erfüllung des HV notwendig ist.
- Aufgrund der Planung für die nachgelagerte Spurplananpassung im Jahre 2022 sind zusätzliche Signalgründungen und die dazugehörige Kampfmittelsondierung notwendig, die nicht Bestandteil des LV sind.
- Aufgrund eines Planungsfehlers in der AP ist eine Signalverschiebung des Signal 80ZS7 erforderlich. Es sind Erdarbeiten für den Einbau eines Monoliths für die Signalgründung notwendig. Zusätzlich muss aus Sicherheitsgründen ein Besteigschutz beim Signal am Bahnsteig errichtet werden.
- Laut LV sollen HV73-Schränke an Betonpfosten montiert werden, die vom AG beigestellt werden. Jedoch wurden dem AN Schränke mit Erdfüßen geliefert. Der Einbau von Schränken mit Erdfüßen stellt für den AN einen Mehraufwand da.
- Aufgrund von geänderten Standorten der LS-Signale ist der Einbau von zusätzlichen Reduktionsadapter notwendig, da diese LS-Signale nun auf der Gründung eines Hauptsignals montiert werden müssen.
- Die Verlegung eines zusätzlichen TK-Kabel vom ESTW zum Schacht vor dem Unterwerk ist zur Ausführung der vollständigen Verlegung aller für das ESTW notwendigen TK Kabel erforderlich. Dieses Kabel ist nicht Bestandteil des LV und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar.
- Der Rückbau des KVZ Nord und Süd, Muffenschrank 6556 und Mehrlängenschrank F6556 ist zwingend erforderlich, um die TK Kabelarbeiten gemäß Hauptvertrag vollständig abschließen zu können. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des LV und stellen somit eine zusätzliche Leistung dar.
-Für die Erfüllung der vertraglichen Leistung musste eine Zuwegung zur Böschungstreppe bei ca. KM 92,65 hergestellt werden. Des Weiteren mussten mehrere Orientierungsschilder materialisiert und montiert und zwei GNT-Balisen montiert werden. Hinzu kommen die Erneuerung einer beschädigten PZB-Halterung sowie einer defekten Bahnerde, die Videoüberwachung der Tiefenentwässerung, Abbruch eines alten Spannbetonpfostens, Materialisierung und Gründung zweier Spannbetonpfosten für eine Lf-7 Tafel sowie die Montage der Lf-7 Tafel. Lf-7 Tafel sind grundsätzlich Hauptvertragsleistungen, jedoch im Rahmen der Spurplananpassung sind Angleichungen der GNT-Streckenausrüstung erforderlich.
- Um die vertraglich geschuldete Leistung (Gesamthafte Kabelverlegung ESTW Flieden) zu erbringen, ist die Vorbereitung der Montage von drei neuen Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sowie zusätzliche Kabeltiefbauleistungen (Ausschnitte und Rohranbindung) erforderlich.
- Mit dem Rückbau des alten Signals ist parallel auch das vorhandene Podest am alten Signal abgebaut worden. Dieses abgebaute Podest ist an das neue Signal zu montieren. Diese zusätzliche Leistung war nicht Bestandteil des HV.
- Im Zuge von TK Arbeiten ist die zusätzliche Verlegung eines Interims Kabel vom ESTW zum Fernmelderaum zwingend erforderlich. Dieses Interims-Kabel gewährleistet die Funktionsfähigkeit der TK-Kabelanlage, die im Hauptvertrag geschuldet ist.
- Im Zuge von Kabeltiefbauarbeiten ist die Herstellung eines Betonpfostens inkl. Orientierungszeichen erforderlich. Dies war nicht Bestandteil des HV. Notwendige Beschilderungen sind grundsätzlich Bestandteil der Hauptvertragsleistung.
-Aufgrund geänderten Bauablaufs erfolgt die IBN des ESTW in 2 Baustufen. Dadurch ist eine zusätzliche Verlegung von LST-Kabel notwendig. Um die Hauptvertragsleistung (Gesamthafte LST-Kabelverlegung des ESTW Flieden) zu erbringen, ist diese Leistung notwendig.
- Um die im HV geschuldete Leistung für die Anpassung an der TK- Kabelanlage zu erbringen war das Öffnen und Verschließen des Tiefbaus erforderlich um die Muffen auf zu spleißen. Diese Leistung war im LV nicht enthalten und ist daher eine zusätzliche Leistung.
- Um die befahrbaren schweren Kabeltrogdeckel am ESTW Modulgebäude zu heben, ist die Bestellung und Lieferung eines Deckelhebers notwendig. Dies war nicht Bestandteil des LV und ist somit eine zusätzliche Leistung.
- Aus Sicherheitsgründen ist eine zusätzliche Beschilderung zwischen Modulgebäude und Unterwerk/ Wagenhalle zu beschaffen und aufzustellen. Da jedoch im LV die notwendigen Schilder (Unfallgefahr/Bahnlage) fehlen ist das Liefern und Aufstellen von Schildern (Unfallgefahr/Bahnanlage) eine zusätzliche Leistung, die zwingend für die Erfüllung des HV erforderlich ist.
- Aufgrund von Signalverschiebungen mussten die bereits vermessenen Signale erneut eingemessen werden. Die erneute Einmessung von Signalen inkl. Vorsignalbaken (VSB) ist nicht Bestandteil des LV und ist somit eine zusätzliche Leistung.
- Um die im HV geschuldete Leistung (Montage von Hektometertafeln und Kabelverlegung im Schlüchterner Tunnel) zu erbringen, ist die Herstellung von zwei Flexrohre und die Umsetzung einer Hektometer-Tafel im Schlüchterner Tunnel zwingend erforderlich. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des LV.
Durch einen Wechsel des AN für die Bearbeitungen der benötigten Themen und der damit verbundenen Planung würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf resultieren. Dies würde den gesamten Bauablauf stark gefährden, wodurch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen entstünden.