FW Buseck - StLF20 nach TRH20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buseck
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35418
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buseck.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Buseck - StLF20 nach TRH20
Die Gemeinde Buseck beabsichtigt für die Ortsfeuerwehr Großen-Buseck ein Staffellöschfahrzeug (StLF20) nach TRH Staffellöschfahrzeug 20 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit TRH StLF 20:2020) zu beschaffen. Laut der vorgenannten Norm basiert das Fahrzeug vom Grundkonzept auf einem Mittleren Löschfahrzeugs MLF (frühere Normbezeichnung Staffellöschfahrzeug StLF 10/6) als technisch/taktisch selbständigem Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, dessen Besatzung aus einer Staffel besteht. Das StLF 20 verfügt jedoch über einen größeren Löschwasservorrat sowie Allradantrieb, so dass es auch zur Löschwasserversorgung auf Verkehrswegen und in waldreichen Gebieten geeignet ist. Details sind der folgenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Gemeinde Buseck
Die Gemeinde Buseck beabsichtigt für die Ortsfeuerwehr Großen-Buseck ein Staffellöschfahrzeug (StLF20) nach TRH Staffellöschfahrzeug 20 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit TRH StLF 20:2020) zu beschaffen.
Dabei sind Hauptangebote und Nebenangebote für Lagerfahrzeuge zugelassen.
Zu II.2.10) Nebenangebote gemäß Erläuterungen der Leistungsbeschreibung sind zugelassen. Darüber hinaus gehende Alternativangebote nicht.
Zu II.2.7) Die Angabe bezieht sich auf die maximale Lieferzeit, das Feld darf technisch nicht leer sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gemachten Angaben zu Auftragswerten in dieser Veröffentlichung sind technisch vorgegeben und können nicht leer gelassen werden. Die Auftragssumme wird als zu schützendes Betriebsgeheimnis gesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.