Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zur Treibhausgaskompensation der GIZ Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073055
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb und Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften (Certified Emission Reductions, CERs) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zur Treibhausgaskompensation der GIZ
Die GIZ beabsichtigt mit dem Beschaffungsvorgang 70.000 CERs zur Kompensation aus registrierten CDM-Projekten bereitstellen und für die GIZ stilllegen zu lassen. Die Summe dient der Kompensation der prognostizierten betrieblichen THG-Emissionen der GIZ für das Jahr 2021.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Bieter können in einem Angebot mehrere Lose abgeben. Ein Los besteht aus Gutschriften aus einem einzigen registrierten Projekt. Ein registriertes Projekt ist ein Projekt oder ein PoA gemäß den Kriterien des CDM des UNFCCC. Die Lose werden einzeln ausgewertet. Demnach ist es möglich, mehrere Lose an einen Bieter zu bezuschlagen. Ein Los muss mindestens 7.500 Emissionsgutschriften beinhalten, höchstens dürfen 20.000 Emissionsgutschriften in einem Los angeboten werden. Die gesamte Ausschreibung bedient daher mehrere Lose, mindestens vier, höchstens jedoch 10. Weitere Informationen zur Wertung und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe atmosfair gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDGD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.