Schnellläuferprogramm Lichtenfels – Coburg Sonneberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48521
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm Lichtenfels – Coburg Sonneberg
Schnellläuferprogramm Lichtenfels – Coburg Sonneberg
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Lichtenfels – Coburg Sonneberg – GU-Modell.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schnellläuferprogramm Lichtenfels – Coburg Sonneberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38239
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird der Auftragswert (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) daher mit [Betrag gelöscht] Euro angegeben (Ziffer VII.1.6), um auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird der Auftragswert mit einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben (Ziffer VII.2.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2, S1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Lichtenfels – Coburg Sonneberg – GU-Modell.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38239
Land: Deutschland
Der Hauptvertrag beinhaltet die Vergabe Planungs- und Bauleistungen von neuen Stellwerken auf der Strecke 5141, 6311 für die Stellbereiche der Betriebsstellen, in der Stellwerkstechnologie DSTW. Zudem kommt der Ersatz und die Anbindung von 26 BÜ auf dem Streckenabschnitt.
Auf Grund der geänderten Leistung werden abweichend zum Vertrag die GFK Ebersdorf und Neustadt mit Sanitärmodul nach geltender ArbStVO geplant und ausgeführt.
Die zusätzlichen Leistungen beinhalten:
- Ausführung der GFK Ebersdorf und Neustadt mit Sanitärmodul
Die Leistungen zur Umsetzung des Technikprojekt sind nach Vorgabe des Fördergebers des BMVI vollumfänglich an den bereits beauftragten Generalunternehmer des SLP Lichtenfels-Coburg zu vergeben. Ziel des Technikprojektes ist es, die Entwicklung neuer Stellwerkstechnologien für den Flächenrollout DSD zu fördern und die Leistungsfähigkeit der im Markt befindlichen Signalbaufirmen zu erhöhen. Die Beauftragung kann auch deshalb nur gesamthaft erfolgen, da der GU dem AN die Umsetzung des Gesamtprojekts als vertragliche Leistung schuldet. Die Erbringung der o.g. Nachtragsleistungen steht in direktem Zusammenhang mit dem Planungsergebnis der bereits beauftragten Leistungen mit direkten betrieblichen, technischen und funktionalen Abhängigkeiten. Aus diesen Gründen ist die Vergabe an einen Dritten nicht möglich.