ESTW Offenbach Ost, Kaiserlei Umbau Gleisfreimeldung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54429
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Offenbach Ost, Kaiserlei Umbau Gleisfreimeldung
ESTW Offenbach Ost, Kaiserlei Umbau Gleisfreimeldung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Offenbach Ost, Kaiserlei Umbau Gleisfreimeldung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ditzingen
ESTW Offenbach Ost, Kaiserlei Umbau Gleisfreimeldung
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Blockstörung Mühlberg-Kaiserlei
Auf Grund der Blockstörung Mühlberg/Kaiserlei muss, zur Versorgung der neuen Gleisfreimeldung (4 Az-Kreise AzLM), die Ertüchtigung der Stromversorgung im ESTW Offenbach Ost und dem STW Mühlberg (ESTW Siemens AG) erfolgen, so dass die neuen Achszähler mit 120 V versorgt werden können.
Diese Leistungen wurden seitens des AG angeordnet.
Der Gesamtcharakter des Vertrages verändert sich hierdurch nicht.