Klärschlammentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: AZH-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung
Entwässerung, Abtransport und thermische Entsorgung des Klärschlamms
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E19816868 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Abwasserverband Alsbach-Zwingenberg-Hähnlein
Entwässerung, Abtransport und thermische Entsorgung des Klärschlamms
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Die Ausführungsfristen, Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 20.07.2021 findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 5, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschließende Nachweisliste VgV
Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch
in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:
• 633 EU Angebotsschreiben
• Leistungsverzeichnis
• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)
• 05 b) Bieterangabenverzeichnis (notwendige Bieterangaben)
· Vorlage von entsprechenden Referenzen zur Klärschlammentwässerung sowie Klärschlammentsorgung der letzten 3 Jahre (Angaben des Auftraggebers, Tel-Nr., Auftragswert und -zeitraum), mit Nachweis eines ausreichend großen Entwässerungs- sowie Entsorgungsvolumens (in m3 zu entwässerndem Klärschlamm bzw. t zu entsorgendem Klärschlamm innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren). Als ausreichend großes Volumen wird mindestens die nachzuweisende dreifache zu entwässernde Klärschlammenge und die dreifache zu entsorgende Klärschlammmasse der Kläranlage Alsbach-Hähnlein innerhalb der letzten 3 Jahre anerkannt
· Nachweis der entsprechenden Qualifikation (Nachweis Entsorgungsfach-betrieb nach § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG oder gleichwertig) und Erfahrung in der thermischen Entsorgung von Klärschlamm
· Nachvollziehbare und lückenlose Darstellung der vorgesehenen Entsorgungswege unter Angabe des Bundeslandes, in dem entsorgt werden soll inkl. der Transportentfernungen (Klärschlamm)
· Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Anlagen, in denen der Klärschlamm thermisch entsorgt werden soll, unter Angabe des Ortes und des Ansprechpartners der entsprechenden zuständigen Dienststelle
· Darstellung der Nachweisführung und Dokumentation über die ordnungsgemäße thermische Entsorgung von Klärschlamm einschließlich des Ascheentsorgungsweges
· Schriftliche Garantie und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit sowie einer kontinuierlichen Abnahme von Klärschlamm über die Vertragslaufzeit
· Erklärung des Personalbestandes und der Qualifikation für den Einsatzzweck
· Erklärung über den technischen Stand und die Verfügbarkeit geeigneter Entwässerungsaggregate, Container und Fahrzeuge zur Abnahme und Transport des Klärschlammes Angaben zur Organisationsstruktur des Unternehmens und Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppen/Konzerne
In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
• 124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (sofern nicht präqualifiziert)
• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
(sofern eingesetzt)
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
• Eigenerklärung, dass keine illegalen Arbeitskräfte eingesetzt werden
• Eigenerklärung, dass die Leistungen zur Vermögensbildung abgeführt werden
• Eigenerklärung, dass keine Kartellabreden, Preisbindungen o. ä. getroffen wurden
- Urkalkulation
• Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
• Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen entsprechend Formblatt 236
• Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen)
• Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen oder Nachunternehmer oder vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn einzureichen.
Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen vorgesehene Nachunternehmer verlangt
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
oder
eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E19816868 möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]