81279175-Konzeptionierung und Durchführung einer Paid Media Content Kampagne für soziale Netzwerke im Rahmen der #ichwillfair Kommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: 81279175
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81279175-Konzeptionierung und Durchführung einer Paid Media Content Kampagne für soziale Netzwerke im Rahmen der #ichwillfair Kommunikation
Die Arbeit des Sektorvorhabens Programm Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards (NAS) wird von diversen kommunikativen Maßnahmen begleitet. Verstärkt richtet sich die Kommunikation auf Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik. So wurden in 2020 neben einer Social Media Kampagne eine Influencer Kampagne durchgeführt und ein eigener Instagram Kanal ins Leben gerufen (#ichwillfair). Schwerpunkte der Kommunikation sind die Themen "Wald- und Klimaschutz" sowie "Faire (existenzsichernde) Einkommen" - mit den Subthemen Kinderarbeit und Gendergerechtigkeit - im Kontext globaler Agrarlieferketten. Innerhalb des Programms "Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards" (NAS) hat die Komponente (Team) "Kommunikation" unter anderem die Aufgabe, das BMZ zum Thema "Nachhaltige Entwicklung" kommunikativ zu unterstützen. Im Zentrum der Kommunikation stehen die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030. Für das Programm NAS spielen vor allem die SDG 1 (Keine Armut), 2 (kein Hunger), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion) und 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) eine zentrale Rolle.
Das Programm möchte erreichen, dass die Notwendigkeit von nachhaltigen Agrarlieferketten auf die Agenden von Politik, Zivilgesellschaft und Verbraucher*innen in den Konsumentenländern von Agrarrohstoffen gelangt, um langfristig ein Umdenken zu erzielen. In diesem Zusammenhang entwickelt das Projekt Maßnahmen, welche die breite deutsche Öffentlichkeit mit dem Thema Nachhaltigkeit konfrontiert und die öffentliche Diskussion zu Herausforderungen in globalen Agrarlieferketten steigert. Der zu entwickelnde Content soll so vor allem sensibilisieren, Awareness schaffen und zur Meinungsbildung beitragen. Neben der Kenntnis über soziale und ökologische Herausforderungen sollen ihnen Handlungsoptionen an die Hand gegeben werden.
Ein wichtiger Baustein der INA-Kommunikation sind auch weiterhin die Social-Media-Kanäle, insbesondere der o. g. Instagram-Kanal. Dieser soll nach einer Aufbauphase in 2020 und 2021 weiter konsolidiert werden und vor allem durch die Zunahme von Follower*innen an Stärke gewinnen. Inhaltlich soll er ein wichtiger Kanal für die interessierte Community werden.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Die Arbeit des Sektorvorhabens Programm Nachhaltige Agrarlieferketten und Standards (NAS) wird von diversen kommunikativen Maßnahmen begleitet. Die Kommunikation an externe Zielgruppen wird unter dem Dach der Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten (INA) umgesetzt. Dabei werden zwei Stränge verfolgt: 1. Kommunikation in Richtung Stakeholder, 2. Kommunikation in Richtung Verbraucher*innen. Die Kommunikation in Richtung Verbraucher*innen bzw. Bürger*innen der Bundesrepublik startete 2020 mit einer Social Media Kampagne; anschließend wurde eine Influencer Kampagne durchgeführt und ein eigener Instagram Kanal ins Leben gerufen (@ichwillfair). Schwerpunkte der Kommunikation sind die Themen "Wald- und Klimaschutz" sowie "Faire (existenzsichernde) Einkommen" - mit den Subthemen Kinderarbeit und Gendergerechtigkeit - im Kontext globaler Agrarlieferketten. Innerhalb des Sektorvorhabens hat die Komponente (Team) "Kommunikation" unter anderem die Aufgabe, das BMZ zum Thema "Nachhaltige Entwicklung" kommunikativ zu unterstützen. Im Zentrum der Kommunikation stehen die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 2030. Für das Programm NAS spielen vor allem die SDG 1 (Keine Armut), 2 (kein Hunger), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 12 (nachhaltiger Konsum und Produktion) und 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) eine zentrale Rolle.
Das Programm möchte erreichen, dass die Notwendigkeit von nachhaltigen Agrarlieferketten auf die Agenden von Politik, Zivilgesellschaft und Verbraucher*innen in den Konsumentenländern von Agrarrohstoffen gelangt, um langfristig ein Umdenken zu erzielen. In diesem Zusammenhang entwickelt das Projekt Maßnahmen, welche die breite deutsche Öffentlichkeit mit dem Thema Nachhaltigkeit sowie Fairem Handel konfrontiert und die öffentliche Diskussion zu Herausforderungen in globalen Agrarlieferketten steigert. Der zu entwickelnde Content soll so vor allem sensibilisieren, Awareness schaffen und zur Meinungsbildung beitragen. Neben der Kenntnis über soziale und ökologische Herausforderungen sollen ihnen Handlungsoptionen an die Hand gegeben werden.
Ein wichtiger Baustein der INA-Kommunikation sind auch weiterhin die Social-Media-Kanäle, insbesondere der o. g. Instagram-Kanal. Dieser soll in 2022 durch eine Social-Media-Agentur umfassend betreut werden. Der AG soll einerseits selbst Content in Form von Social-Media-Anzeigen gestalten und damit die GIZ-interne Social-Media-Redaktion unterstützen; andererseits soll er diese Creatives durch Medialeistungen einer breiten Zielgruppe zugänglich machen. Dafür soll er das Team in der strategischen Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle unterstützen.
Folgende Arbeitspakete werden vom AN erbracht:
1. Der AN entwickelt ein strategisch begründetes Konzept für die Bespielung der Social-Media-Kanäle bis Ende des Vertragszeitraumes.
2. Er erarbeitet einen Redaktionsplan für die in den ToR genannten Anzeigen.
3. Der AN arbeitet die abgestimmten Creatives aus.
4. Er bewirbt die Anzeigen.
5. Das Projekt wird mit einer zusammenfassenden Präsentation aller Ergebnisse nebst Learnings abgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 5 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Kommunikationskampagne und Content Creation in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YKPL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.