Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr zu/von Schwimmbädern und Turnhallen Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 126/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr zu/von Schwimmbädern und Turnhallen
Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr zu/von Schwimmbädern und Turnhallen
Schwimmbad Hünfeld / Freibad Hünfeld / Freibad Petersberg
Landkreis Fulda
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Schwimmbad Hünfeld / Freibad Hünfeld / Freibad Petersberg Das Los 1 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte: 1. Grundschule Steinbach - Matthäusschule 2. Grundschule Brughaun - Ritter-von-Haune-Schule 3. Grundschule Michelsrombach - Mittelpunktschule 4. Grunschule Rasdorf - Hrabanusschule 5. Grundschule Großentaft - Grundschule Hessisches Kegelspiel 6. Grundschule Eiterfeld - Grundschule im Eitratal 7. Lichtbergschule Eiterfeld 8. Grundschule Mackenzell 9. Grundschule Steinau - Wendelinusschule
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Schwimmbad Ulsterwelle Hilders / Schwimmbad Bischofsheim
Landkreis Fulda, Landkreis Rhön-Grabfeld
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Schwimmbad Ulsterwelle Hilders / Schwimmbad Bischofsheim Das Los 2 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte: 1. Grundschule Eckweisbach 2. Grundschule Tann - Eberhardschule 3. Grundschule Wüstensachsen 4. Grundschule Hettenhausen - Astrid-Lindgren-Schule
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Schwimmbad Esperanto Fulda
Landkreis Fulda
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Schwimmbad Esperanto Fulda Das Los 3 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte: 1. Lüdertalschule Großenlüder 2. Biebertalschule Hofbieber 3. Grundsuchle Großenlüder - St. Georg Schule 4. Johannes-Kepler-Schule Neuhof 5. Grundschule Müs - Grundschule am Langenberg in Verbund mit Friedrich-von-Bodelschwinghschule Großenlüder
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Rosenau Fulda / Freibad Petersberg
Landkreis Fulda
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Rosenau Fulda / Freibad Petersberg Das Los 4 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte: 1. Grundschule Hosenfeld - Vogelsbergschule 2. Grundschule Bimbach 3. Grundschule Dipperz - Bonifatiusschule 4. Grundschule Neuhof - Schlossschule 5. Grundschule Hattenhof - Grundschule am Rippberg 6. Don-Bosco-Schule Künzell 7. Grundschule Margretenhaun - Keltenwallschule 8. Grundschule Pilgerzell - Florenbergschule 9. Grundschule Poppenhausen 10. Albert-Schweitzer-Schule Neuhof 11. Von-Galen-Schule Eichenzell 12. Johannes-Hack-Schule Petersberg 13. Grundschule Eichenzell
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Bieberstein und Turnhalle Hofbieber / Weyhers / Hosenfeld
Landkreis Fulda
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden. Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben: Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Bieberstein und Turnhalle Hofbieber / Weyhers / Hosenfeld (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) Das Los 5 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten des folgenden Schulstandortes: 1. Grundschule Langenbieber (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) 2. Grundschule Dietershausen - Theotrichschule (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) 3. Grundschule Hettenhausen - Astrid-Lindgren-Schule (Turnhallenfahrten)
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwimmbad Hünfeld / Freibad Hünfeld / Freibad Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwimmbad Ulsterwelle Hilders / Schwimmbad Bischofsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwimmbad Esperanto Fulda
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Rosenau Fulda / Freibad Petersberg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Bieberstein und Turnhalle Hofbieber / Weyhers / Hosenfeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]