Generalplanerleistungen für Flugsicherungs-Radaranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 9071
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für Flugsicherungs-Radaranlagen
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betreibt derzeit 30 zivile Luftraum-Radaranlagen. Im Zeitraum bis 2034 ist die technische Erneuerung dieser Radaranlagen geplant. Das Radar Erneuerungsprojekt hierfür hat die Bezeichnung MaRS (Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure). Im Rahmen dieses Projekts müssen mehrere neue Radaranlagen errichtet werden. Bestehende Radaranlagen werden entweder umgebaut und saniert oder abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt.
Folgende Leistungen sind zu planen:
• Neubau von Interims Radaranlagen einschließlich des späteren Rückbaus und der Renaturierung des Interimsstandorts.
• Neubau von permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen an einigen Standorten.
• Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von bestehenden Radaranlagen.
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Nähere Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen – siehe Ziffer II.2.4.
Neubau von ca. 8 Interims Radaranlagen einschließlich des späteren Rückbaus und der Renaturierung des Interimsstandorts
bundesweit
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betreibt derzeit 30 zivile Luftraum-Radaranlagen. Im Zeitraum bis 2034 ist die technische Erneuerung dieser Radaranlagen geplant. Das Radar Erneuerungsprojekt hierfür hat die Bezeichnung MaRS (Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure). Im Rahmen dieses Projekts müssen mehrere neue Radaranlagen errichtet werden. Bestehende Radaranlagen werden entweder umgebaut und saniert oder abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt.
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Eine Radaranlage besteht im Regelfall aus einem Technikgebäude und einem Turm als Antennenträger für die Radar-Antennenanlage. An derzeit zwei Standorten ist die Radar-Antennenanlage direkt auf dem Dach eines Gebäudes montiert.
In den Technikgebäuden sind die Systemkomponenten der Radartechnik installiert sowie die Anlagen der versorgungstechnischen Systeme, die zum Betrieb der Radartechnik erforderlich sind. Bei den versorgungstechnischen Systemen handelt es sich um folgende Anlagen:
• Klimaanlagen.
• Netzersatzanlagen (NEA).
• Anlagen für unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV-Anlagen).
• Anlagen der allgemeinen Stromversorgung.
• Anlagen der Gebäudeleittechnik (GLT).
• Anlagen der allgemeinen Datentechnik.
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Die bestehenden Türme für die Radar-Antennenanlagen sind entweder als Betontürme oder als Stahlgittertürme in unterschiedlichen Höhen von rd. 30 m bis zu rd. 70 m ausgeführt. Die bestehenden Türme sind teilweise mit einem Aufzug im Turmschaft und teilweise nur mit einer Treppe ausgestattet. Die neuen Türme sollen grundsätzlich als Betontürme, teils mit Aufzug und teils ohne Aufzug ausgeführt werden. Die Radaranlagen werden ohne permanente personelle Besetzung betrieben. Personal ist nur für Montage,- Wartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort.
Die neuen Technikgebäude sollen entweder als Modulgebäude oder als Festbauten in Beton Fertigteilbauweise ausgeführt werden. Die neuen Technikgebäude sollen als Funktionsgebäude mit Metallfassade teils als eingeschossiges und teils als zweigeschossiges Gebäude, jeweils mit einem Pultdach ausgeführt werden.
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Folgende Leistungen sind zu planen:
Los 1:
• Neubau von ca. 8 Interims Radaranlagen einschließlich des späteren Rückbaus und der Renaturierung des Interimsstandorts.
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Die Leistungen für alle Lose sollen als Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
• Objektplanung für Ingenieurbauwerke.
• Tragwerksplanung.
• Technische Gebäudeausrüstung (Stromversorgung, Datentechnik, Gebäudeleittechnik).
• Brandschutzplanung.
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Aufgrund der unterschiedlichen Planungsleistungen für Interims Radaranlagen, permanenten Radaranlagen sowie den Umbau,- Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen an bestehenden Radaranlagen werden die Planungsleistungen in drei Lose aufgeteilt.
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Der gesamte Leistungsumfang der Lose 1 und 2 soll gemäß HOAI 2021 fest vergeben werden. Für Los 3 werden die Generalplanerleistungen für 18 Standorte fest und 6 Standorte optional vergeben.
Neubau von ca. 7 permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen
bundesweit
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betreibt derzeit 30 zivile Luftraum-Radaranlagen. Im Zeitraum bis 2034 ist die technische Erneuerung dieser Radaranlagen geplant. Das Radar Erneuerungsprojekt hierfür hat die Bezeichnung MaRS (Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure). Im Rahmen dieses Projekts müssen mehrere neue Radaranlagen errichtet werden. Bestehende Radaranlagen werden entweder umgebaut und saniert oder abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt.
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Eine Radaranlage besteht im Regelfall aus einem Technikgebäude und einem Turm als Antennenträger für die Radar-Antennenanlage. An derzeit zwei Standorten ist die Radar-Antennenanlage direkt auf dem Dach eines Gebäudes montiert.
In den Technikgebäuden sind die Systemkomponenten der Radartechnik installiert sowie die Anlagen der versorgungstechnischen Systeme, die zum Betrieb der Radartechnik erforderlich sind. Bei den versorgungstechnischen Systemen handelt es sich um folgende Anlagen:
• Klimaanlagen.
• Netzersatzanlagen (NEA).
• Anlagen für unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV-Anlagen).
• Anlagen der allgemeinen Stromversorgung.
• Anlagen der Gebäudeleittechnik (GLT).
• Anlagen der allgemeinen Datentechnik.
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Die bestehenden Türme für die Radar-Antennenanlagen sind entweder als Betontürme oder als Stahlgittertürme in unterschiedlichen Höhen von rd. 30 m bis zu rd. 70 m ausgeführt. Die bestehenden Türme sind teilweise mit einem Aufzug im Turmschaft und teilweise nur mit einer Treppe ausgestattet. Die neuen Türme sollen grundsätzlich als Betontürme, teils mit Aufzug und teils ohne Aufzug ausgeführt werden. Die Radaranlagen werden ohne permanente personelle Besetzung betrieben. Personal ist nur für Montage,- Wartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort.
Die neuen Technikgebäude sollen entweder als Modulgebäude oder als Festbauten in Beton Fertigteilbauweise ausgeführt werden. Die neuen Technikgebäude sollen als Funktionsgebäude mit Metallfassade teils als eingeschossiges und teils als zweigeschossiges Gebäude, jeweils mit einem Pultdach ausgeführt werden.
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Folgende Leistungen sind zu planen:
Los 2:
• Neubau von ca. 7 permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen.
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Die Leistungen für alle Lose sollen als Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
• Objektplanung für Ingenieurbauwerke.
• Tragwerksplanung.
• Technische Gebäudeausrüstung (Stromversorgung, Datentechnik, Gebäudeleittechnik).
• Brandschutzplanung.
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Aufgrund der unterschiedlichen Planungsleistungen für Interims Radaranlagen, permanenten Radaranlagen sowie den Umbau,- Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen an bestehenden Radaranlagen werden die Planungsleistungen in drei Lose aufgeteilt.
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Der gesamte Leistungsumfang der Lose 1 und 2 soll gemäß HOAI 2021 fest vergeben werden. Für Los 3 werden die Generalplanerleistungen für 18 Standorte fest und 6 Standorte optional vergeben.
Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von ca. 24 bestehenden Radaranlagen
bundesweit
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betreibt derzeit 30 zivile Luftraum-Radaranlagen. Im Zeitraum bis 2034 ist die technische Erneuerung dieser Radaranlagen geplant. Das Radar Erneuerungsprojekt hierfür hat die Bezeichnung MaRS (Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure). Im Rahmen dieses Projekts müssen mehrere neue Radaranlagen errichtet werden. Bestehende Radaranlagen werden entweder umgebaut und saniert oder abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt.
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Eine Radaranlage besteht im Regelfall aus einem Technikgebäude und einem Turm als Antennenträger für die Radar-Antennenanlage. An derzeit zwei Standorten ist die Radar-Antennenanlage direkt auf dem Dach eines Gebäudes montiert.
In den Technikgebäuden sind die Systemkomponenten der Radartechnik installiert sowie die Anlagen der versorgungstechnischen Systeme, die zum Betrieb der Radartechnik erforderlich sind. Bei den versorgungstechnischen Systemen handelt es sich um folgende Anlagen:
• Klimaanlagen.
• Netzersatzanlagen (NEA).
• Anlagen für unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV-Anlagen).
• Anlagen der allgemeinen Stromversorgung.
• Anlagen der Gebäudeleittechnik (GLT).
• Anlagen der allgemeinen Datentechnik.
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Die bestehenden Türme für die Radar-Antennenanlagen sind entweder als Betontürme oder als Stahlgittertürme in unterschiedlichen Höhen von rd. 30 m bis zu rd. 70 m ausgeführt. Die bestehenden Türme sind teilweise mit einem Aufzug im Turmschaft und teilweise nur mit einer Treppe ausgestattet. Die neuen Türme sollen grundsätzlich als Betontürme, teils mit Aufzug und teils ohne Aufzug ausgeführt werden. Die Radaranlagen werden ohne permanente personelle Besetzung betrieben. Personal ist nur für Montage,- Wartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort.
Die neuen Technikgebäude sollen entweder als Modulgebäude oder als Festbauten in Beton Fertigteilbauweise ausgeführt werden. Die neuen Technikgebäude sollen als Funktionsgebäude mit Metallfassade teils als eingeschossiges und teils als zweigeschossiges Gebäude, jeweils mit einem Pultdach ausgeführt werden.
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Folgende Leistungen sind zu planen:
Los 3:
• Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von ca. 24 bestehenden Radaranlagen.
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Die Leistungen für alle Lose sollen als Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
• Objektplanung für Ingenieurbauwerke.
• Tragwerksplanung.
• Technische Gebäudeausrüstung (Stromversorgung, Datentechnik, Gebäudeleittechnik).
• Brandschutzplanung.
-
Aufgrund der unterschiedlichen Planungsleistungen für Interims Radaranlagen, permanenten Radaranlagen sowie den Umbau,- Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen an bestehenden Radaranlagen werden die Planungsleistungen in drei Lose aufgeteilt.
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Der gesamte Leistungsumfang der Lose 1 und 2 soll gemäß HOAI 2021 fest vergeben werden. Für Los 3 werden die Generalplanerleistungen für 18 Standorte fest und 6 Standorte optional vergeben.
siehe Ziffer II.2.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau von ca. 8 Interims Radaranlagen einschließlich des späteren Rückbaus und der Renaturierung des Interimsstandorts
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau von ca. 8 permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von ca. 23 bestehenden Radaranlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis bezüglich der Angabe des Auftragswertes: Der angegebene Betrag in Höhe von 1.001 € stellt nicht den tatsächlichen Auftragswert dar. Gemäß § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VGV erfolgt keine Veröffentlichung des genauen Auftragswertes.
1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben / Informationen / Unterlagen auch von den „anderen“ Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. I VgV einzureichen. Zusätzlich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen einzureichen, die eine verbindliche Aussage über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel / Ressourcen zur Erfüllung im Auftragsfall beinhaltet.
2. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung abgeben.
3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und ausschließlich über das System Elvis.
4. Ebenfalls sind die Teilnahmeanträge und späteren Angebote ausschließlich nur elektronisch via: https://www.subreport.de/E87237445 einzureichen.
5. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber / Bieter keine Kostenerstattung.
Folgende Phasen sind für das Vergabeverfahren vorgesehen:
- Eingang und Bewertung der Teilnahmeanträge
- Festlegung des potentiellen Bieterkreises
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Eingang und Bewertung der Angebote
- Verhandlung
- BAFO
- Abschließende Bewertung der Angebote
- Zuschlagsentscheidung
6. Bei technischen Problemen mit dem System Subreport ELViS ist die Systemhotline (Tel. 0221/985780) zu kontaktieren. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend über die Abgabefunktion des Systems ELViS einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de