ESTW Flörsheim, Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Umweltplanung
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung)
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Flörsheim, Umweltplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Flörsheim
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung)
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
NT01:
1. Klären Abgrenzung der Untersuchungsgebiete (Biotopkartierung, Vögel, Amphibien)
2. Abstimmung Fauna-Kartierkonzept mit Naturschutzverwaltung (ONB und 4 UNB)
3. Erweiterung U-raum für Biotopkartierung
4. Erweiterung U-raum Avifauna
5. Massenmehrung Haselmaustubes
6. Aufnahme zusätzlicher Gewässer in Amphibienuntersuchung
7. Erweiterte Kartierung Reptilien (beidseitig DB Transektbegehung)
8. Hamsterkartierung
9. Erweiterter Kartierbericht
Die Ausführung der zusätzlichen Leistungen ist nur durch den bereits vertraglich gebundenen AN möglich, da es sich um zusätzliche Leistungen handelt, die technisch unmittelbar mit den bereits vertraglich vereinbarten Leistungen zusammenhängen.
Dies betrifft z.B. das Ausbringen zusätzlicher künstlicher Verstecke oder die zusätzlichen Biotoptypen- und
Amphibienkartierungen. Für die Beantragung der Eingriffsgenehmigungen sowie ggf. erforderliche Planrechtsverfahren ist die Erstellung einer gesamthaften Unterlage erforderlich, die nur durch den vertraglich bereits gebundenen AN erfolgen kann.
Die Ausführung der Arbeiten durch einen Dritten würde einen hohen Abstimmungsaufwand mit dem bereits vertraglich gebundenen AN sowie den Verlust der Synergieeffekte mit den bereits durchgeführten Arbeiten mit sich bringen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers erhebliche zeitliche Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.