Planung S2 Roth-Nürnberg-Altdorf Bahnsteigabsenkung/Gleisanhebung Baustufe 2+3, Lph 3+4, optional Lph 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53007
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung S2 Roth-Nürnberg-Altdorf Bahnsteigabsenkung/Gleisanhebung Baustufe 2+3, Lph 3+4, optional Lph 6
S2 Roth-Nürnberg-Altdorf Bahnsteigabsenkung/Gleisanhebung Los 1: Baustufe 2 (10 Verkehrsstationen)
Los 2: Baustufe 3 (11 Verkehrsstationen)
Planung Lph 3+4, optional 6
Wirtschaftlichste Vergabe aus den Kombinationen beider Lose
Nürnberg
Die von der S-Bahn bedienten Bahnsteige der 23 Stationen der Linie S 2 und der 4 Stationen der Linie S 1 erhalten eine Bahnsteighöhe von 76 cm über SO. Die Bahnsteiglänge bleibt wie im Bestand erhalten.
Die Anpassung der Bahnsteighöhe erfolgt entweder mittels einer Anhebung der Gleise (Vorhabenträger DB Netz) oder einer Absenkung des Bahnsteigs (Vorhabenträger DB Station & Service) um jeweils ca. 20 cm.
Die in Summe 27 Verkehrsstationen sind auf Grund ihrer Realisierungszeiträume in drei Baustufen eingeteilt worden.
Die Baustufe 1 (Feucht-Altdorf) mit 6 Verkehrsstationen im Realisierungszeitraum 2023 ist kein Bestandteil dieser Vergabe.
Die Baustufe 2 mit 10 Verkehrsstationen im Realisierungszeitraum 2025 ist Gegenstand dieses Loses.
Bahnsteigabsenkung (DB Station & Service):
Verkehrsstation Nürnberg Hbf
o Verkehrsanlage Bahnsteigabsenkung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Entwässerungsanlagen
o Ingenieurbauwerke
o TA 50 Hz Beleuchtung
Gleisanhebung (DB Netz):
Verkehrsstation Nürnberg-Dürrenhof
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Ingenieurbauwerke
Verkehrsstation Nürnberg-Gleisshammer
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Ingenieurbauwerke
Verkehrsstation Nürnberg-Dutzendteich
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Ingenieurbauwerke
Verkehrsstation Nürnberg-Frankenstadion
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
Verkehrsstation Fischbach (bei Nürnberg)
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
Verkehrsstation Nürnberg-Ostring
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Ingenieurbauwerke
o TA 50 Hz Beleuchtung
Verkehrsstation Nürnberg-Mögeldorf
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Ingenieurbauwerke
Verkehrsstation Schwaig
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
Verkehrsstation Röthenbach
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Entwässerungsanlagen
o Ingenieurbauwerke
Lph 6
Nürnberg
Die von der S-Bahn bedienten Bahnsteige der 23 Stationen der Linie S 2 und der 4
Stationen der Linie S 1 erhalten eine Bahnsteighöhe von 76 cm über SO. Die Bahnsteiglänge bleibt wie im Bestand erhalten.
Die Anpassung der Bahnsteighöhe erfolgt entweder mittels einer Anhebung der
Gleise (Vorhabenträger DB Netz) oder einer Absenkung des Bahnsteigs (Vorhabenträger DB Station & Service) um jeweils ca. 20 cm.
Die in Summe 27 Verkehrsstationen sind auf Grund ihrer Realisierungszeiträume in drei Baustufen eingeteilt worden.
Die Baustufe 1 (Feucht-Altdorf) mit 6 Verkehrsstationen im Realisierungszeitraum 2023 ist kein Bestandteil dieser Vergabe.
Die Baustufe 3 mit 11 Verkehrsstationen im Realisierungszeitraum 2026 ist Gegenstand dieser Vergabe.
Bahnsteigabsenkung (DB Station & Service):
Verkehrsstation Nürnberg-Steinbühl
o Verkehrsanlage Bahnsteigabsenkung
o TK Anpassung
o Ingenieurbauwerke
o TA 50 Hz Beleuchtung
Verkehrsstation Schwabach-Limbach
o Verkehrsanlage Bahnsteigabsenkung
o TK Anpassung c
o TA 50 Hz Beleuchtung
Verkehrsstation Schwabach
o Verkehrsanlage Bahnsteigabsenkung
o TK Anpassung
o TA 50 Hz Beleuchtung
Verkehrsstation Roth
o Verkehrsanlage Bahnsteigabsenkung
o LST Anpassung
o TK Anpassung
o Entwässerungsanlagen
o Ingenieurbauwerke
o TA 50 Hz Beleuchtung
Gleisanhebung (DB Netz):
Verkehrsstation Nürnberg-Sandreuth
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o Entwässerungsanlagen
o Ingenieurbauwerke
Verkehrsstation Nürnberg-Eibach
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o Entwässerungsanlagen
o Ingenieurbauwerke
Verkehrsstation Nürnberg-Reichelsdorf
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Entwässerungsanlagen
o Ingenieurbauwerke
Verkehrsstation Reichelsdorfer-Keller
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o Entwässerungsanlagen
Verkehrsstation Katzwang
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Entwässerungsanlagen
Verkehrsstation Rednitzhembach
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
Verkehrsstation Büchenbach
o Verkehrsanlage Gleisanhebung
o OLA Anpassung
o LST Anpassung
o Ingenieurbauwerke
Lph 6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner: (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
Planung Verkehrsanlage
- Fahrbahn
- Bahnsteige
Planung Ingenieurbauwerke
- Eisenbahnbrücken
- Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen
- Planung von elektrischen Energieanlagen
Planung Oberleitungsanlagen
- Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik
- Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Qualifikationsanforderung für vorgesehenen Projektleiter:
1. Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Elektrotechnik oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in Eisenbahninfrastrukturprojekten
3. Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Planung von Eisenbahninfrastrukturprojekten Verkehrsanlage „Bahnsteig“ in der Lph 3+4 und Lph 6
4. Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Planung von Eisenbahninfrastrukturprojekten Verkehrsanlage „Fahrbahn“ in der Lph 3+4 und Lph 6
5. Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Planung von Eisenbahnüberführung in der Lph 3+4 und Lph 6
— vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig,
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es ist ausschließlich das Dokument "21FEI53007_Teilnahmeantrag" zzgl. erforderlicher Anlagen zu verwenden.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag 21FEI53007 zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.