Kopierpapiere Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0428
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Ort: Wiesbaden
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE7 Hessen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kopierpapiere
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Kopierpapieren als EBP-Katalogangebot für die Dienststellen des Landes Hessen
verschiedene Landesdienststellen in Hessen
Als Katalogangebot sind Kopierpapiere anzubieten, die teilweise als elektronische Bestellung im Katalogsystem des Landes Hessen generiert werden und im weiteren Verlauf an die Dienststellen des Landes Hessen ausgeliefert werden müssen. Hierbei sind ca. 4.400 Tonnen (entspricht ca. 870.000.000 Blatt) Recycling- und holzfreies, totalchlorfreies (TCF), elementarchlorfreies (ECF, farbig) weißes Kopierpapier (geringe Stückzahlen auch farbig) in den Formaten DIN A4 und DIN A3 [ca. 2/4 davon entfällt auf das holzfreie totalchlorfreie (TCF) bzw. elementarchlorfreie (ECF) Kopierpapier] an diverse Dienststellen des Landes Hessen innerhalb von max. 5 Werktagen ab einer Mindestmenge von 10.000 Blatt DIN A 4 oder 2.500 Blatt DIN A 3 auszuliefern. Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Als maximale Höchstmenge, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, werden 1.044.000.000 Blatt festgelegt. Diese Menge ergibt sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Das Recyclingpapier ist zertifiziert mit dem Blauen Engel oder gleichwertiger Zertifizierung sowie das TCF- bzw. ECF-Kopierpapier mit FSC und/oder PEFC oder gleichwertiger Zertifizierung. Es ist zu beachten, dass von ca. 700 unterschiedlichen Bestellern (sämtliche Dienststellen und Institutionen des Landes Hessen als auch hessische Schulen im Rahmen der Lernmittelfreiheit) und von ca. 4.400 Auslieferungsstellen (Lieferadressen) auszugehen ist. Bestellberechtigter ist darüber hinaus die FITKO-Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main (Hessen). Es ist frei Verwendungsstelle (Zimmeranlieferung) an die jeweilige bestellende Dienststelle bzw. an die benannte Lieferadresse (dezentrale Belieferung) zu liefern. Es besteht die Verpflichtung bei der Einstellung der Produkte in das eProcurementsystem des Landes Hessen und bei der elektronischen Bestellabwicklung mitzuwirken.
Nachhaltigkeitskriterium; Ökologisch nachhaltige Produkte
(näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
- Referenzen (siehe Vordruck):
Eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung
- Umfang
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitpunkt
- Wert
Referenzen sind dann geeignet, wenn sie folgenden Umfang beinhalten: Es ist Gegenstand der Referenz a) die Lieferung von Kopierpapier (≥ 2.500 Jahrestonnen) und b) eine Rahmenvereinbarung mit einer Belieferung einer sehr hohen Anzahl an Bedarfs- bzw. Auslieferungsstellen (≥ 3.000 Bedarfs- bzw. Auslieferungsstellen). [Bei einer Eignungsleihe sind die Vorgaben nach Ziffer 6 und 7 der VgV-Bewerbungsbedingungen EU (Formular 632EU) zu berücksichtigen und diese Referenzangaben entsprechend zu kennzeichnen.] Es ist mindestens eine Referenz mit den vorstehend benannten Angaben dem Angebot beizufügen.
Die oben stehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.
- aussagefähige Unterlagen zur Erfüllung der eProcurement-Erfordernisse bzw. ausführliche Referenzunterlagen zu bisher bereits realisierten eProcurement-Lösungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können von der Vergabeplattform des Landes Hessen unter https://www.vergabe.hessen.de kostenfrei heruntergeladen werden.
Mit dem Angebot sind weiter einzureichen (näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen):
- Erklärung mit Unternehmensdaten (siehe Vordruck)
- Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn (siehe Vordruck)
- Artikelliste
- Vorlage von Unterlagen bzw. Zertifikaten zum Nachweis der geforderten Papiereigenschaften, Stoffzusammensetzungen und Archivierfähigkeit/Alterungsbeständigkeit gemäß Ziffer 4 "Anforderungen an das Recyclingkopierpapier bzw. Kopierpapier" der Leistungsbeschreibung und Mindestanforderungen
- Für das angebotene Kopierpapier (Positionen 1.1 "Recyclingkopierpapier DIN A4, 70er weiße" und 5.1 "Kopierpapier DIN A4, holzfrei und totalchlorfrei, TCF, 161er weiße") ist jeweils ein Pack (500 Blatt) als Muster bei der unter Ziffer I.1) dieser Anlage benannten Adresse einzureichen. Die Muster sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. Paket kostenfrei an die Vergabestelle zu senden. Der Umschlag bzw. das Paket sind äußerlich mit "VG-0437-2021-0428 - Muster Angebot" und dem Namen des Bieters zu kennzeichnen. Auch sind die Muster selbst entsprechend zu kennzeichnen, damit eine spätere Zuordnung möglich ist. Die Muster sind spätestens zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vergabe.hessen.de