Austausch Chirurgischer Siebe

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fdk.info
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH als Fördermittelempfängerin
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Austausch Chirurgischer Siebe

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Teilweise Erneuerung und Erweiterung Chirurgischer Siebe.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33100000 Medizinische Geräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

AGAPLESION Markus Krankenhaus, Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin plant die teilweise Erneuerung und teilweise Erweiterung der Instrumentensiebe (inkl. OP-Besteck) in ihrem Bestand. Gleichzeitig sollen die Alt-Instrumente an den Hersteller retourniert und auf ihre weitere Verwendbarkeit geprüft werden. Zudem sollen Bestand und zu liefernde Instrumente per Instrumentenmanagementsystem so eingepflegt werden, dass eine lückenlose Dokumentation und sofortige Nutzbarkeit der erneuerten Instrumente möglich ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Es handelt sich um die teilweise Erneuerung und Erweiterung des Bestands nach Art. 32 RL 2014/24/EU bzw. § 14 Abs. 4 VgV. Zudem besteht kein Wettbewerb, weil nur der Hersteller die erforderlichen Dienst- und Lieferleistungen erbringen kann.

Ziel der Sieboptimierung ist es, die Anzahl der Siebe, die Anzahl der Siebarten und die Anzahl der Instrumente qualitativ hochwertig und gleichzeitig wirtschaftlich zu halten und Synergien verschiedener Abteilungen zu nutzen.

Der Austausch bzw. die Ergänzung von zu reorganisierenden Sieben ist bei dem Bestandshersteller und seinem Lieferanten zu beschaffen, da nur diese überhaupt in der Lage sind, die notwendigen Liefer- und Dienstleistungen zu erbringen. Eine Umstellung auf einen anderen Hersteller durch vollständige Neubeschaffung der gesamten Instrumenteninfrastruktur kommt bereits aus wirtschaftlichen, aber auch aus kapazitären Gründen nicht in Betracht. Die Schaffung einer parallelen Instrumenteninfrastruktur ist wirtschaftlich nicht abbildbar und würde unverhältnismäßige Ressourcen erfordern, die das Krankenhaus nicht aufbringen kann. Zudem ist der Umgang mit den vorhandenen Instrumenten(-sieben) in den Fachabteilungen etabliert. Eine Umschulung wäre unverhältnismäßig und kommt nicht in Betracht.

Die vorhandene und optimierte Siebstruktur ist einzuhalten. Die Festlegung auf den Auftragnehmer erfolgt, da die Nachlegereserve für defekte Instrumente in der Zentralsterilisation sonst um weitere Artikel anderer Hersteller ergänzt werden müsste, wofür keine räumlichen Kapazitäten geschaffen werden können.

Eine Retournierung vorhandener Alt-Instrumente erfolgt in gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftragnehmer, die retournierten Alt-Instrumente werden durch den Auftragnehmer bewertet und eine weitere Verwendung beim Auftraggeber geprüft. Nur der Auftragnehmer kann diese Dienstleistung unter Einhaltung der erforderlichen Qualitätsstandards erbringen und die Garantie bieten.

Der Lieferant ist aktuell und sofort in der Lage, die Siebliste direkt in die bereits vorhandene Instrumentenmanagementsoftware einzupflegen, sodass eine lückenlose Dokumentation auch in der Inbetriebnahme Phase der optimierten Siebe sichergestellt werden kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Telefon: +49 5661710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bbraun.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021

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