Magistrat der Stadt Tann, Neubau Feuerwehrgerätehaus in Tann (Rhön), Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 309/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Magistrat der Stadt Tann, Neubau Feuerwehrgerätehaus in Tann (Rhön), Objektplanung Gebäude und Innenräume
Magistrat der Stadt Tann, Neubau Feuerwehrgerätehaus in Tann (Rhön), Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stadt Tann
Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Standort Bergstraße in Tann (Rhön).
Die Stadt Tann (Rhön) plant die Zusammenlegung der einzelnen Wehren. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden die Gesamtumstände der 4 Feuerwehren unter Berücksichtigung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes untersucht. Die Zustände der bestehenden Feuerwehrgebäude werden den heutigen Anforderungen an eine Feuerwehr nicht mehr gerecht.
Es wurde daher entschieden am Standort Bergstraße in Tann (Rhön) einen Ersatzneubau mit 7 Stellplätzen zu errichten.
Der Neubau wird für 7 Stellplätze (7 x Stellplatzgröße 2/3). Das Raumprogramm umfasst alle notwendigen Räume für die Feuerwehr nach DIN 14092 bei angenommenen 85 Personen. Das Gebäude soll barrierefrei sein.
Eine funktionale und kompakte Bauweise, die nachhaltig und wirtschaftlich im Betrieb und im Unterhalt ist, wird angestrebt.
Die Mindeststandards nach GEG sind einzuhalten.
Das Grundstück (FL.Nr. 47/19 - ca. 10.655 m²) wird vor Beginn der Baumaßnahme noch geteilt. Das daraus entstehende zu bebauende Grundstück (ca. 6.100 m²) ist derzeit unbebaut. Auf dem Grundstück sind derzeit noch keine Leitungen vorhanden. Die Erschließung muss hergestellt werden. Der B-Plan wird noch von Seiten der Gemeinde bis zum Baubeginn angepasst.
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200 - 700) werden auf ca. 3,9 Mio. € brutto geschätzt.
Es liegt eine umfangreiche Machbarkeitsstudie, vergleichbar Vorentwurf mit Kostenschätzung, als Grundlage für den Förderantrag und die weitere Bearbeitung vor.
Kenndaten:
- BGF ca. 1.275 m²
- NGF ca. 1.020 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022
- Bauausführung ab Anfang 2023
- Bauliche Fertigstellung Ende 2024
- Abrechnung / Verwendungsnachweis Anfang 2025
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 + Restleistungen der LPH 2
-vorerst nur Stufe (1) 2 mit LPH (2) 3+4, einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster
Besondere Leistungen:
-Mitwirken bzw. Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es liegt eine umfangreiche Machbarkeitsstudie, vergleichbar Vorentwurf mit Kostenschätzung, als Grundlage für den Förderantrag und die weitere Bearbeitung vor.
Die vorliegenden Planungsleistungen sind zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die komplette Vorplanung mit Kostenschätzung wird erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
-Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien / Formale Ausschlussgründe) nach III.1.1).
-Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2)
(max. Punktezahl: 10 Punkte).
-Berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 6 Punkte).
-Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b) (max. Punktezahl: 54 Punkte).
-Besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c) (max. Punktezahl: 20 Punkte).
-Technische Ausstattung nach III.1.3d) (max. Punktezahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 95 Punkten.
Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b) Wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform (Tender24.de) entsprechend den geforderten Mitteln (VgV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium)
c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium); weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Nachweis der Bauvorlageberechtigung erbracht VgV § 75 (in Hessen bei Architektenleistungen § 67 HBO),
g) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
h) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage ob das Unternehmen ein KMU ist?
i) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter) berufen § 36/46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen:
i1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV,
i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
i.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis h)
i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2)
j) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:
j.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
j.2) Erklärung zur Rechtsform,
j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bieter- oder Bewerbergemeinschaften,
j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
j.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
j.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
j.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers in € brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume) der letzten 3 Geschäftsjahre.
III.1.3.a.) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume):
- Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen)
- sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende)
Angabe Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergl. Referenzen der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
- der/s Projektleiters/in,
- dessen Stellvertreter/in
Für den/die Projektleiter/in ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter/in bei vergleichbaren Referenzen und / oder bei den Referenzen aus III.1.3.b. anzugeben.
III.1.3.b.) Referenzen / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. zwei Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe "Feuerwehrgerätehaus" vergleichbar sind.
je Referenz sind anzugeben:
- Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild
- Angabe ob Neubau (siehe geforderte Mindeststandards)
- Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung
- Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
- Angabe Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
- Projektleiter/in des Bewerbers,
- Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen
- Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene)
- Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.)
- Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2, Volumen m3 od. Anzahl Stellplätze etc.)
- Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI,
III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit
Nennung und Beschreibung der besond. techn. Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Planungsanforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen:
- Barrierefreiheit
- Erfahrung bei funktionaler Ausschreibung mit Leitdetails für schlüsselfertige Generalunternehmerleistung bei vergleichbaren Bauvorhaben.
- Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
Bei III.1.3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit - Ausstattung
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc).
- Qualifikation des Projektleiters/in mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. (FH) / Bachelor Architekt oder vgl.
- Gewertet werden Referenzen für III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2010 erfolgte.
- Beide Referenzen zu III.1.3.b) müssen Neubauten sein.
- Die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
- Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
- Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Der Leistungsteil der Gebäudeplanung ist Architekten vorbehalten.
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Architekten) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er gemäß HBO § 67 bauvorlageberechtigt ist.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig.
Der Vertrag wird nach dem Kommunalen Vertragsmuster Architektenvertrag des Auftraggebers einschl. Anlagen AVB und ZVB geschlossen.
Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG bereit (siehe Kontaktadressen unter I.3.)
b) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig.
c) Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
d) Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist elektronisch über die Vergabeplattform des AG fristgemäß einzureichen.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über das Abgabe-Tool der eVergabeplattform eingereicht wurden. Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers.
g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
i) Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung in der 1. Stufe behält sich der Auftraggeber vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.
j) Es liegt eine umfangreiche Machbarkeitsstudie, vergleichbar Vorentwurf mit Kostenschätzung, als Grund-lage für den Förderantrag und die weitere Bearbeitung vor.
k) Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
l) Weitere Unterlagen, z.B. Machbarkeitsstudie einschl. Kostenschätzung, werden den ausgewählten Teilnehmern mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
m) Die vorliegende Vorplanung soll Grundlage für die weiterführende Bearbeitung sein.
n) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link https://tann-rhoen.de/datenschutz einsehbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]