Bedarfsplanung BKA All in One Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0455-2021-1911
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bedarfsplanung BKA All in One
Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Bedarfsplanung für den Neubau eines zentralen Campus für das Bundeskriminalamt (BKA) am Standort Wiesbaden mit dem Ziel einer modernen und zukunftsfähigen Raumprogrammplanung, eines übergeordneten Nachhaltigkeitskonzeptes und eines Logistikkonzepts zur schrittweisen Realisierung.
Durch das Projekt soll die Zusammenfassung aller Wiesbadener Liegenschaften des BKA mit unterschiedlichsten Funktionen wie Büronutzung, experimentellen Arbeitsplätzen, Laboren und zahlreichen Sonderflächen auf einem Campus erreicht werden ("All-in-One"). Mit dem zukünftigen BKA-Campus in Wiesbaden stellt sich das BKA organisatorisch und technologisch für die Herausforderungen und Anforderungen der Zukunft auf.
Auf Basis der Bedarfsplanung werden parallel eine Machbarkeitsstudie sowie in späteren Schritten städtebauliche und hochbauliche Wettbewerbe durchgeführt werden; diese sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung.
Wiesbaden
Das Bundeskriminalamt (BKA) verteilt sich auf drei Hauptstandorte, die in Wiesbaden, Meckenheim und Berlin angesiedelt sind. Der Standort Wiesbaden ist derzeit in mehreren, sowohl bundeseigenen als auch angemieteten Liegenschaften untergebracht und weitflächig über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Durch umfangreiche und erhebliche Mängel in vielen
dieser Liegenschaften ist das BKA seit einiger Zeit in der Nutzung stark eingeschränkt. Bereits für den jetzigen Personalbestand mit ca. 4.500 Mitarbeitenden müssen zur Deckung des aktuellen Platz- bzw. Flächenbedarfs zusätzliche Liegenschaften angemietet werden, sodass das BKA ab 2021 im Stadtgebiet auf insgesamt neun Liegenschaften verteilt untergebracht sein wird. Aufgrund der aktuellen sicherheitsrelevanten Entwicklungen ist mit weiterem
beachtlichem Personalwachstum zu rechnen, sodass in Zukunft von zusätzlichem Mietbedarf auszugehen ist.
Durch die Verteilung der Liegenschaften des BKA über das gesamte Stadtgebiet werden sowohl innerbehördliche Kommunikation als auch liegenschaftsübergreifende Funktionsabläufe durch die zum Teil erheblichen Distanzen stark beeinträchtigt. Es soll ein zentralisiert angeordneter Neubau am Standort Wiesbaden errichtet werden. Durch das Projekt soll die Zusammenfassung aller Liegenschaften mit unterschiedlichsten Funktionen wie Büronutzung, experimentellen Arbeitsplätzen, Laboren und zahlreichen
Sonderflächen am Standort Wiesbaden auf einem Campus erreicht werden ("All-in-One").
Mit dem zukünftigen BKA-Campus in Wiesbaden stellt sich das BKA organisatorisch und technologisch für die Herausforderungen und Anforderungen der Zukunft auf. Neben der bestmöglichen Erfüllung des gesetzlichen Auftrags soll der Weg zu modernen Arbeitswelten im BKA weiter beschritten werden, um den Mitarbeitenden und der Organisation eine zukunftsorientierte, motivierende und leistungsfördernde Arbeitsumgebung zu eröffnen und Effizienz und Effektivität weiter zu erhöhen.
Übergreifende Entwicklungen wie hybride Arbeitsplatzgestaltung oder ein gesundes Arbeitsumfeld müssen durch das Neubauvorhaben in einer Gesamtlösung als BKA-Campus aufgenommen und berücksichtigt werden. Die bauliche Gestaltung soll für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identitätsstiftend wirken und Wertschätzung ausstrahlen. Sie soll sich städtebaulich in die Landeshauptstadt Wiesbaden integrieren und Aspekte von Klimaneutralität sowie Offenheit und Nahbarkeit berücksichtigen. Der Campus soll als Vorbild
für zeitgemäßes nachhaltiges Bauen stehen. Mit dem Neubauvorhaben stellt sich das BKA modular und wandlungsfähig auf, um auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Bedarfsplanung mit dem Ziel einer modernen und zukunftsfähigen Raumprogrammplanung, eines Logistikkonzepts zur schrittweisen Realisierung und eines übergeordneten Nachhaltigkeitskonzeptes. Das Projekt umfasst eine Größenordnung von rd. 230.000 m² NUF/ 375.000 m² BGF.
Auf Basis der Bedarfsplanung werden parallel eine Machbarkeitsstudie sowie in späteren Schritten städtebauliche und hochbauliche Wettbewerbe durchgeführt werden; diese sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung.
Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung im Auftragsfall (Einverständniserklärung SÜ1 gemäß SÜG; s. Vertrag, Anlage 2a und Anlage "Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung").
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen,
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen,
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und
Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix Stufe 1:
- Gemittelte Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure für vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre: 25%.
- Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1 - 3 mit jeweils 25%): 75%.
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1. Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (HE 736);
3. sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen inden letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt dengeforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, jeweils im Versicherungsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
Zu 2) Mindestanforderung an den durchschnittlichen Umsatz für entsprechende Leistungen der Bedarfsplanung: mind. [Betrag gelöscht] EUR netto/Jahr;
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Person für die Projektleitung, des BNB-/DGNB-Auditors sowie eines Ingenieurs mit Erfahrung in der Konzeption von nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäuden, insbesondere in Bezug auf ihre Reaktionsfähigkeit auf innovative Informationstechnologien mit der Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./Master/Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für erbrachte vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre mit Kurzbeschreibung der Referenz.
Nachfolgende Angaben sind im Formblatt EU 735 einzutragen:
- Bezeichnung der Referenz,
- Bewerber/Referenzerbringer,
- Kurzbeschreibung der Referenz (Art der Maßnahme, Art der Nutzung usw.),
- Projektgröße,
- Projektzeit,
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften,
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt EU 735 ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. vier DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestanforderung an die Anzahl der festangestellte Ingenieure für vergleichbare Leistungen: mind. 1 Ingenieur mit Qualifizierung als BNB- oder DGNB-Auditor;
Zu 2) Nachweis einer bestehenden Qualifizierung als BNB- oder DGNB-Auditor;
Zu 3) Es werden 3 vergleichbare Referenzen gewertet.
Mindestanforderungen an alle Referenzen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Referenz:
- Abschluss Bedarfsplanung/Phase 0 in den letzten fünf Jahren (Abschluss nach 12/2015)
Die folgende Mindestanforderung (K.O.-Kriterium) muss mindestens einmal abgedeckt werden. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren:
- Mindestens eine wertbare Referenz muss vorliegen
Bei Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt die Bewertung der Referenzen anhand folgender Wertungskriterien:
- Vergleichbare Nutzung:
Polizei/Landes- oder Bundesbehörde/Forschung mit >2 Nutzungsarten (z. B. Ausbildung, Forschung, Verwaltung) = 1 Punkt
Bundesbehörde/Militär/Forschung mit höchster Sicherheitsanforderung = 2 Punkte
Bundesbehörde/Militär/Forschung mit höchster Sicherheitsanforderung und >2 Nutzungsarten (z. B. Ausbildung, Forschung, Verwaltung) = 3 Punkte
- Fläche ≥ 100.000 m² BGF = 1 Punkt
- Vergleichbare Aufgabenstellung: Arbeitswelten, Technologieoffenheit, Nachhaltigkeit = jeweils 1 Punkt
- Projektstruktur mit vergleichbarer Schwierigkeit:
komplexe Logistik, mehrere Bauabschnitte, laufender Betrieb = jeweils 1 Punkt
- Erarbeitung der Anforderungen gemäß BNB oder DGNB = 1 Punkt
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung im Auftragsfall (Einverständniserklärung SÜ1 gemäß SÜG; s. Vertrag, Anlage 2a und Anlage "Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung").
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß Erlass O 1082 A-101-IV 64 des HMdF vom 03.08.2020 zu "Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen" ist regelmäßig von der Dringlichkeit auszugehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt;
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben;
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734);
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740);
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist ene Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742);
6) Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen
Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen.
Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen
Bereich herunterladen.
Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.