ProfileCheck System Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA56345

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ProfileCheck System

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA56345
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34600000 Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

ProfileCheck System

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34600000 Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die DB Netz AG plant, eine neue Schienenprofilmesseinrichtung (SPME) für das Messfahrzeug RAILab1 zu beschaffen, die neben der Inspektion des Schienenkopflängsprofils auch die Inspektion des Schienenkopfquerprofils ermöglicht und die ermittelte Gleiskonizität ausgibt.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Vor der Durchführung der Schienenprofilmessung im Netz der Deutschen Bahn mit eigenen Messfahrzeugen fanden Inspektionen mit dem Messfahrzeug SM775 von Speno statt. Ab 2010 wurde bei DB Netz auf dem Messzug RAILab2 die erste Anlage vom Hersteller bvSys eingesetzt und die DB Richtlinie 821.2007 angepasst. Es folgte im Jahr 2012 die Beschaffung einer zweiten bvSys Schienenprofilmessanlage auf dem Messzug RAILab3. Im Regelwerk wurden ab 2015 die Regelinspektionsabstände verringert, um den Einfluss verschleißbedingter Schienenfehler sowie Lärmbelästigung durch entstandene Schienenwelligkeit verstärkt zu berücksichtigen. 2019 und 2020 wurden Anlagen zur Schienenprofilmessung vom Hersteller Infotrans auf den neuen Messfahrzeugen DVT201, DVT202 und DVT203 eingeführt. Die Freigabe der DVT Inspektionsdaten erfolgte im Februar 2021 vom Bereich Schienentechnik der DB Netze. Nach zwischenzeitlicher Entziehung der Freigabe der RAILab-Schienenprofilmessung im Zeitraum 2019-2020 erhielten RAILab2 und RAILab3 im Juni 2020 wieder die Freigabe zur Verwendung der Inspektionsergebnisse. Infolge dieser Entwicklung besteht ein deutlicher Rückstand an Inspektionsdaten. Es ist daher zwingend erforderlich, dass zeitnah eine weitere, freigegebene Schienenprofilmessanlage auf RAILab1 in Betrieb geht. Auf dem Messfahrzeug RAILab1 befindet sich eine DB Netz eigene Anlage zur Gleislagemessung. Die Netzwerkschnittstellen von RAILab1 und die Integration der Messtechnik unterhalb des Messfahrzeugs sind identisch mit dem schon eingesetzten Messfahrzeug RAILab3, wodurch die EBA Fahrzeugzulassung gewährleistet ist. Aufgrund fehlender Fahrzeugzulassung durch die Anbringung einer bisher unbekannten Anlage wird die Nichteinsetzbarkeit einer neuen Schienenprofilmesseinrichtung auf RAILab1 von mehreren Monaten herbeigeführt. Die Zuverlässigkeit richtliniengemäßer Schienenprofilmessung bei hoher Messgeschwindigkeit von 200 km/h auf Schnellfahrstrecken mit dem RAILab-Fahrzeugtyp ist durch die identisch ausgeführte Anlage auf RAILab3 von bvSys bereits erwiesen und durch Anlagen anderer Hersteller nicht sichergestellt. Bei hoher Geschwindigkeit besteht ein großes Risiko, dass ungewollte Schwingungen die Messung verfälschen und Schienenfehler nicht wahrheitsgemäß wiedergegeben werden. Andere Unternehmen als bvSys weisen keine Erfahrung mit zuverlässiger Schienenprofilmessung bis 200 km/h auf. Hierbei ist auch der Anbringungsort der Messtechnik am Wagenkasten bedeutend, da durch die bereits vorhandene DB Netz eigene Anlage zur Gleislagemessung nur wenig Platz am Drehgestell als alternativen Anbringungsort vorhanden ist.

Es ist zwingend notwendig, eine Schienenprofilmessanlage auf RAILab1 einzusetzen, da die Anzahl der derzeit verfügbaren Schienenprofilmessanlagen nicht ausreicht, um den Verschleiß des gesamten Schienennetzes der Deutschen Bahn in ausreichender Häufigkeit zu inspizieren. Es sind bisher noch nicht alle DB Netz Messzüge zur Gleislagemessung ebenfalls mit Schienenprofilmessanlagen ausgeführt. Nach DB Richtlinie 821.2007 muss der Schienenverschleiß auf Streckenabschnitten, die innerhalb des Regelinspektionsintervalls nicht mit einem Messzug inspiziert wurden, mit einem Handmessgerät gemessen werden. Die Einhaltung wird vom Eisenbahnbundesamt kontrolliert. Der Test eines anderen Anlagentyps bei der DB Netz AG oder bei anderen Herstellern mit Messgeschwindigkeiten bis 200 km/h bedeutet einen Zeitverlust von 1-2 Jahren.

Streckenabschnitte können aus bahnbetrieblichen und personalkapazitiven Gründen nur stichprobenweise mit Handmessgeräten inspiziert werden. Die Einhaltung der vom EBA geforderten Regelinspektionen der Schienenprofilmessung kann durch Handmessungen kaum eingehalten werden. Da bei Handmessungen nicht gesamte Strecken wie mit einem Messzug inspiziert werden können, besteht darüber hinaus die Gefahr zu spät entdeckter, schwerwiegender Schienenfehler, was den kostenintensiven Austausch der Schienen zur Folge hat.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

ProfileCheck System

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/12/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28357
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021

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