BÜW; EÜ Wasbeker Weg/Tunnelweg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55961
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BÜW; EÜ Wasbeker Weg/Tunnelweg
BÜW; EÜ Wasbeker Weg/Tunnelweg
Wasbeker Weg
Wasbeker Weg / Nähe Neumünster
BÜW; EÜ Wasbeker Weg
Tunnelweg
Tunnelweg / Nähe Neumünster
BÜW; EÜ Tunnelweg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I Anforderungen an das Unternehmen
Präqualifikation nach § 48 SektVO:
• Bauüberwacher Bahn Oberbau und Konstruktiver Ing.bau
• Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik,
Elektrotechnik, Telekommunikation)
II Anforderungen an das Personal
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der Bauüberwachungen setzen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus. Die Qualifikationen bzw. Tauglichkeitsvoraussetzungen für das Bauüberwachungspersonal sind in den „ZVB Bauüberwachung" geregelt.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
• Leiter Bauüberwachung
o Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule / Fachhochschule / M.Sc / M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
o Min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Abwicklung von Bauprojekten mit einem Volumen größer je 3 Mio. €, zwei Projekte müssen im Zeitraum der letzten 10 Jahre durchgeführt worden sein
o Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Angaben zu den Referenzprojekten inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Referenzgebers (inkl. Telefonnummer) und Zeitraum der Mitarbeit im Projekt
• Stellv. Leiter Bauüberwachung
o Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule / Fachhochschule / M.Sc / M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
o Min. 3 Jahre Berufserfahrung im Nachtragsmanagement in der Abwicklung von einem Bauprojekt mit einem Volumen größer 3 Mio. €, welches im Zeitraum der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein muss
o Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Angaben zum Referenzprojekt inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Referenzgebers (inkl. Telefonnummer) und Zeitraum der Mitarbeit im Projekt
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
I Anforderungen an das Unternehmen
Präqualifikation nach § 48 SektVO:
• Bauüberwacher Bahn Oberbau und Konstruktiver Ing.bau
• Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik,
Elektrotechnik, Telekommunikation)
II Anforderungen an das Personal
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der Bauüberwachungen setzen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus. Die Qualifikationen bzw. Tauglichkeitsvoraussetzungen für das Bauüberwachungspersonal sind in den „ZVB Bauüberwachung" geregelt.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
• Leiter Bauüberwachung
o Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule / Fachhochschule / M.Sc / M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
o Min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Abwicklung von Bauprojekten mit einem Volumen größer je 3 Mio. €, zwei Projekte müssen im Zeitraum der letzten 10 Jahre durchgeführt worden sein
o Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Angaben zu den Referenzprojekten inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Referenzgebers (inkl. Telefonnummer) und Zeitraum der Mitarbeit im Projekt
• Stellv. Leiter Bauüberwachung
o Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule / Fachhochschule / M.Sc / M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
o Min. 3 Jahre Berufserfahrung im Nachtragsmanagement in der Abwicklung von einem Bauprojekt mit einem Volumen größer 3 Mio. €, welches im Zeitraum der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein muss
o Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Angaben zum Referenzprojekt inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Referenzgebers (inkl. Telefonnummer) und Zeitraum der Mitarbeit im Projekt
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
I Anforderungen an das Unternehmen
Präqualifikation nach § 48 SektVO:
• Bauüberwacher Bahn Oberbau und Konstruktiver Ing.bau
• Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik,
Elektrotechnik, Telekommunikation)
II Anforderungen an das Personal
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der Bauüberwachungen setzen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus. Die Qualifikationen bzw. Tauglichkeitsvoraussetzungen für das Bauüberwachungspersonal sind in den „ZVB Bauüberwachung" geregelt.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
• Leiter Bauüberwachung
o Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule / Fachhochschule / M.Sc / M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
o Min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Abwicklung von Bauprojekten mit einem Volumen größer je 3 Mio. €, zwei Projekte müssen im Zeitraum der letzten 10 Jahre durchgeführt worden sein
o Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Angaben zu den Referenzprojekten inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Referenzgebers (inkl. Telefonnummer) und Zeitraum der Mitarbeit im Projekt
• Stellv. Leiter Bauüberwachung
o Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule / Fachhochschule / M.Sc / M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
o Min. 3 Jahre Berufserfahrung im Nachtragsmanagement in der Abwicklung von einem Bauprojekt mit einem Volumen größer 3 Mio. €, welches im Zeitraum der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein muss
o Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Angaben zum Referenzprojekt inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Referenzgebers (inkl. Telefonnummer) und Zeitraum der Mitarbeit im Projekt
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
-keine-
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Zus. Qualifikationen:
--SiGeKo (Zertifikat)
Zusätzliche Anforderungen an das Personal:
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der Bauüberwachungen setzen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus. Die Qualifikationen bzw. Tauglichkeitsvoraussetzungen für das Bauüberwachungspersonal sind in den „ZVB Bauüberwachung" geregelt.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
• Leiter Bauüberwachung
o Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule / Fachhochschule / M.Sc / M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
o Min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Abwicklung von Bauprojekten mit einem Volumen größer je 3 Mio. €, zwei Projekte müssen im Zeitraum der letzten 10 Jahre durchgeführt worden sein
o Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Angaben zu den Referenzprojekten inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Referenzgebers (inkl. Telefonnummer) und Zeitraum der Mitarbeit im Projekt
• Stellv. Leiter Bauüberwachung
o Abschluss: Dipl.-Ingenieurstudium Techn. Hochschule / Fachhochschule / M.Sc / M.Eng Bauwesen oder vergleichbar
o Min. 3 Jahre Berufserfahrung im Nachtragsmanagement in der Abwicklung von einem Bauprojekt mit einem Volumen größer 3 Mio. €, welches im Zeitraum der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein muss
o Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Angaben zum Referenzprojekt inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten des Referenzgebers (inkl. Telefonnummer) und Zeitraum der Mitarbeit im Projekt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.