S11 - Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54179
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S11 - Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen
S11 - Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen
S11 – (PFA 1.1 und 1.2) Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen - TM4, TM6, TM 6.2, TM7, TM7.2
Köln
TM 4: Errichtung eines neuen Haltepunktes in der S-Bahn in Köln-Kalk West;
TM 6: Erweiterung des Bahnhofs Köln Messe/Deutz um 2 S-Bahnsteigkanten auf der Nordseite (neuer Mittelbahnsteig an den Gleisen 23 und 24 ein schließlich Gleisverbindungen);
TM 6.2: Stützwand als Vorsorgemaßnahme für einen Bypass in Köln-Deutz;
TM 7: Erweiterung des Bahnhofs Köln Hbf um 2 S-Bahnsteigkanten auf der Nordseite (neuer Mittelbahnsteig an den Gleisen 12 und 13 ein schließlich Gleisverbindungen);
TM 7.2: Weichenverbindung Köln Hbf Westkopf.
Steuerung der Leitungsänderungsmaßnahmen Stufe 3 (Leistungen während Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) für folgende Maßnahmen:
TM 4: Errichtung eines neuen Haltepunktes in der S-Bahn in Köln-Kalk West;
TM 6: Erweiterung des Bahnhofs Köln Messe/Deutz um 2 S-Bahnsteigkanten auf der Nordseite (neuer Mittelbahnsteig an den Gleisen 23 und 24 ein schließlich Gleisverbindungen);
TM 6.2: Stützwand als Vorsorgemaßnahme für einen Bypass in Köln-Deutz;
TM 7: Erweiterung des Bahnhofs Köln Hbf um 2 S-Bahnsteigkanten auf der Nordseite (neuer Mittelbahnsteig an den Gleisen 12 und 13 ein schließlich Gleisverbindungen);
TM 7.2: Weichenverbindung Köln Hbf Westkopf.
S11 – (PFA 2.1 und 2.2) Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen - TM1, TM1.1, TM2, TM3, TM9, TM10, TM11
Köln
TM 1: Ausbau des Bahnhofs Bergisch Gladbach (mit bis zu 3 zusätzlichen Bahnsteigkanten);
TM 1.1: ESTW Bergisch Gladbach;
TM 2: Zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach (Strecke 2663);
TM 3: Neubau eines Außenbahnsteiges in Bergisch Gladbach Duckterath auf der Nordseite;
TM 9: Aufhöhung des Bestandsbahnsteiges Duckterath (Südseite) auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Aufzug, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 10: Aufhöhung des Haus- und Mittelbahnsteiges in Köln-Dellbrück auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 11: Aufhöhung der beiden Außenbahnsteige in Köln-Holweide auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung, Dächer.
Steuerung der Leitungsänderungsmaßnahmen Stufe 3 (Leistungen während Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) für folgende Maßnahmen:
TM 1: Ausbau des Bahnhofs Bergisch Gladbach (mit bis zu 3 zusätzlichen Bahnsteigkanten);
TM 1.1: ESTW Bergisch Gladbach;
TM 2: Zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach (Strecke 2663);
TM 3: Neubau eines Außenbahnsteiges in Bergisch Gladbach Duckterath auf der Nordseite;
TM 9: Aufhöhung des Bestandsbahnsteiges Duckterath (Südseite) auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Aufzug, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 10: Aufhöhung des Haus- und Mittelbahnsteiges in Köln-Dellbrück auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 11: Aufhöhung der beiden Außenbahnsteige in Köln-Holweide auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung, Dächer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S11 – (PFA 1.1 und 1.2) Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen - TM4, TM6, TM 6.2, TM7, TM7.2
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S11 – (PFA 2.1 und 2.2) Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen - TM1, TM1.1, TM2, TM3, TM9, TM10, TM11
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe wird auf gem. SekVo § 57 i.V.m. VGV § 63 (1) Nr. 1 aufgehoben weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.