Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2022, 2. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2022/2 GAB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2022, 2. Tranche
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Geschäftsanbahnungen sind Veranstaltungen zu einem bestimmten Zielland und einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung erhalten interessierte lokale Unternehmen, Verwaltungen, Verbände und Institutionen konkrete Informationen über die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland. Den deutschen Unternehmen bietet sich vor allem die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer kurzen, auf das Wesentliche konzentrierten Präsentation, ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen. Die Präsentationsveranstaltung soll Raum für Kontaktgespräche zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmenden bieten sowie weitere ansprechende Elemente umfassen.
Zentrales Element der Geschäftsanbahnung sind die individuell vorbereiteten Kontaktgespräche der deutschen Unternehmen für eine gezielte Geschäftsanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes. Vor der Veranstaltung werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Italien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Handwerker aus dem Bereich Denkmalpflege
Zielland: Italien
Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk
Möglicher Veranstaltungsort: Südtirol, Toskana
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Österreich
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Dienstleistungsunternehmen im Bereich Digitalisierung in der Bauwirtschaft
Zielland: Österreich
Branche: Bauwirtschaft / Infrastruktur / Bauhandwerk
Möglicher Veranstaltungsort: Wien
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Portugal
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter im Bereich effizienter Mobilitäts-, Transport- und Logistiklösungen
Zielland: Portugal
Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV- Lösungen / Logistik
Möglicher Veranstaltungsort: Großraum Lissabon, Großraum Porto
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Schweiz
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter, Dienstleister und Startups im Bereich Urbane Resilienz - Zukunftsfähige innovative, digitale Lösungen für Smart Cities
Zielland: Schweiz
Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV- Lösungen / Logistik
Möglicher Veranstaltungsort: Zürich und Basel oder Winterthur
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Spanien
Geschäftsanbahnung für deutsche Hersteller und Dienstleister im Bereich Bahntechnik und Bahnanlagentechnik
Zielland: Spanien
Branche: Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr
Möglicher Veranstaltungsort: Madrid
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Vereinigtes Königreich
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Dienstleister im Bereich Elektromobilität
Zielland: Vereinigtes Königreich
Branche: Fahrzeugindustrie / Fahrzeugzulieferer
Möglicher Veranstaltungsort: Midlands, Birmingham, ggf. weitere Städte
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Bosnien und Herzegowina, Serbien
Geschäftsanbahnung für Firmen des Maschinen- und Anlagenbaus für die Holz- und Möbelindustrie
Zielland: Bosnien und Herzegowina, Serbien
Branche: Maschinen- und Anlagenbau / Holz- und Möbelindustrie
Möglicher Veranstaltungsort: Sarajewo, Belgrad
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Türkei
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter im Bereich Pfandflaschensysteme und Recyling von Verpackungen
Zielland: Türkei
Branche: Abfallwirtschaft / Recycling (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Istanbul, Ankara, Izmir
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Ukraine
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Unternehmen von Bewässerungstechnik und Pumpen für Landwirtschaft und Kohlegebiete
Zielland: Ukraine
Branche: Wasserwirtschaft / Maschinen- und Anlagenbau / Infrastruktur (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Mikolajiw, Cherson für Bewässerung; Dnipro und Lisitschansk für Kohlegruben und Zechen
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Australien, Neuseeland
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Unternehmen aus dem Bereich zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen
Zielland: Australien, Neuseeland
Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen (Exportinitiative)
Möglicher Veranstaltungsort: offen
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Japan
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Unternehmen aus dem Bereich Kosmetik und Reinigungsmittel
Zielland: Japan
Branche: Kosmetik / Reinigungsmittel
Möglicher Veranstaltungsort: Tokio
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Singapur
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter und Unternehmen aus dem Bereich zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen
Zielland: Singapur
Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen (Exportinitiative)
Möglicher Veranstaltungsort: Singapur
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Taiwan
Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter, Unternehmen und Dienstleister zum Thema Halbleiterindustrie
Zielland: Taiwan
Branche: Elektrotechnik / Elektronik / Maschinen- und Anlagenbau
Möglicher Veranstaltungsort: Taipei, Hsinchu
Möglicher Termin: 3. Quartal 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Kanada
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Photonik und optische Industrie
Zielland: Kanada
Branche: Feinmechanik / Optik / Nanotechnik / Photonik
Möglicher Veranstaltungsort: Region Quebec
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Kolumbien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus der Musikwirtschaft
Zielland: Kolumbien
Branche: Musikwirtschaft / Kreativwirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Bogotá, Medellín, Cali
Möglicher Termin: 3. Quartal 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
USA
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Geschäftsfeld Industrie 4.0
Zielland: USA
Branche: Industrie 4.0
Möglicher Veranstaltungsort: Illinois
Möglicher Termin: 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Ägypten
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen imBereich Eisenbahnbau, Bahntechnik und Schienenverkehr
Zielland: Ägypten
Branche: Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr
Möglicher Veranstaltungsort: Kairo / New El Alamein
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Côte d'Ivoire
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus der Wasserwirtschaft
Zielland: Côte d'Ivoire
Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Abidjan und Umgebung
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022 / 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Südafrika
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen mit Fokus auf öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Zielland: Südafrika
Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Johannesburg und Durban
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022 / 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Südafrika
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen der Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf Medizintechnik
Zielland: Südafrika
Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft)
Möglicher Veranstaltungsort: Kapstadt / Johannesburg
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2022 / 1. Quartal 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Saudi-Arabien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen, Anbieter und Dienstleister zur Dekarbonisierung der saudischen Petrochemie bzw. zur Umstellung auf Wasserstoff
Zielland: Saudi-Arabien
Branche: Maschinen- und Anlagenbau / Petrochemie
Möglicher Veranstaltungsort: Riad, Dammam
Möglicher Termin: 4. Quartal 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen
- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das
Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GAB_NrLos_NameFirma.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.