Arbeitsplatz- und Sondermobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2021_010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsplatz- und Sondermobiliar
Die Beschaffung geeigneter, den Anforderungen der Auftraggeberin entsprechender Büro-, Aufenthalts- und Sondermöbel
keine Losgruppen
Standardmobiliar für die AOK-Standorte inkl. Ausstattung der Teleheimarbeitsplätze
Die Auftraggeberin beabsichtigt für den Eigenbedarf an ihren insgesamt 67 Standorte in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Hessen und den Heimarbeitsplätzen ihrer Mitarbeitenden den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Büromöbeln und Sondermobiliar.
Neben der Beschaffung geeigneter, den Anforderungen der Auftraggeberin entsprechender Büro-, Aufenthalts- und Sondermöbel und der Erzielung optimaler Konditionen liegt besonderes Augenmerk auf den Themenbereichen:
- Ergonomie und Arbeitsschutz
- Eingliederung in das bestehende Mobiliar
- Serviceleistungen im Bereich der alternierenden Telearbeit und Teleheimarbeit
- Unterstützung/Beratung bei der Planung einzelner Bereiche, inkl. Produktvorschläge und /-auswahl und Gestaltungsvorschlägen, sofern erforderlich inkl. Raum- und Arbeitsplatzkonzepte. Die Produktauswahl bezieht sich auf die im Rahmenvertrag zur Verfügung stehenden Produkte.
- Programm für Architekten: 3D-Raumplaner pCon.planner
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des Wettbewerbs folgende Möbel und Leistungen zu beschaffen:
- Los 1: Standardmobiliar für die AOK-Standorte inkl. Ausstattung der Teleheimarbeits-plätze
- Los 2: Mobiliar Beratungscenter
Mobiliar Beratungscenter
Die Auftraggeberin beabsichtigt für den Eigenbedarf an ihren insgesamt 67 Standorte in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Hessen und den Heimarbeitsplätzen ihrer Mitarbeitenden den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zum Kauf von Büromöbeln und Sondermobiliar.
Neben der Beschaffung geeigneter, den Anforderungen der Auftraggeberin entsprechender Büro-, Aufenthalts- und Sondermöbel und der Erzielung optimaler Konditionen liegt besonderes Augenmerk auf den Themenbereichen:
- Ergonomie und Arbeitsschutz
- Eingliederung in das bestehende Mobiliar
- Serviceleistungen im Bereich der alternierenden Telearbeit und Teleheimarbeit
- Unterstützung/Beratung bei der Planung einzelner Bereiche, inkl. Produktvorschläge und /-auswahl und Gestaltungsvorschlägen, sofern erforderlich inkl. Raum- und Arbeitsplatzkonzepte. Die Produktauswahl bezieht sich auf die im Rahmenvertrag zur Verfügung stehenden Produkte.
- Programm für Architekten: 3D-Raumplaner pCon.planner
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des Wettbewerbs folgende Möbel und Leistungen zu beschaffen:
- Los 1: Standardmobiliar für die AOK-Standorte inkl. Ausstattung der Teleheimarbeits-plätze
- Los 2: Mobiliar Beratungscenter
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in einen Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gem. I_Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen I)
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bewerberin/des Bewerbers
(Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. I_Anlage 01 der Bewerbungsbedingungen I)
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Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gem. I_Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen I)
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Erklärung der der Bewerberin/des Bewerbers zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gem. I_Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen I)
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Auskunft der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Bewerbergemeinschaften zu den Jahres-Nettoumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (2018 bis 2020)
(Eigenerklärung zum Umsatz gem. I_Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen I und gem. I_Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen I )
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gem. I_Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen I:
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchen-üblicher Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfüge/verfügen.
Darüber hinaus erkläre ich/erklären wir, dass im Zuschlagsfall vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorgelegt wird.
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Eigenerklärung zum Umsatz gem. I_Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen I bzw. Eigenerklärung Mindestanforderungen gem. I_Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen I:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche allgemeine Netto-Umsatz in EUR der Geschäftsjahre 2018 bis 2020 Umsatz des Unternehmens:
Los 1 mindestens den Betrag von [Betrag gelöscht] EUR
Los 2 mindestens den Betrag von [Betrag gelöscht] EUR
Wird auf beide Lose geboten, addiert sich der Mindestbetrag auf [Betrag gelöscht] EUR.
Angaben der Bewerberin/des Bewerbers Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern/Dritte einzusetzen.
(Eigenerklärung gem. I_Anlage 04 der Bewerbungsbedingungen I)
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Angaben der Bewerberin/des Bewerbers zu mindestens zwei Referenzen
(Eigenerklärung Referenzliste gem. I Anlage 02 der Bewerbungsbedingungen I)
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Auskunft der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Bietergemeinschaften zu den Mindestanforderungen
(Eigenerklärung Mindestanforderungen gem. I_Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen I)
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Auskunft der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Bewerbergemeinschaften zu der durchschnittlichen Gesamtzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei Kalenderjahren (2018 bis 2020)
(Eigenerklärung Mindestanforderungen gem. I_Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen I)
Eigenerklärung Referenzliste gem. I_Anlage 02 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin fordert mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem Januar/2019 liegen.
Die Auftraggeberin fordert mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem Januar/2019 liegen.
Falls auf beide Lose ein Teilnahmeantrag eingereicht wird, können die Referenzen gemeinsam erbracht werden.
Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag des entsprechenden Loses vergleichbar sind und aus dem Bereich Arbeitsplatz- und Sondermobiliar erfolgreich durchgeführt worden sind. Die Vergleichbarkeit muss sich auf das jeweilige gebotene Los beziehen. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zu dem Kunden und zu der/dem Referenzansprechpartner/in (inkl. Telefonnummer) zu machen.
Nicht abgeschlossene Referenzen müssen mindestens das Stadium einer vom Auftraggeber freigegebenen ersten größeren Produktion und Auslieferung (mindestens 60 % - Abruf der Möbel - Vertragserfüllung) erreicht haben.
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Auskunft der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Bewerbergemeinschaften zu der durchschnittlichen Gesamtzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei Kalenderjahren (2018 bis 2020)
(Eigenerklärung Mindestanforderungen gem. I_Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen I):
Die Auftraggeberin fordert zur sicheren Auftragserfüllung, dass mindestens 3 Mitarbeitende zur kaufmännischen und logistischen Abwicklung und 10 Fachkräfte für die Abwicklung der Montage unter Sicherstellung von Vertretungen zur Verfügung stehen.
Die angebotenen Möbel erfüllen die spezifischen DIN EN Normen, Richtlinien und Verordnungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung und entsprechen den aktuellen Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes für Büromöbel.
1.1. Eigenerklärung Regelung Arbeitsschutz
1.2. GS-Zeichen für die in der Ausschreibung geforderten Produkte *
1.3. CE-Zeichen für die in der Ausschreibung geforderten Produkte
1.4. gesundheitliche Unbedenklichkeit für die in der Ausschreibung geforderten Produkte
1.5. der Emissionsklasse E1 **
1.6. Zertifikat zur Nachhaltigkeit *
1.7. Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 / EN ISO 14001
* Sollte das GS-Zeichen und/oder das Zertifikat Nachhaltigkeit für ein oder mehrere Produkte nicht vorliegen, ist hier auch eine Eigenerklärung der Bewerberinnen und Bewerber oder der Nachweis einer TÜV Zertifizierung möglich. Die Eigenerklärung muss Aufschluss über die folgenden Punkte bezüglich des Mobiliars liefern:
- Das angebotene Produkt/die angebotenen Produkte entspricht/ entsprechen den anerkannten Regeln der Technik
- Das angebotene Produkt/die angebotenen Produkte ist/ sind frei von Schadstoffen und Personen gefährdenden Materialien
- Sollte die "Blauer-Engel-Zertifizierung" bestehen, muss für das zutreffende Produkt keine weitere Erklärung zu Schadstoffen abgegeben werden.
** Dies hat nur für Holzprodukte Gültigkeit.
Die Eigenerklärungen sind mit der Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen.
Die erforderlichen Mindestanforderungen Nachweise/Zertifikate sind von den Bietenden in Phase II vorzulegen. Fehlt einer/eines dieser Nachweise/Zertifikate erfolgt ein automatischer Ausschluss vom Vergabeverfahren (gilt auch, wenn einer der Nachweise/Zertifikate zu den Punkte 1.1 bis 1.7 fehlt).
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Die Auftraggeberin prüft zunächst die Teilnahmeanträge und stellt die vorläufige Eignung der Bewerberin/Bewerber fest.
Die Auftraggeberin prüft zunächst die Teilnahmeanträge und stellt die vorläufige Eignung der Bewerberin/Bewerber fest.
Von allen geeigneten Bewerberinnen/Bewerbern werden drei Bewerberinnen/Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sofern nach der Prüfung der Teilnahmeanträge weniger als drei Bewerberinnen/Bewerber in der Wertung verbleiben, werden alle Bewerberinnen/Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei einer höheren Anzahl als drei formal geeigneten Bewerberinnen/Bewerber, wird eine Abschmelzung vorgenommen.
Die Kriterien für die Abschmelzung sind in der I Anlage 08 Bewertungsmatrix sowie I Anlage 15 Eigenerklärung Abschmelzung der Bewerbungsbedingungen I dargestellt.
Die drei verbleibenden Bewerberinnen/Bewerber je Los mit den höchsten Punktwerten werden gesondert zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die weitere Vorgehensweise ist in den Bewerbungsbedingungen I, Teilnahmewettbewerb, Phase 1, Punkt V. dargestellt.
Wir bitten zu beachten:
Die Musterstellung von diversem Mobiliar in den geforderten Spezifikationen (siehe hierzu II_Anlage 05a Kriterienkatalog Qualität für Los 1 und II_Anlage 05b Kriterienkatalog Qualität für Los 2 der Bewerbungsbedingungen II) sowie alle ergänzenden Positionen, für die ein An-gebot abgegeben werden muss, ist zwingend.
Das Mobiliar nebst aller möglichen An- und Aufbauelemente ist zur Bemusterung vollständig von den verbleibenden Bewerberinnen/Bewerbern aufzubauen und nach Beendigung der Bewertung wieder vollständig abzubauen.
Der Aufbau für die Musterstellung ist nach erfolgter Einladung zur Abgabe eines Angebotes und vorheriger Terminabstimmung voraussichtlich für die Kalenderwoche 18 vorgesehen. Die aufgebauten Musterstellungen verbleiben bei der Auftraggeberin an dem festgelegten Standort bis voraussichtlich in der Kalenderwoche 23. Die genaue Terminplanung wird der Bieterin/dem Bieter in der Phase II des Vergabeverfahrens rechtszeitig mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind zusammen mit den Anlagen (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages) bis zum Ende der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (siehe unter Pkt. 2.a)) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bewerberinnen und Bewerber können Teilnahmeanträge abgeben.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Für die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Text-form nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person der Erklärenden/des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität derjenigen/desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie die Vertreterin/der Vertreter.
Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen I ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem die/der Dritte ihre/seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen I mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Teilnahmeantrag beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, aus-gedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Diese kann über folgende Homepage erstellt werden: https://uea.publicprocurement.be/.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Der Teilnahmeantrag ist so abzugeben, dass alle Bestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind eine Rücknahme oder Änderung eines Teilnahmeantrages per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYY9A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."