Jahresabschlussprüfungen sowie der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Beratungsleistungen für die Wirtschaftsjahre 2022 bis einschließlich 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-V-0193
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]57
Fax: [gelöscht]15
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hessen-agentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfungen sowie der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Beratungsleistungen für die Wirtschaftsjahre 2022 bis einschließlich 2025
Die HA Hessen Agentur GmbH ist eine 100%ige Tochter des Landes Hessen und hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Gegenstand der Prüfung ist zudem die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz.
Beauftragt werden soll die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2022 - 2025 für die HA Hessen Agentur GmbH und deren Töchter.
Desweiteren sollen in diesem Zeitraum auch die steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Beratungsleistungen an die Wirtschafts- und Steuerprüfungsgesellschaft übertragen werden.
Wiesbaden
Ausführliche Leistungsbeschreibung - vgl. Dok-Nr.: 02
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt,
herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
c) Erklärung des Bieters, dass der Bieter nicht nach dem gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" i.d.F. vom 23. Oktober 2020
(StAnz. vom 48/2020 S. 1217) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist (vgl. Dok-Nr. 11: Erklärung Vergabesperre, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
d) Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) über die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen und gesetzlichem Mindestlohn (vgl. Dok-Nr. 12, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften
(Bietergemeinschaftserklärung, VHB-Formular 234, Dok-Nr. 05, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung) sind die geforderten Erklärungen -soweit einschlägig- grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den
Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3 bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Nachunternehmen weist der Auftraggeber auf § 36, 47 VgV hin. Für die Darstellung der Nachunternehmertätigkeit können die VHBFormblätter 235 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Dok-Nr.: 06) und 236 Verpflichtungserklärung
Nachunternehmer (Dok-Nr.: 07) bei dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 zum Ausschluss des Bieters führen kann. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt und sich auch im Übrigen gesetzestreu verhalten hat; hierzu ist eine
entsprechende Erklärung abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vollumfänglich und soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
b) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, vollumfänglich und soweit diese Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
c) Nachweis einer Berufs- oder oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer landes-/regionsüblichen Deckungssumme für Personenschäden sowie
sonstige Schäden. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit
der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von mindestens drei aussagefähigen Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen mit dem hier zu vergebenden Auftrag, deren Durchführung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, zu belegen.
Eine Referenzleistung ist dann mit der ausgeschriebenen Leistung "vergleichbar", wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich
hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen (Gewichtung: 100%).
Die Referenzprojekte sollen mit Bezug zu den zu erbringenden Leistungen inhaltlich skizziert werden. Zudem sind pro Referenz die Bezeichnung der Leistung, der Leistungszeitraum und der Name des Auftraggebers zu nennen. Unterlagen die vom Auftraggeber aus externen Quellen heruntergeladen werden müssten, gelten als nicht eingereicht.
Durch die eingereichten Unterlagen und Referenzen sollen mindestens folgende Anforderungen nachgewiesen werden:
Nachweis von Erfahrungen im Bereich Wirtschafts-, Steuer- und Jahresabschlussprüfung vorzugsweise bei Unternehmen der öffentlichen Hand:
a) Eigenerklärung (z.B. Referenzliste) über mindestens 3 in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen vorzugsweise bei Unternehmen der öffentlichen Hand mit Angaben des Leistungsumfangs, der Ausführungszeit und des Namens des Auftraggebers,
b) über mindestens 2 in den drei letzten Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Steuerrechtliche, handelsrechtliche, betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beratung) vorzugsweise bei Unternehmen der öffentlichen Hand mit Angabe des Leistungsumfangs, der Ausführungszeit und des Namens des Auftraggebers,
c) über Prüfungserfahrung bei mindestens 2 Unternehmen, die SAP mit den entsprechenden Modulen einsetzen; die Liste sollte die vom Bewerber geprüften Unternehmen der letzten drei Jahre auflisten, die SAP im Einsatz hatten sowie
d) über Erfahrungen von Mitarbeitern über mindestens 2 Jahre: SAP Module FI, AA, CO.
Vgl. Dok-Nr. 01-18 unter Ziffer VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]