Beschaffung Datendioden Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52222
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Datendioden
Beschaffung Datendioden
Die Deutsche Bahn AG und die für den Großteil ihrer Kritischen Infrastrukturen verantwortliche DB Netz AG verstärken den Schutz ihrer Anlagen und Systeme. Für den Schutz der Produktionsnetzwerke ist eine besondere Abschottung einerseits existenziell, andererseits werden für nachgelagerte Produktionsschritte Informationen aus der LST benötigt. Zudem ist eine Überwachung unter verschiedenen Gesichtspunkten notwendig, die nicht im Produktionsnetz (OT / LST) stattfinden kann und darf. Daher werden Systeme benötigt, die das rückwirkungsfreie Auskoppeln von Datenverkehr, technisch sichergestellt, ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Datendioden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.