Projektsteuerung Spurplanoptimierung Knoten Lehrte Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56665
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Spurplanoptimierung Knoten Lehrte
Projektsteuerung Spurplanoptimierung Knoten Lehrte
Projektsteuerung Knoten Lehrte Spurplanoptimierung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Hiermit erklären wir, dass keine der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen.
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer
— Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers
Erforderliche Erklärungen/Nachweise der Eignung siehe Anlage 6 + 6a
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über jährlichen Gesamtumsatz:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
Der AN hat einen Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. [Betrag gelöscht] EUR/Jahr nachzuweisen.
Erforderliche Erklärungen/Nachweise der Eignung siehe Anlage 6 + 6a
Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt (2018, 2019, 2020):
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen:
Qualifikation des leitenden Projektsteuerers:
1. Abschluss: Bauingenieur Dipl. Ing. oder Dipl. Ing. (FH) Master oder Bachelor,
2. Leistungsnachweis als Projektsteuerer
in zwei Projekten jeweils mit einem GWU i. H. v. mind. 50 Mio. €, mit
mindestens 5 Jahren als Projektsteuerer von Bahnanlagen in den Jahren von 2014 - 2021
Kurzlebenslauf und beruflicher Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) des vorgesehenen Gesamtprojektleiters sind als Anlagen beigefügt.
Erforderliche Erklärungen/Nachweise der Eignung siehe Anlage 6 + 6a
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.