EU-P 0702-21BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0702-21BV1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0702-21BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main
Im Rahmen der Instandhaltung auf den Start-/Landebahnen des Flughafens Frankfurt am Main ist zur Sicherstellung der Oberflächenrauigkeit mehrmals jährlich der von den landenden Flugzeugen hinterlassene Gummiabrieb zu beseitigen. Das bei der Gummiabriebbeseitigung anfallende Abwasser ist zur Einleitung ins Schmutzwassernetz gemäß Grenzwerte Abwassereinleitung der Fraport AG und Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main aufzubereiten.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.07.2022
Ausführungsende: ca. 30.06.2023
Zur Ausführung kommen pro Jahr im Start-/Landebahnsystem in Nachtarbeit zwischen 23.00 Uhr und 04.45 Uhr:
- 200.000 m² Gummiabriebbeseitigung Aufsetzzone, Beton und Asphalt, teilweise auf Flächen mit
vorhandenem Grinding
- 50.000 m² Reinigung Mittelbereich von Gummi, Beton und Asphalt
- 30.000 m² Reinigung Markierung, Beton und Asphalt
Reinigungsturnus: ca. 3-5 x pro Jahr, ca. alle 8 bis 14 Wochen
Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, vor Auftragsvergabe einen Test/Feldversuch vom Bieter ausführen zu lassen, in welchem der Bieter unter Beweis stellt, dass er in der Lage ist, 12.600 m² Gummiabrieb (700 m x 18 m) innerhalb einer Netto-Arbeitszeit von 5 Stunden (nachts zwischen 23.00 Uhr und 04.45 Uhr)zu beseitigen, das anfallende Abwasser zu reinigen zur Einleitung ins Schmutzwassernetz gemäß Grenzwerte Abwassereinleitung der Fraport AG und Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie den Reinigungserfolg mit entsprechenden Friction-Messungen vorher/nachher zu belegen.
Zur Wertung kommen nur Angebote, die den Test/Feldversuch erfolgreich bestehen.
Die Kosten für den Test werden mit pauschal € 15.000,00 vergütet.
Mit Angebotsabgabe ist die Reinigungstechnologie darzulegen und die Maschinen und Geräte, die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, bekannt zu geben.
- Herstellerbenennung und Leistungsangaben der Hochdruckpumpen
- Herstellerbenennung der Reinigungsbalken
- Herstellerbenennung der Flachstrahldüsen
- Angabe Reinigungsgeschwindigkeit
- Angabe Reinigungsdruckbereich
Das angebotene Verfahren zur Gummiabriebbeseitigung hat zu gewährleisten , dass die Oberfläche dadurch nicht abgetragen wird . Eine vorzeitige und gegebenenfalls kurzfristige, außerplanmäßige Erneuerung der Oberfläche, verursacht durch Materialabtrag aus Gummiabriebbeseitigung, ist auszuschließen . Daher sind zur Schonung der Oberfläche nur Reinigungsverfahren mit Flachstrahldüsen und einer Fahrgeschwindigkeit von mind. 1000 m/h sowie einem Reinigungsdruck zwischen 1.500 bar und max . 2.000 bar zulässig . Geringere Geschwindigkeiten sowie ein höherer Druck bergen die Gefahr des Abtrags des Beton- bzw . Asphaltmörtels und somit des Verlusts der Einbindung der Gesteinskörnungen.
Reinigungsverfahren mit Kugelstrahlen, Laser oder Trockeneis und chemische Verfahren sind ausgeschlossen.
Optionale Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen um bis zu 3 mal 1 Jahr.
Der Dienstleister hat keinen Anspruch darauf, dass die Dienstleistung über die reguläre Vertragslaufzeit von einem Jahr hinaus verlängert wird.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die sich form- und fristgerecht bewerben, werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):?
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.?
?Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).? ?
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag" enthalten sind, verwendet werden.?
?Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage "Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag" ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,?
- ?in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- ?in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- ?dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,?
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.? ?
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemein-schaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Zusätzliche Angaben? ?Ablauf des Verfahrens
?Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:?
?Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der entsprechenden Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen. ?
?Ist dies erfolgt, so erhält der Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Aufforderung zur Angebotsabgabe.? ?
Der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) sowie alle in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sind erst, nach Angebotsabgabe, auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.?
?Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft über die Vergabeplattform bewirbt. Das Dokument "Bewerber- / Bieter-gemeinschaftserklärung" ist, vor Bewerbungsende, per E-Mail an [gelöscht] zu senden.? ?
Die Übermittlung der Bewerbung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.? ?
Der Teilnahmeantrag kann vorab per E-Mail an [gelöscht] gesendet werden. Dieser wird als unverbindlich angesehen. Sollten Sie auf Verlangen der Vergabestelle bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags keinen neuen / aktualisierten Teilnahmeantrag einreichen, so erhält Ihr vorab eingereichter Teilnahmeantrag Gültigkeit.? ?
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.? ?
Ergänzungen zur Bekanntmachung?
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.?
?Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.?
?Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]