Heizungsinstallation 1. BA - Oberwaldschule Grebenhain Referenznummer der Bekanntmachung: VG-133-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vogelsbergkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vogelsbergkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungsinstallation 1. BA - Oberwaldschule Grebenhain
Umbau, Sanierung und Erweiterung Oberwaldschule Grebenhain
1. Bauabschnitt - Heizungsinstallation
Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
Die Oberwaldschule Grebenhain ist eine Gesamtschule mit angegliederter Grundschule. Sie wird von ca. 680 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 10 besucht.
Mit der geplanten Maßnahme soll die Oberwaldschule konzeptionell, brandschutztechnisch und energetisch in insgesamt 5 Bauabschnitten ertüchtigt werden. Es ist vorgesehen, einen Neubau mit einer Größe von ca. 5.600 m²
BGF zu errichten, einen nicht sanierungswürdigen Abschnitt mit einer Größe von ca. 8.400 m² BGF abzubrechen und die verbleibenden Gebäudeteile (ca. 3.650 m² BGF) umfassend zu sanieren.
Im 1.Bauabschnitt entsteht ein Neubau mit circa 1.100 m² BGF, 3-geschossig mit einem zusätzlichen Technikgeschoss in einem kleinen Teilbereich. Nicht unterkellert. Passivhausstandard.
Abmessungen circa 40 x 28 m; Traufhöhe circa 13,7 m, Firsthöhe circa 14,7 m (an höchster Stelle). Die Erweiterung des 1.Bauabschnittes verbindet den Neubau G1 mit dem Bestandsgebäude G2 von Achse 2.2 bis 2.4 und Achse 2.A bis 2.D mit circa 180 m² BGF, 3-geschossig nur als Rohbaukonstruktion.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch die Eintragung in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqulifzierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch die Eintragung in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqulifzierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch die Eintragung in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqulifzierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Weiterhin bitten wir mit Angebotsabgabe um eine Referenzliste vergleichbarer Arbeiten in den letzten 5 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Kreisausschuss des Vogelsbergkreises-Submissionsstelle-Hersfelder Straße 5736304 AlsfeldDeutschland
Gemäß VOB/A EU §14 und VgV §55 Abs. 2 sind nur Vertreter des AG zum Eröffnungstermin anwesend. Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Angebote wird gemäß §14 EU Abs.6 den Bietern zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bieterkommunikation:
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Online-Plattform der eHAD.
(2) Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Online-Plattform der eHAD.
(3) Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer
auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
(4) Bietergemeinschaften (§ 12 Abs. 3 HVTG)
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlen diese
Angaben im Angebot, sind sie vor dem Zuschlag beizubringen."
(5) Der Bieter hat eine "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe-u. Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.Dezember 2014, GVBl.S. 354" abzugeben. Für jeden
schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld ergebenen Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld
wird Vertragsbestandteil.
(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber ein Auskunfts-und Prüfungsrecht nach § 9 Abs. 1 und 2 HVTG einzuräumen. Er verpflichtet sich darüber hinaus, seine Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten, dem
Auftraggeber diese Auskunfts-und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und
die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrecht auf alle weiteren Nachunternehmen zu übertragen.
(7) Weiterhin bitten wir mit Angebotsabgabe um eine Referenzliste vergleichbarer Arbeiten in den letzten 5 Jahren.
(8) Die Gaeb-Datei des Bieters ist erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]