Neubau Gefahrenabwehrzentrum Gießen; Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (Zutrittskontoll- und Schließsysteme) Referenznummer der Bekanntmachung: 65.21.177
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gefahrenabwehrzentrum Gießen; Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (Zutrittskontoll- und Schließsysteme)
Elektronische Zylinder 182Stck., Zutrittskartenleser 22Stck., Profilzylinder mech. 160Stck.
Stolzenmorgen 19, 35394 Gießen
Elektronische Zylinder 182Stck., Zutrittskartenleser 22Stck., Profilzylinder mech. 160Stck.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (Zutrittskontroll- und Schließsysteme)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/ E41919259
Angebote sind einzureichen elektronisch unter: https://www.subreport.de/ E41919259
Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de.
Die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften bitten wir bis zum 01.02.2022 über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de an uns zu richten.
Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie unter: www.giessen.de/Kurzmenue/Datenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)