Liefervertrag für Dieselkraftstoff Referenznummer der Bekanntmachung: RMD2021-Diesel-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flörsheim-Wicker
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deponiepark.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umweltplanung-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liefervertrag für Dieselkraftstoff
Gegenstand der Ausschreibung ist der Vertragsabschluss mit der RMD Rhein-Main Deponie GmbH (kurz: RMD) über die regelmäßige monatliche Lieferung von Dieselkraftstoff, Raffinerieware, extrem schwefelarm (max. 0,001 %) nach DIN EN 590:
für den Standort Rhein-Main Deponiepark Flörsheim-Wicker (Los 1):
- Grundvariante: Abholung durch die RMD mit Tanklaster, ca. 1,2 Mio. l Diesel pro Jahr bzw.
- bei Bedarf: Anstatt Abholung durch die RMD Lieferung durch den Auftragnehmer (AN) zum Deponiepark Wicker, i.d.R. 3x wöchentlich, mind. 10.000 l pro Lieferung; die Lieferung beinhaltet in folgender Reihenfolge:
1. Betankung mehrerer Baumaschinen und 2 mobiler Tankstellen auf dem Deponiegelände,
2. Betankung der Betriebstankstelle auf der Deponie Wicker,
3. Restbetankung der Betriebstankstelle der Deponie Wicker im Steinmühlenweg 8
- bei Bedarf: Lieferung durch den AN an die Betriebstankstelle Wicker im Steinmühlenweg 8 bei Füllständen < 5.000 l
- bei Bedarf: Lieferung von klimaneutralem Diesel (optionale Zulageposition)
für den Standort Deponiepark Brandholz (Los 2):
Lieferung von klimaneutralem Diesel durch den AN an die Betriebstankstelle Brandholz bei Füllständen < 4.000 l; ca. 200.000 l Diesel pro Jahr
Die Lieferung der Teilmengen von Sommer-, Winter- und Übergangsdiesel erfolgt branchenüblich jahreszeitabhängig, und zwar:
- Sommerdiesel / Sommerqualität:
Im Zeitraum 15.04. - 15.09. eines jeden Jahres ist eine Sommerqualität mit folgenden Spezifikationen zu liefern: CFPP kleiner 0 °C / Klasse B (gemäß DIN EN 590),
- Winterdiesel / Winterqualität:
Im Zeitraum 01.11. - 28.02. eines jeden Jahres ist eine Winterqualität mit folgenden Spezifikatio-nen zu liefern: CFPP kleiner -20 °C / Klasse F (gemäß DIN EN 590),
- Übergangsdiesel / Übergangsqualität:
Im Zeitraum 16.09. - 31.10. und 01.03. - 14.04. eines jeden Jahres ist eine Übergangsqualität mit folgenden Spezifikationen zu liefern: CFPP kleiner -15 °C / Klasse E (gemäß DIN EN 590).
Diesellieferung für den Rhein-Main Deponiepark Flörsheim-Wicker
Ausschreibungsgegenstand von Los 1 ist der Vertragsabschluss mit der RMD über die regelmäßige monatliche Lieferung von Dieselkraftstoff, Raffinerieware, extrem schwefelarm (max. 0,001 %) nach DIN EN 590 für den Standort Rhein-Main Deponiepark Flörsheim-Wicker:
Grundvariante - Abholung des Diesels durch den AG:
Die Abholung des Dieselkraftstoffs erfolgt durch ein Tankfahrzeug der RMD (Fassungsvermögen ca. 13.000 l) auf Abruf (telefonisch, per Telefax oder per E-Mail) in Teilmengen (bis zu viermal wöchentlich) bei einem vom AN zu benennendem Tanklager.
Das Tanklager muss innerhalb eines Radius von 30 km Luftlinie ab Sitz des AG (Rhein-Main Deponiepark Flörsheim-Wicker) gelegen sein. Der AN hat sicherzustellen, dass eine Abholung innerhalb von 3 Stunden nach Abruf durch den AG möglich ist.
Bei Nichteinhaltung der genannten Frist ist der AG dazu berechtigt den Diesel über eine alternative Bezugsquelle zu beschaffen. Eventuelle Mehrkosten (Kostendifferenz zwischen Angebotspreis und Beschaffungspreis) für die Beschaffung des Diesels sind in diesem Fall durch den AN zu tragen.
Das geschätzte Liefervolumen beträgt voraussichtlich 1,2 Mio. l/a (monatlich etwa 100.000 l ± 50.000 l).
Bei Bedarf - regelmäßige Anlieferung des Diesels durch den AN:
Bei Bedarf des AG erfolgt anstatt der Abholung durch die RMD (Grundvariante) die Anlieferung des Dieselkraftstoffs in Flörsheim-Wicker durch ein Tankfahrzeug des AN. Für die optionale Anlieferung des Diesels durch den AN ist eine entsprechende optionale Bedarfsposition ausgewiesen.
Bei Inanspruchnahme der Bedarfsposition dürfen vom AN für die Anlieferung des Diesels ausschließlich Transportfahrzeuge mit einer Abgasnorm der Klasse EURO V oder besser eingesetzt werden. Darüber hinaus ist durch den AN zu beachten, dass die Transportfahrzeuge über eine entsprechende Tauglichkeit zum Einsatz auf den Verkehrswegen der Deponie verfügen müssen (geländegängiges Fahrzeug für baustellenähnliche Verkehrsbedingungen mit verdichtetem / befestigtem Untergrund).
Bei Inanspruchnahme der Anlieferung des Diesels durch den AG sind durch den AN i.d.R. 3-mal wöchentlich (Mo, Mi und Fr zwischen 07.00 und 14.00 Uhr) mind. 10.000 l Diesel an den Deponiepark Wicker zu liefern und die nachfolgend aufgeführten Betankungen in der entsprechenden Reihenfolge durchzuführen:
1. Betankung mehrerer Baumaschinen / mobiler Tankstellen auf dem Deponiegelände
2. Betankung der Betriebstankstelle auf der Deponie Wicker,
3. Restbetankung der Betriebstankstelle Wicker im Steinmühlenweg 8
Bei jeder Anlieferung (soweit seitens der RMD nicht explizit anders gewünscht) ist die Mindestliefermenge einzuhalten und das Tankvolumen der Maschinen und mobilen Tankstellen vollständig aufzufüllen.
Planmäßig entfällt ab Juni 2022 das Liefervolumen für die Betriebstankstelle auf dem Betriebsgelände Deponie Wicker (ca. 350.000 l/a). Das geschätzte Liefervolumen reduziert sich gegenüber der Grundvariante dann auf voraussichtlich 850.000 l/a (monatlich etwa 70.000 l ± 35.000 l)
Bei nicht termingerechter Lieferung ist der AG dazu berechtigt den Diesel über eine alternative Bezugsquelle zu beschaffen. Eventuelle Mehrkosten (Kostendifferenz zwischen Angebotspreis und Beschaffungspreis) für die Beschaffung des Diesels sind in diesem Fall durch den AN zu tragen.
Bei Bedarf - zusätzliche Dieselanlieferung durch den AN an die Betriebstankstelle Wicker im Steinmühlenweg 8 bei Füllständen < 5.000 l:
Ergänzend zur 3-mal wöchentlichen Dieselanlieferung durch den AN ist durch den AN eine automatische Diesellieferung an die Betriebstankstelle der Deponie Wicker im Steinmühlenweg 8 durchzuführen, sobald der Füllstand der Betriebstankstelle unter 5.000 l Diesel absinkt. Um diesen Automatismus zu gewährleisten, ist durch den AN ein geeignetes Meldesystem einzurichten und zu betreiben.
Bei jeder Lieferung ist das Tankvolumen der Betriebstankstelle (25.000 l) vollständig aufzufüllen. Bei Zuwiderhandlung ist der hierdurch entstehende Mehraufwand durch den AN zu tragen.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Lieferung spätestens am folgenden Werktag (nach Meldung des Meldesystems des AN) während der Anlieferzeiten (Mo-Fr: 07.00 und 14.00 Uhr) erfolgt.
Bei Nichteinhaltung der genannten Frist ist der AG dazu berechtigt den Diesel über eine alternative Bezugsquelle zu beschaffen. Eventuelle Mehrkosten (Kostendifferenz zwischen Angebotspreis und Beschaffungspreis) für die Beschaffung des Diesels sind in diesem Fall durch den AN zu tragen.
Für die vollumfängliche Beschreibung der Beschaffung wird auf die Leistungsbeschreibung (s. Fach B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Einmalige Verlängerungsoption um zuzüglich ein Jahr.
Sofern der Vertrag für das jeweilige Los nicht bis zum 31.12.2023 schriftlich durch den AG gekündigt wird, macht die RMD automatisch von ihrer Verlängerungsoption Gebrauch.
Soweit die RMD die Verlängerungsoption für eins der Lose nicht wahrnimmt, endet die Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses am 31.03.2024.
Soweit die RMD die Verlängerungsoption für eins der Lose wahrnimmt, endet die Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses am 31.03.2025, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
1. optionale Bedarfsposition für Los 1:
regelmäßige Anlieferung des Diesels durch den AN (anstatt Abholung durch den AG). Dem AG steht über die Vertragslaufzeit flexibel zur Wahl, ob er den Diesel eigenständig mit einem eigenen Tankfahrzeug abholt (Grundvariante) oder, ob die Lieferung des Diesels durch den AN zu erfolgen hat (Inanspruchnahme der optionalen Bedarfsposition). Bei Inanspruchnahme der optionalen Bedarfsposition bzw. wenn diese nicht mehr in Anspruch genommen werden soll, teilt der AG dies dem AN mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen mit.
2. optionale Bedarfsposition für Los 1:
automatische Diesellieferung an die Betriebstankstelle der Deponie Wicker im Steinmühlenweg 8, sobald der Füllstand der Betriebstankstelle unter 5.000 l Diesel absinkt.
3. optionale Zulageposition für Los 1 (nicht wertungsrelevant):
Durch den Bieter ist mit seinem Angebot für Los 1 als optionale Zulageposition die Lieferung von "klimaneutralem Diesel" (Ausgleich über Zertifikate) anzubieten. Dem AN wird mit Auftragserteilung mitgeteilt, ob die Zulageposition durch den AG in Anspruch genommen wird. Die optionale Zulageposition Lieferung von "klimaneutralem Diesel" ist nicht Gegenstand der preislichen Wertung.
Diesellieferung für den Deponiepark Brandholz
Ausschreibungsgegenstand von Los 2 ist der Vertragsabschluss mit der RMD über die regelmäßige monatliche Lieferung von Dieselkraftstoff, Raffinerieware, extrem schwefelarm (max. 0,001 %) nach DIN EN 590 für den Standort Deponiepark Brandholz.
Für Los 2 ist ausschließlich "klimaneutraler Diesel" (Ausgleich über Zertifikate) anzubieten.
Die Lieferung des Dieselkraftstoffs erfolgt durch ein Tankfahrzeug des AN an die Betriebstankstelle der Deponie Brandholz. Für die Lieferung dürfen vom AN ausschließlich Transportfahrzeuge mit einer Abgasnorm der Klasse EURO V oder besser eingesetzt werden.
Die Diesellieferung durch den AN ist automatisch durchzuführen sobald der Füllstand der Betriebstankstelle unter 4.000 l Diesel absinkt. Um diesen Automatismus zu gewährleisten, ist durch den AN ein geeignetes Meldesystem einzurichten und zu betreiben.
Bei jeder Lieferung ist das Tankvolumen der Betriebstankstelle (16.000 l) vollständig aufzufüllen. Bei Zuwiderhandlung ist der hierdurch entstehende Mehraufwand durch den AN zu tragen.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Lieferung spätestens am folgenden Werktag (nach Meldung des Meldesystems des AN) während den Geschäftszeiten (Mo-Fr: 07.15 - 15.30 Uhr, Sa: 08.00-12.30 Uhr) erfolgt.
Bei Nichteinhaltung der genannten Frist ist der AG dazu berechtigt den Diesel über eine alternative Bezugsquelle zu beschaffen. Eventuelle Mehrkosten (Kostendifferenz zwischen Angebotspreis und Beschaffungspreis) für die Beschaffung des Diesels sind in diesem Fall durch den AN zu tragen.
Das geschätzte Liefervolumen beträgt voraussichtlich etwa 200.000 l/a (monatlich etwa: 14.000 l; ± 3.000 l, ca. 16 Lieferungen/a).
Einmalige Verlängerungsoption um zuzüglich ein Jahr.
Sofern der Vertrag für das jeweilige Los nicht bis zum 31.12.2023 schriftlich durch den AG gekündigt wird, macht die RMD automatisch von ihrer Verlängerungsoption Gebrauch.
Soweit die RMD die Verlängerungsoption für eins der Lose nicht wahrnimmt, endet die Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses am 31.03.2024.
Soweit die RMD die Verlängerungsoption für eins der Lose wahrnimmt, endet die Vertragslaufzeit des jeweiligen Loses am 31.03.2025, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu den Teilnahmebedingungen:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Bieter über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, welcher die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.1):
1. Unternehmensangaben gemäß Bieterformblatt;
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen werden;
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes;
4. Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend der Vorgaben §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz und zur Zahlung des Mindestlohns gem. § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Erklärung darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von
der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2018 bis 2020)
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung oder eine Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird (Deckungssummen im Einzelschadensfall: 1.500.000 € für Personenschäden (pro Person) und 1.000.000 € für Sachschäden)
1. Für Los 1: Erklärung zur Lage (Ort) und Verfügbarkeit des Tanklagers in 30 km Umkreis zur Deponie Flörsheim-Wicker
2. Für Los 2: Erklärung zur Abgasnorm der eingesetzten Transportfahrzeuge
Geforderter Mindeststandard für die eingesetzten Transportfahrzeuge des Auftragsnehmers (losübergreifend): Euro-Abgasnorm V.
1. Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mindestens 1.500.000 € für Personenschäden (pro Person) und 1.000.000 € für Sachschäden pro Versicherungsjahr,
2. Geforderter Mindeststandard für die eingesetzten Transportfahrzeuge des Auftragsnehmers: Euro-Abgasnorm V,
3. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des jährlichen Netto-Auftragswertes, max. 10.000 €.
Darüber hinausgehend wird hinsichtlich sonstiger grundsätzlicher Vorgaben / Anforderungen an die Leistung des AN bzw. sonstiger Ausführungsbedingungen auf die Leistungsbeschreibung in Fach C verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die beiden Gebietslose werden grundsätzlich unabhängig voneinander vergeben. Die Angebotsabgabe für lediglich eins der beiden ausgeschrieben Lose ist vergabekonform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)