Freigestellter Schülerverkehr "Peter-Josef-Briefs-Schule" & "Edith-Stein-Schule" Referenznummer der Bekanntmachung: 4513
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mtv-web.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr "Peter-Josef-Briefs-Schule" & "Edith-Stein-Schule"
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Main-Taunus-Kreis zu und von der "Peter-Josef-Briefs-Schule" & "Edith-Stein-Schule" (Schulen Antoniushaus) in Hochheim am Main.
Main-Taunus-Kreis
„Peter-Josef-Briefs-Schule“:
Die „Peter-Josef-Briefs-Schule“ ist eine staatlich anerkannte und genehmigte „Ersatzschule für körperbehinderte Kinder und Jugendliche“. Die Schule vereint mehrere Bildungsgänge in sich: Allgemeine Schule (Haupt- und Realschule), Förderschwerpunkt „Lernen“ (früher Lernhilfe), Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ (praktisch Bildbare)
Es werden Schüler/-innen der Primar- und Sekundarstufe unterrichtet. Mit Planungsstand September 2021 sind schultäglich 76 Schüler (tw. Rollstuhlmitnahme bzw. Beförderung im Rollstuhlsitzend) zzgl. 3 Begleitpersonen im freigestellten Schülerverkehr gem. Vergabeunterlagen, Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (KBR = Rollstuhl-Kleinbusse). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 13 Rollstuhl-Kleinbussen zu fahren.
Neben der täglichen Beförderung vom Wohnort gibt es auch die Möglichkeit der Internatsunterbringung. Die Internatsschüler werden montags zur Schule hin und freitags heim befördert, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
"Edith-Stein-Schule":
Die "Edith-Stein-Schule" ist eine Berufliche Schule mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“. Ziel der Beruflichen Schule ist es, die Schüler auf das Erlernen eines Berufes vorzubereiten, um eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Es werden Schüler/-innen im Alter von Jugendlichen sowie im Erwachsenenalter unterrichtet.
Mit Planungsstand September 2021 sind schultäglich 14 Schüler (tw. Beförderung im Rollstuhlsitzend), derzeit keine Begleitperson im freigestellten Schülerverkehr gem. Vergabeunterlagen, Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (KBR = Rollstuhl-Kleinbusse). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit insgesamt 2 Rollstuhl-Kleinbussen zu fahren.
Neben der täglichen Beförderung vom Wohnort gibt es auch die Möglichkeit der Internatsunterbringung. Die Internatsschüler werden montags zur Schule hin und freitags heim befördert (vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“).
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahre bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2029/2030. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahre bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2029/2030. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2022/2023 (1. Schultag: Montag, 05.09.2022) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2027/2028 (6 Schuljahre).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV. (als Anlage G zum „Angebotsschreiben“ abzugeben)
- Verpflichtungserklärung „Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338“ (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 31.10.2021. (als Anlage H zum „Angebotsschreiben“ abzugeben)
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein] (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 31.10.2021. (als Anlage I zum „Angebotsschreiben“ abzugeben)
- Angabe von mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, d.h. der Beförderung von schulpflichtigen Personen mit Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen, (vgl. Definition Schulformen des Hessischen Kultusministeriums ) gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2019, 2020, 2021).
Es ist mindestens eine mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Das Unternehmen muss in der nachfolgend beschriebenen Referenzliste für den Fall des Einsatzes als oder von Unterauftragnehmer(n) darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von selbst erbrachten Verkehrsleistungen (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden).
- Angabe zu den einkalkulierten Fahrzeugen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum „Angebotsschreiben“, der Vordruck ist zu verwenden).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht,
- Sonstige Angebotsunterlagen:
-> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
-> Anlage B zum „Angebotsschreiben“ („Preisblatt“) ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen auszufüllen. In allen Feldern sind Eintragungen vorzunehmen. Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
- falls einschlägig: Anforderungen an die „Eignungsleihe“ siehe Vergabeunterlagen
- Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Anl. D zum „Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden)
- Vorlage der Tourenplanung kann im Rahmen der Angebotsprüfung gefordert werden, siehe Vergabeunterlagen,
- Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
- Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)