Grünflächenpflege (9 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: SG_Grün_2022-2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege (9 Lose)
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E76999194 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters o. einer Bietergemeinschaft in
einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von 4 Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Siehe unter VI.3) Zusätzliche Angaben
Los 1 städtische Funktionsgebäude
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Los 2 Wohnanlagen, 64347 Griesheim
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Los 3 Grünanlagen, 64347 Griesheim
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Los 4 Straßenbegleitgrün, 64347 Griesheim
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Los 5 Parkplätze, 64347 Griesheim
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Los 6 Baumstandorte, 64347 Griesheim
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Los 7 städtische Spielplätze, 64347 Griesheim
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Los 8 städtische Kindertagesstätten, 64347 Griesheim
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Los 9 Mäharbeiten städtische Grünflächen, 64347 Griesheim
Stadt Griesheim -Fachbereich VI - Infrastrukturdienste - Bauhof-
Pflege der städtischen Grünflächen im Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2024.
Ausführungszeit: 01.04.2022 – 31.03.2024
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 v. H. (max.50%)
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verlängerungsoption bei Beauftragung bis 31.12.2023 durch den Auftragsgeber für einmalig zwei Jahre (01.04.2024 bis 31.03.2026)
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
siehe Abschließende Nachweisliste unter VI.3)
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 20.07.2021 findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 5, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maximal können nur 4 Angebote auf Teillose eines Einzelbieters oder einer Bietergemeinschaft zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die 4 Angebote des Einzelbieters o. der Bietergemeinschaft, auf Basis derer die Grünpflege am wirtschafl. durchgeführt werden kann. Die übrigen Angebote des Einzelbieters bzw. der Bietergemeinschaft kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen.
Es rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft platziert sind.
Sollte das nach dieser Regel der kostenmäßigen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-) Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Das Angebot verbleibt in der Wertung und kann beauftragt werden.
Abschließende Nachweisliste VgV
Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch
in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:
•633 EU Angebotsschreiben
•Leistungsverzeichnis
•Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)
•05 b) Bieterangabenverzeichnis
(je angebotenem Los, siehe im jeweiligen ZIP-Ordner „Anlage Los X“ )
•Mindestens drei Referenzangaben aus den vergangenen drei Kalenderjahren ab einer Auftragssumme von 50.000,00 € pro Kalenderjahr für fachliche, gärtnerische Pflegearbeiten.
(Referenzbogen je Los, siehe im jeweiligen ZIP-Ordner „Anlage Los X“)
In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
•124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (sofern nicht präqualifiziert)
•234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
•235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
(sofern eingesetzt)
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
•Aufsichtspersonal des AN
Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Pflege und Unterhaltung der Flächen sicherzustellen, hat der AN einen fachkundigen (abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbar), verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, der das Personal des AN einweist und ständig vor Ort beaufsichtigt, sowie für den AG oder dessen Beauftragte Ansprechpartne ist. Dieser Mitarbeiter muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und verantwortlich Anordnungen des AG entgegennehmen und an die Mitarbeiter der jeweiligen Pflegekolonne des AN weitergeben können. Dieser muss vor Leistungsbeginn dem AG benannt werden.
•Urkalkulation
•Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
•Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
•Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen entsprechend Formblatt 236
•Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen)
•Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen oder Nachunternehmer oder vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn einzureichen.
Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen vorgesehene Nachunternehmer verlangt
-eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
-die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
-eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E76999194 möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]