Beflaggung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0419

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d37a80551-2403987afaed5790
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beflaggung

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0419
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98341100 Verwaltung von Unterkünften
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beflaggung von 63 Liegenschaften in Mittelhessen aufgeteilt in 2 Lose

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beflaggung von 35 Liegenschaften in Mittelhessen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98341100 Verwaltung von Unterkünften
98341110 Haushaltsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

35 Liegenschaften in Gießen, Landkreis Gießen, Lahn Dill Kreis, Marburg, Landkreis Marburg Biedenkopf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung der Beflaggung bei insgesamt 35 Liegenschaften: in Gießen, Landkreis Gießen, Lahn Dill Kreis, Marburg, Landkreis Marburg Biedenkopf.

Die Beflaggung erfolgt gemäß dem aktuellsten Flaggenerlass des Staatsanzeigers (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 39/2017 vom 25. September 2017, Seite 926-927) an 11 festen Tagen, an Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen) sowie aus sonstigen besonderen Anlässen, die gesondert mitgeteilt werden.

Die Beflaggungsleistung ist in folgendem Umfang vorzunehmen:

- Diebstahlsichere Einlagerung der Flaggen

- Sicherer Transport der Flaggen

- Hissen und Einholen der Flaggen gemäß Flaggenerlass

- Durchführung von Sonderbeflaggungen im Rahmen einer 24/7 Erreichbarkeit (z. B. Tod einer bekannten Persönlichkeit oder bei Naturkatastrophen, o. Ä.) - die Reaktionszeit beträgt 2 h nach Erhalt der Anordnung. Die Sondereinsätze werden dem AN per Telefax- und/oder E-Mail mitgeteilt.

- Sicherstellung der Trocknung von nassen Flaggen

- Im Zuge einer Trauerbeflaggung ist der Trauerflor (sofern vorhanden) an die Fahne bzw. Flagge anzubringen

- Einmal jährliche Reinigung aller Flaggen (Anzahl Flaggen/Banner siehe Anlage 2)

- Aufnähen etwaig loser oder noch nicht angebrachter Liegenschaftsetiketten (stellt der AG)

Für die Beflaggung aller Liegenschaften steht ein Zeitfenster von 3 Stunden zur Verfügung. Der letzte zu beflaggende Standort muss um 7:00 Uhr beflaggt sein. Dies bedeutet, dass am ersten Standort frühestens um 4:00 Uhr mit der Beflaggung begonnen werden kann. Für das Abflaggen gilt dieses Zeitfenster ebenso. Das Abflaggen beginnt bei Einbruch der Dunkelheit. Spätestens 3 Stunden später muss der letzte Standort abgeflaggt sein.

Optional ist für den außerordentlichen Fall des Ausfalls des Dienstleisters für Los 2 (durch Insolvenz o.ä.) der Dienstleister für Los 1 zur Übernahme der Beflaggunsleistung des ausgefallenen Dienstleisters verpflichtet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beflaggung von 28 Liegenschaften in Mittelhessen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98341100 Verwaltung von Unterkünften
98341110 Haushaltsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

28 Liegenschaften im Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Landkreis Limburg/Weilburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung der Beflaggung bei insgesamt 28 Liegenschaften: im Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Landkreis Limburg/Weilburg.

Die Beflaggung erfolgt gemäß dem aktuellsten Flaggenerlass des Staatsanzeigers (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 39/2017 vom 25. September 2017, Seite 926-927) an 11 festen Tagen, an Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen) sowie aus sonstigen besonderen Anlässen, die gesondert mitgeteilt werden.

Die Beflaggungsleistung ist in folgendem Umfang vorzunehmen:

- Diebstahlsichere Einlagerung der Flaggen

- Sicherer Transport der Flaggen

- Hissen und Einholen der Flaggen gemäß Flaggenerlass

- Durchführung von Sonderbeflaggungen im Rahmen einer 24/7 Erreichbarkeit (z. B. Tod einer bekannten Persönlichkeit oder bei Naturkatastrophen, o. Ä.) - die Reaktionszeit beträgt 2 h nach Erhalt der Anordnung. Die Sondereinsätze werden dem AN per Telefax- und/oder E-Mail mitgeteilt.

- Sicherstellung der Trocknung von nassen Flaggen

- Im Zuge einer Trauerbeflaggung ist der Trauerflor (sofern vorhanden) an die Fahne bzw. Flagge anzubringen

- Einmal jährliche Reinigung aller Flaggen (Anzahl Flaggen/Banner siehe Anlage 2)

- Aufnähen etwaig loser oder noch nicht angebrachter Liegenschaftsetiketten (stellt der AG)

Für die Beflaggung aller Liegenschaften steht ein Zeitfenster von 3 Stunden zur Verfügung. Der letzte zu beflaggende Standort muss um 7:00 Uhr beflaggt sein. Dies bedeutet, dass am ersten Standort frühestens um 4:00 Uhr mit der Beflaggung begonnen werden kann. Für das Abflaggen gilt dieses Zeitfenster ebenso. Das Abflaggen beginnt bei Einbruch der Dunkelheit. Spätestens 3 Stunden später muss der letzte Standort abgeflaggt sein.

Optional ist für den außerordentlichen Fall des Ausfalls des Dienstleisters für Los 1 (durch Insolvenz o.ä.) der Dienstleister für Los 2 zur Übernahme der Beflaggunsleistung des ausgefallenen Dienstleisters verpflichtet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung

-Eigenerklärung Eignung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:

- Art der Leistung (hier: Beflaggung)

- Umfang (Angabe der Objektanzahl)

- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)

- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse

- Erbringungszeitraum

Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/01/2022
Ortszeit: 06:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/01/2022
Ortszeit: 06:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen

(www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.

In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach §126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.

Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Die Angebote sind mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.

Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.

Dem Angebot sind folgende Erklärungen beizufügen:

- Erklärung Unternehmensdaten

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenüberprüfung

unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.

Hinweise zur Zuschlagslimitierung:

Durch die Zuschlagslimitierung ist es dem Bieter möglich, auf beide Lose ein Angebot einzureichen, jedoch kann er nur für max. 1 Los den Zuschlag erhalten. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote die wirtschaftlich günstigste Verteilung der Lose auf die Bieter feststellen. Die Ermittlung, die das wirtschaftlichste Ergebnis erzielt, erfolgt nach dem preislichen Abstand zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten. Dasjenige Los wird zuerst vergeben, in dem der Abstand am größten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass die aufgrund der Limitierung erforderliche Entscheidung zu Gunsten eines Zweitplatzierten nur in dem Los ergeht, in denen der preisliche Abstand zum Erstplatzierten vergleichsweise gering ist.

Hat ein Bieter bereits als Bietergemeinschaftsmitglied den Zuschlag für ein Los erlangt, kann er als Einzelbieter kein weiteres Los mehr erhalten (und umgekehrt). Gleiches gilt auch für Nachunternehmer.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021

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