Ersatzneubau Goetheplatzbrücke Rostock AU Brücke Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53919
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Goetheplatzbrücke Rostock AU Brücke
Ersatzneubau Goetheplatzbrücke Rostock AU Brücke
Los 1 - DB AG
Rostock
Los 1 Hauptbauleistung Brücke
allgemeine Beschreibung gilt für Los 1 bis 3 (Anlage 3.17 ist zwingend zu beachten)
Beginnend in 05/2022 bis 12/2024 wird durch die DB Netz AG die Eisenbahnüberführung Goetheplatzbrücke im Bahnhof Rostock erneuert. Es erfolgt die Herstellung des Ersatzbauwerkes an Ort
und Stelle einschließlich der erforderlichen Rückbauten, Neubauten und bauzeitlichen Sicherungen.
Zur Maßnahme gehört die Errichtung eines Behelfsbahnsteigs sowie die erforderlichen Zusammenhangsmaßnahmen an den Eisenbahninfrastrukturanlagen (Oberbau/Tiefbau, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikationsanlagen, Oberleitungsanlagen und elektrischen Energieanlagen etc.).
Im Zuge der Baumaßnahme Goetheplatzbrücke wird die Einrichtung einer kleinräumigen und großräumigen Umleitung- und Verkehrsführung inkl. erforderlicher Asphalt-, Pflaster- und Grünflächenarbeiten erforderlich.
Ebenfalls sind entsprechend dem Baufortschritt des Brückenbauwerkes, die Fahrleitungsanlagen der RSAG zu demontieren, anzupassen und wieder zu errichten.
Die Realisierung des Ersatzneubaus des Brückenbauwerkes ist in zwei Bauabschnitten geplant.
Auf Grund der Lage der Brücke bestehen u.a. hohe Anforderungen an den Immissionsschutz Baulärm.
Die Gewerke OLA sowie LST sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Los 2 RSAG
Rostock
Los 2 Baufreiheitsmaßnahmen Straßenbahnanlagen
allgemeiner Beschreibung siehe unter Los 1
Für dieses Los gilt folgende Präqualifikation:
Nur bei der Rostocker Straßenbahn AG zugelassene Firmen
Los 3 - Stadt Rostock
Rostock
Los 3 - Umleitungskonzept (z.B. Lichtsignalanlagen im Straßenverkehr)
allgemeiner Beschreibung siehe unter Los 1
Für Los 3 sind folgende Nachweise einzureichen:
Verkehrsanlagen: Nachweis Straßenbauer (Auszug Handwerksrolle oder IHK-Eintrag)
Landschaftsbau: Mitglied im Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau oder
Nachweis Fachkraft der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Verkehrssicherung: gültiger MVAS-Schein, Zertifikat für Verkehrssicherungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - DB AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 RSAG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Stadt Rostock
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Schüßler-Plan Ing.gesellschaft mbH
2. DB E&C GmbH
3. Baugrund Stralsund Ing.gesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.