EU-P 0391-21EK1 Rahmenvertrag über Dienstleistungen betreffend IT-Projekte und IT-Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0391-21EK1
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0391-21EK1 Rahmenvertrag über Dienstleistungen betreffend IT-Projekte und IT-Betrieb
Die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide („Fraport“) betreibt den Flughafen Frankfurt/Main als Flughafenunternehmer i. S. d. § 45 Luft-VZO und daneben allein oder gemeinsam mit Dritten weltweit mehrere weitere Flughäfen, Terminals und Dienstleistungsgesellschaften. Fraport hat sich zum Ziel gesetzt, die Kapazitäten für die Umsetzung von RUN (IT-Betrieb) und BUILD (IT-Projekte) Services in den nächsten Jahren zu erhöhen. Hierzu sollen strategische Lieferanten ausgewählt werden, die RUN- und BUILD-Services für Fraport Onshore, aber auch ggf. Near- und Offshore übernehmen. Die ausgewählten strategischen Lieferanten sollen ihre Services auf Grundlage von Rahmenverträge ausführen, um eine einfachere und schnellere Serviceausführung zu ermöglichen. Es ist angestrebt einen Rahmenvertrag mit zwei Rahmenvertragspartnern zum Abschluss zu bringen. Diese Vorinformation weist auf den Beginn des Vergabeverfahren Anfang/Mitte Januar 2022 hin. Als voraussichtlicher Ausführungsbeginn ergibt sich der 01.10.2022, als voraussichtliches Ausführungsende ist der 30.09.2027 angedacht.
Verlängerungsmöglichkeiten bis Ende 2030 werden voraussichtlich vorgesehen.
Es soll ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Es erfolgt eine gesonderte EU-weite Bekanntmachung, voraussichtlich Mitte Januar 2022. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein; alle Kriterien werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Das geschätzte Auftragsvolumen liegt bei etwa 8 Mio. EUR.
Eine nähere Beschreibung der Beschaffung erfolgt mit der EU-weiten Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung dient lediglich der frühzeitigen Information des Marktes über die beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Rahmenvereinbarung tatsächlich ausgeschrieben wird.
Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 Sektorenverordnung (SektVO) macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.
Die Auftraggeberin behält sich schon jetzt vor, aufgrund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen. Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Auftraggeberin geltend zu machen.