ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52912
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht und Erstellen der Verfahrensunterlagen zum Raumordnungsverfahren im Bahnprojekt ABS-NBS Ulm-Augsburg
Augsburg
Das Bahnprojekt ABS/NBS Ulm–Augsburg (ULA) ist Teil des europäischen TEN-Korridors und Magistrale
für Europa und liegt im Rhein-Donau-Korridor. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist das Projekt in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Durch den bereits in Ausbau befindlichen Streckenabschnitt Stuttgart-Ulm und dem bereits erfolgtem Ausbau der Strecke München- Augsburg ist ein leistungsfähiger Ausbau in dem zwischenliegenden Bereich unabdingbar. Das Projektziel ist im Zuge des Deutschlandtaktes eine Zielfahrzeit von 26 Minuten zu erreichen. Dazu ist ein Neu-/ Ausbau der Strecke zwischen Ulm und Augsburg als Ergänzung zu der 160 Jahre alten, zweigleisigen und elektrifizierten Bestandsstrecke erforderlich.
Die zukünftige Trasse soll sowohl für den Fern- (SPFV) als auch für den Güterverkehr (SGV) geeignet sein.
Aus dieser Vorgabe ergibt sich eine maximale Längsneigung der Gleisachse von 1,25 %, die
zusammen mit dem bewegten Gelände ein hohes Aufkommen an Brücken und Tunnel erwarten lässt.
Zu Erreichung unserer Projektziele wurde für den Suchraum eine umwelttechnische Raumwiderstandskarte
erstellt. Anhand dieser Informationen wurden dann vier Trassierungsräume
inkl. einer Untervariante ermittelt.
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Die Ausschreibung umfasst die umweltfachliche Gutachterleistung für alle 4 Trassierungen sowie der
Untervariante. Das Untersuchungsgebiet dieser Gutachterleistungen soll das vom Projekt betroffene ökologische Umfeld beidseits
der Trassen einschließen.
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Für das Raumordnungsverfahren (ROV) wird im oben genannten Bereich eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt, um entsprechend dem derzeitigen Planungsstand eine umweltfachliche Einschätzung der Raumverträglichkeit des Vorhabens zu erlangen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die
Schutzgüter gemäß §2 UVPG zu ermitteln und zu bewerten.
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Der AN ist im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Vorbereitung und Durchführung
der Antragskonferenz, Erstellung der erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen, die Aufbereitung
der Erkenntnisse des ROV für das Trassenauswahlverfahren sowie die Bearbeitung der Stellungnahmen
zuständig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS/NBS Ulm-Augsburg, Umweltverträglichkeitsprüfung Raumordnungsverfahren
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Nr. 1 ifok GmbH
Nr. 2 Sweco GmbH
Nr. 3 QLX GmbH c/o Spinlab
Nr.4 Nickol & Partner AG
Nr. 5 die wegmeister GmbH
Nr. 6 DB E&C GmbH
Nr. 7 0816 Projektmanagement GmbH
Nr. 8 Deutscher Telemark
Nr. 9 Höcker Project Managers GmbH
Nr. 10 muviwete GmbH
Nr. 11 SSF Ingenieure AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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-Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
- vorgesehener Projektleiter (1x)
- vorgesehene Umweltplaner (5x)
- vorgesehener Umweltplaner inkl. Raumplanertätigkeit (1x)
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Abschluss: abgeschlossenes Hochschulstudium (FH oder Universität) im Bereich Landschafts-/Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umweltingenieurwesen oder vergleichbar
2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter von umweltplanerischen Projekten
Als Nachweis sind (Diplom-)Urkunde und Lebenslauf einzureichen
3. Projektleitertätigkeit in mindestens 1 Referenzprojekt gemäß den nachfolgenden Anforderungen
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Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war. Eine Leistung gilt als abgeschlossen, wenn dem AG die finale Fassung der in den nachfolgenden Mindestanforderungen genannten Unterlagen zur Vorlage bei der Behörde übergeben wurde.
1. Umweltverträglichkeitsstudie oder UVP-Bericht oder Umweltbericht eines Eisenbahninfrastrukturprojekt für eine Trassenlänge von mindestens 10 km.
2. Alle Schutzgüter nach §2 Abs. 1 UVPG sind betroffen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Umweltplaner 1 bis 5:
1. abgeschlossenes Hochschulstudium (Hochschule oder Universität) im Bereich Landschafts-/Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umweltingenieurwesen, Biologie, Ökologie oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Umweltplanung
Als Nachweis sind (Diplom-)Urkunde und Lebenslauf einzureichen
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Umweltplaner 6 inkl. Raumplanertätigkeit:
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1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (Hochschule oder Universität) im Bereich Landschafts-/Umweltplanung,
Umweltwissenschaften, Umweltingenieurwesen, Biologie, Ökologie oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Umweltplanung
Als Nachweis sind (Diplom-)Urkunde und Lebenslauf einzureichen
3. Umweltplanertätigkeit in mindestens 1 Referenzprojekten gemäß den nachfolgenden Anforderungen
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1 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er im Bereich Raumplanung tätig war.
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Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Vorbereitung, Begleitung und Abschluss mind. eines Raumordnungsverfahrens eines Verkehrsinfrastrukturprojekts.
Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn eine landesplanerische Beurteilung vorliegt.
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Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben
(Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während
des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantragt 21FEI52912 zu entnehmen.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.