Erweiterung Betriebszentrale S-Bahn Berlin 1. Baustufe; Bauüberwachungsleistungen für Neubau Modulgebäude und Ausbau 2. OG der Betriebszentrale Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55610
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Betriebszentrale S-Bahn Berlin 1. Baustufe; Bauüberwachungsleistungen für Neubau Modulgebäude und Ausbau 2. OG der Betriebszentrale
Erweiterung Betriebszentrale S-Bahn Berlin 1. Baustufe; Bauüberwachungsleistungen für Neubau Modulgebäude und Ausbau 2. OG der Betriebszentrale
Die zu überwachenden Baumaßnahmen im Projekt Erweiterung der Betriebszentrale (BZ) S-Bahn in Halensee umfasst zunächst die Errichtung eines Modulgebäudes, welches vom Personal aus dem 2.OG des Bestandsgebäudes nach Fertigstellung bezogen wird. Nach dem Umzug wird der Ausbau des 2.OG des Bestandsgebäudes vorgenommen.
Das gesamte Berliner S-Bahn-Netz wird bis zum Jahr 2025 komplett auf ESTW-Technik mit dem Zugsicherungssystem ZBS umgestellt. Zu diesem Zeitpunkt werden alle derzeit noch in der Fläche vorhandenen Stellwerke aufgelassen und durch eine zentrale ESTW-Bedienung aus der Betriebszentrale (BZ) S-Bahn Berlin umgestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bauüberwachungsleistungen können nicht mehr ausgeführt werden, da die zu überwachenden Baumaßnahmen nicht realisiert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.