Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2021-00357
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
Abbrucharbeiten, Herstellen von Installationswänden, Brandschutzverkleidungen, abgehängte Decken, Unterdecken mit Weitspannträgern, Einbau Zwischensparrendämmung, Rollgerüste
Während der etwa zweijährigen Sanierung des Deutschen
Architekturmuseums, Schaumainkai 43, Frankfurt, sind folg.
Trockenbauarbeiten durchzuführen:
neue Zwischensparrendämmung des Tonnendaches mit GK-Verkleidung
der Zwischendecke hinter der sogenannten
Lichtdecke, nach dem Abbruch der Bestandschichten,
Fläche ca. 230 m2;
die Neuaufstellung der Sanitärwände sowie Abbruch und
Erneuerung der Brandschutzdecke im Untergeschoß,
Erneuerung von Deckenflächen in verschiedenen Geschossen,
Wandfläche ca. 100 m2, Deckenfläche ca. 120 m2;
verschiedene ergänzenden Verkleidungsarbeiten im Zuge der
Verlegung von HLS - Leitungen in den verschiedenen Ebenen
des Gebäudes sowie dazu die Brandschutzabschottungen; Schließung von 3 Türen zur Brandschutzzwecken in
verschiedenen Geschossen sowie Abbau der Holzverkleidung für
zwei kleineren Personalräume neben dem Ausstellungsraum im 2
OG und Neuerstellung dafür von Brandschutzwänden Fläche ca.
40 m2;
Neuaufteilung der Büroräume durch Abbruch von 2
Leichtbauwänden vom Bestand und Erstellung einer neuen
Trennwand, Fläche 10 m2;
Zwischensparrendämmung und Brandschutzverkleidung des
Villadaches im Dachgeschoss Dämmfläche ca. 300 m2, GK F90 -
Fläche ca.200 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).