Neubau der Feuer- und Rettungswache 3, Tragwerksplanung und Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-GWGpro-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Feuer- und Rettungswache 3, Tragwerksplanung und Bauphysik
Die Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG (KG) beabsichtigt eine neue Feuer- und Rettungswache 3 am Forstbachweg / Marie-Curie-Straße, zu errichten.
Der geplante Gebäudekomplex enthält:
• eine Feuerwache der Berufsfeuerwehr Kassel,
• eine Rettungswache,
• eine Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr und
• die überörtliche Gefahrenabwehr
Die Gesamtnutzfläche soll ca. 6.860 m2 zzgl. Verkehrsflächen der Freianlagen betragen.
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
34123 Kassel, Forstbachweg / Marie-Curie-Straße
Planungsleistungen Tragwerkplanung Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI und Bauphysik
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen. Wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass durch besonders innovative Lösungen, zum Beispiel „Low Tech“, anrechenbare Kosten reduziert werden können. Er beabsichtigt, die Auftragnehmer an einer Kosteneinsparung durch entsprechende vertragliche Regelungen teilhaben zu lassen und die Vergabeunterlagen entsprechend anzupassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung
- Unabhängigkeit (auch als verbundenes Unternehmen) von Ausführungs- und Lieferinteressen
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
Durchschnittlicher Netto-Umsatz des Unternehmens (als Einzelbewerber bzw. Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils ggf. inkl. der Nachunternehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
Durchschnittsumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
1) Benennung der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter, d.h. Architekten/ Ingenieure (als Einzelbewerber bzw. Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils ggf. der Nachunternehmer), welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind.
2) Nachweis von 2 Referenzen, welche den nachgenannte Kriterien und den unten stehenden Mindestkriterien entsprechen und im u.a. Referenzzeitraum abgeschlossen wurden:
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
zu Ziffer 1.: Durchschnittlich 3 festangestellte Architekten/ Ingenieure, davon ein zertifizierter Energieeffizienzberater für Nichtwohngebäude nach dena.
zu Ziffer 2:
Referenzen 1 und 2 (Tragwerkplanung) jeweils:
• Es muss sich um den Neubau einer Feuerwache handeln,
• es müssen die Leistungsphasen 2 bis 6 HOAI der Tragwerkplanung erbracht worden sein,
• die LPH 6 muss innerhalb der letzten 5 Jahre (10/2016-09/2021) abgeschlossen worden sein.
• die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) müssen mindestens 10,0 Mio. € (brutto) betragen haben.
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]