Objektplanung für Gebäude zum Ersatzneubau des Bürgerhauses der Stadt Biedenkopf Referenznummer der Bekanntmachung: BGHB/2021/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biedenkopf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35216
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.biedenkopf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Gebäude zum Ersatzneubau des Bürgerhauses der Stadt Biedenkopf
Objektplanung für Gebäude nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 für den Ersatzneubau des Bürgerhauses der Kernstadt in 35216 Biedenkopf
Biedenkopf, DE
Die Stadt Biedenkopf plant das bestehende Bürgerhaus „Auf dem Radeköppel“ in der Kernstadt zurückzubauen und auf dem Gelände ein neues Gebäude zu errichten.
Bei dem bestehenden Bürgerhaus Kernstadt handelt es sich um einen Stahlbetonbau aus dem Jahr 1968. Das dreigeschossige Gebäude befindet sich in Hanglage und wurde in den 80er Jahren um einen Hoteltrakt mit Übernachtungsmöglichkeiten erweitert.
Die beiden Gebäudekomplexe sind über das Versorgungsnetz miteinander verbunden.
Im Jahr 2019 wurde die Erstellung eines Sanierungskonzeptes durch den Magistrat der Stadt Biedenkopf in seiner 73. Sitzung beschlossen, um den kurz- bis langfristigen Sanierungsbedarf und erforderliche Kosten hierzu zu ermitteln. Eine Bestandsananlyse des Architekturbüro Dipl.-Ing. Thomas Dersch, Biedenkopf, kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der beiden Gebäudeteile nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. Der Ergebnisbericht ist dem Verfahren als Anlage zu Ihrer Kenntnis und als Maßnahme gem. § 7 VgV beigefügt.
Nach einer bauaufsichtlichen Begehung im Jahr 2020 wurden zudem weitere statische Mängel im Schwimmbadbereich festgestellt und eine gutachterliche Stellungnahme durch einen Sachverständigen für Standsicherheit angefordert. Aufgrund dieses Gutachtens wurden das Schwimmbad und das darüber liegende Foyer für die weitere Nutzung gesperrt. Das Foyer konnte durch eine provisorische Deckenabstützung wieder zur Nutzung frei gegeben werden.
Nach Aufhebung der bestehenden Erbbaurechts- und Pachtverträge zum Anfang des Jahres 2021, wurde die gesamte Nutzung eingestellt und das Gebäude steht seither leer. Alle Gebäudeteile und der Grundbesitz befinden sich seither im Eigentum der Stadt Biedenkopf.
Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin beschlossen den Magistrat zu beauftragen, zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen/Gruppierungen der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates der Kernstadt, mit Planungen zum Ersatzneubau eines Bür-gerhauses zu beginnen.
Daraufhin wurden in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Bürgerhaus - Neubauplanung Bürgerhaus Biedenkopf, im Rahmen erster Gespräche die Bedarfe, Planungsinhalte und das Raumprogramm festgelegt, die Grundlage für die gegenständlich ausgeschriebene Planungsaufgabe ist.
In dem zu planenden Gebäude sollen die Bedarfe für kulturelle Veranstaltungen wie z. B. Theatervorstellungen oder Konzerte abgedeckt werden, ebenso wie für öffentliche, private oder vereinsgetragene Einzelveranstaltungen oder Firmen-Events oder auch ein Trauercafè.
Die sich derzeit noch auf dem Gelände befindlichen Gebäudeteile des Bürgerhauses und des Hoteltrakts sollen für die gegenständliche Planungsaufgabe nicht berücksichtigt werden. Die auf dem Grundstück verlaufende Verkehrsanlage „Auf dem Radeköppel“ ist zwingend für die Erschließung der Anlieger zu erhalten.
Nach aktuell gültiger Stellplatzsatzung der Stadt Biedenkopf werden für Versammlungsstätten 1 Stellplatz je 5 Sitzplätze, sowie 1 Stellplatz je 5 Stehplätze für PKWs und 1 Abstellplatz je 20 Sitzplätze für Fahrräder vorgesehen.
Bei der vorzusehenden Größenordnung von 350 m² NUF und der damit möglichen Stehplätze, die sich bei 2 Personen je m² nach H-VStättR mit ca. 700 Personen im Saal ermitteln lassen, sind 140 Stellplätze für PKW auf den beiden zur Verfügung stehenden Flurstücken zu berücksichtigen. Auf dem bestehenden Gelände sind derzeit ca. 105 PKW-Stellplätze vorhanden. Zusätzlich werden 10 Stellplätze für Fahrräder erforderlich.
Der zu planende Baukörper des Bürgerhaus-Neubaus ist auf den „Flächen für den Gemeinbedarf“ gemäß beigefügtem Bebauungsplan abzubilden. Sollte sich für Ihren Planungsansatz herausstellen, dass zusätzliche „Nebenflächen“, z. B. für Stellplätze, benötigt werden, so können diese auf dem südlich angrenzenden Grundstücksbereich platziert werden (Nutzungsbereiche „öffentliche Grünfläche“, „nicht überbaubare Grundstücksflächen“ bzw. „Baugrundstück mit besonderem Nutzungszweck „Hotel““).
Der Baukörper soll nach Möglichkeit 1-geschossig, jedoch zwingend barrierefrei nach den Bestimmungen der DIN 18040-1 konzipiert werden.
Inwiefern sachgerecht zu erhaltende Teile des Hoteltrakts für eine etwaige Vermarktung zur Verfügung verbleiben können, ohne die Nutzung eines Bürgerhaus-Neubaus einzuschränken, ist im Zuge der weiteren Planung zu untersuchen.
Im Raum- und Funktionsprogramm ist ein Saal mit etwa 350 m² NUF und kleiner Tanzfläche, möglichst teilbar mittels mobiler Trennwand vorzusehen.
Weitere Details zum geforderten Raumprogramm entnehmen Sie bitte der Aufgabenstellung Lösungsvorschlag gemäß Teil B, Ziffer I der Verfahrensunterlagen.
Die beiden Grundstücke, auf denen sich der bestehende Gebäudekomplex abbildet, haben eine Fläche von in Summe 15.993 m².
- Flur 1, Flurstück 1176/4 (14.587 m²)
- Flur 1, Flurstück 1176/3 (1.406 m²)
Das für die gegenständliche Planungsaufgabe zur Verfügung stehende Gelände begrenzt sich auf die im Bebauungsplan als „Flächen für den Gemeinbedarf“ ausgewiesene Fläche (rosa hinterlegt) mit einer Größenordnung von ca. 5.800 m². Darin enthalten ist die Zufahrtsstraße „Auf dem Radeköppel“, die zu erhalten und in die Umgebungsplanung zu integrieren ist.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~12 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~44 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~33 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~6 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit, ~5 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphasen 1-2 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphasen 3-4 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 3 - HOAI-Leistungsphasen 5-8 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Architekt (vom Erbringer des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude).
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Objektplanungsleistungen für Gebäude) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) - Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Objektplanungsleistungen - Anlage 5:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie,
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Architekt/Ingenieur mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Referenzprojekt eines öffentlichen Gebäudes mit einer Versammlungsstätte (>200 Personen) in den letzten 5 Jahren.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.04.2016 berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach der Hessischen BO bauvorlagenberechtigt sein.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.