2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzender Maßnahmen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen;Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzender Maßnahmen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Im BA20 ("unterirdisch West und HBF") ergab sich aufgrund von Berichtspflichten gegenüber verschiedenen Stakeholdern die zwingende Notwendigkeit, die in den kaufmännischen Systemen geführten Kostenpläne zeitnah zu überarbeiten und auf den aktuellen Stand fortzuschreiben. Die erforderlichen Daten zu den Kostenplänen standen aufgrund der erst vor Kurzem erfolgten Beauftragung des Planungs-AN´s nur sehr kurzfristig zur Verfügung, so dass sich durch die Berichtspflichten gegenüber den Stakeholdern eine Leistungsspitze ergab. Diese Leistungsspitze kann nur durch die Beauftragung des AN mit den beschriebenen Unterstützungsleistungen abgefangen werden.- LÄ 26
Bei einem Wechsel des AN müsste sich dieser durch eine mehrmonatige Einarbeitung ein umfangreiches Projektwissen aneignen, insbesondere im Hinblick auf die Kostensteuerung und Kostenstruktur in den kaufmännischen Systemen des AG. Aufgrund der bereits sehr zeitnah anstehenden Berichtspflichten gegenüber den Stakeholdern des Projekts können einarbeitungsbedingte Verzögerungen im Leistungsablauf von nicht abschätzbarer Dauer die enge Terminschiene gefährden. Ein Wechsel des AN wäre daher nur mit erheblichen Schwierigkeiten und/oder Zusatzkosten verbunden.